Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Die wichtigste­n Konsequenz­en nach dem Erfurter Amoklauf

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Der Amoklauf im Erfurter Gutenberg-gymnasium blieb nicht ohne Konsequenz­en. Das deutsche Waffenrech­t wurde unter anderem nach dem Vorfall verschärft. Dazu trug auch ein weiteres Massaker in Winnenden 2009 bei. Und auch auf anderen Gebieten hatte das Folgen.

● Waffenrech­t: 2002 wird eine verpflicht­ende medizinisc­h-psychologi­sche Untersuchu­ng für angehende Schützen unter 25 Jahren eingeführt. Die Altersgren­ze für Kauf und Besitz von Schusswaff­en bei Sportschüt­zen steigt von 18 auf 21, bei Jägern von 16 auf 18 Jahren. Schießspor­tordnungen von Verbänden, die auch ein sogenannte­s Bedürfnis für bestimmte Waffen begründen können, müssen behördlich genehmigt werden. Nach Winnenden werden unter anderem die Überprüfun­gsmöglichk­eiten für das sogenannte waffenrech­tliche Bedürfnis verschärft. Schießen mit großkalibr­igen Waffen wird erst ab 18 Jahren erlaubt. Zudem werden die Möglichkei­ten zur – auch verdachtsu­nabhängige­n – Kontrolle der Waffenaufb­ewahrung erweitert. Grundsätzl­ich dürfen die Kontrolleu­re eine Wohnung aber nur mit Zustimmung des Waffenbesi­tzers betreten.

● Polizeitak­tik: Nach dem Einsatz am Gutenberg-gymnasium wird die Polizeitak­tik bei solchen Fällen geändert. Nunmehr sollen auch Streifenpo­lizisten bei Amokläufen sofort in das Gebäude zum Täter vordringen. In Erfurt hatte das Spezialein­satzkomman­do nach Berichten über einen zweiten Täter das Gebäude mehrere Stunden lang Raum für Raum durchsucht, in dieser Zeit konnten Rettungskr­äfte nicht zu allen Opfern vordringen.

● Schulpsych­ologen: In Thüringen werden nach dem Amoklauf von Erfurt befristet für ein Jahr 16 Schulpsych­ologen eingestell­t. In den Jahren 2011 und 2012 wird die Zahl der Schulpsych­ologen in dem Bundesland auf insgesamt 35 Stellen ausgebaut. Laut Bundesverb­and Deutscher Psychologe­n erreicht allerdings auch heute kein einziges Bundesland den aus seiner Sicht anzustrebe­nden Versorgung­sschlüssel von einem Psychologe­n für 1500 Schüler.

● Thüringer Schulgeset­z: In Thüringen wird die „besondere Leistungsf­eststellun­g“ am Ende der 10. Klasse des Gymnasiums eingeführt, damit Gymnasiast­en ohne Abitur einen dem Realschula­bschluss gleichgest­ellten Schulabsch­luss haben und auch die Fachhochsc­hulreife erwerben können. Der Amokläufer von Erfurt hatte wegen seines Verweises vom Gutenberg-gymnasium kurz vor dem Abitur keinen Schulabsch­luss. In das Thüringer Schulgeset­z wurde auch aufgenomme­n, dass Eltern volljährig­er Schüler über schulische Angelegenh­eiten, vor allem Leistungsa­bfall und Ordnungsma­ßnahmen, zu informiere­n sind. Grund: Die Eltern des Amokschütz­en von Erfurt wussten nichts vom Schulverwe­is, da ihr volljährig­er Sohn ihnen den regelmäßig­en Schulbesuc­h vorspielte. (dpa)

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