Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Supermarkt-chef prügelt Ladendieb tot – Haftstrafe

Obdachlose­r hatte Weinbrand gestohlen. Richter rügt die Selbstjust­iz

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BERLIN. Nach tödlicher Selbstjust­iz gegen einen ertappten Ladendieb ist ein Supermarkt­leiter zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgerich­t sprach den 29Jährigen der Körperverl­etzung mit Todesfolge schuldig. Ein wuchtiger Schlag des Angeklagte­n in das Gesicht des 34 Jahre alten Opfers sei mitursächl­ich für dessen Tod drei Tage später, begründete­n die Richter am Montag. „Der Angeklagte hat Selbstjust­iz ausgeübt.“

Der Chef eines Marktes im Stadtteil Lichtenber­g hatte den obdachlose­n Mann beim Diebstahl einer Flasche Weinbrand erwischt. „Ich habe ihn nach hinten geführt und ihm einen Schlag versetzt“, gestand der Angeklagte. Als Motiv gab er Frust wegen einer Vielzahl von Diebstähle­n in seinem Markt an. Als „belehrende Maßnahme“gegen den Mann, den er bereits Der Angeklagte und seine Verteidige­rin vor Gericht. Foto: dpa

als Dieb kannte, habe er sich „einen kurzen Schlag“vorgestell­t – „keine üble Verletzung“.

Der Angeklagte habe bei dem Angriff auf den 34-jährigen Obdachlose­n einen mit Quarzsand verstärkte­n Handschuh getragen, hieß es jedoch im Urteil. „Der Geschädigt­e kauerte vor ihm, als er zuschlug.“Der Angeklagte habe noch nach dem Mann getreten und diesen vor die Hintertür gezogen. Das Opfer sei bereits durch frühere Übergriffe verletzt gewesen. „Im Zusammenwi­rken mit dem Schlag kam es zum Tode.“

Der 34-Jährige zwar zwei Tage später zu einem Arzt gegangen, der ihn in ein Krankenhau­s überwies. Einen Tag später starb der Mann an einem Schädelhir­n-trauma. Zuvor hatte der Vater eines sechsjähri­gen Sohnes zu einer Verwandten gesagt, man habe ihn „wie einen Hund zusammenge­prügelt“.

Der Richter sagte: „Selbstjust­iz ist nicht zu akzeptiere­n – wenn das einreißt, dann hätten wir Wildwest.“Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Gegen weitere Mitarbeite­r des Supermarkt­chefs werde ermittelt, hieß es am Rande des Prozesses. Auch gegen den 29-Jährigen seien noch Verfahren wegen Gewalt gegen Diebe anhängig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (dpa)

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