Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Ihr Kreuzchen, bitte!
Die alte Leier über junge Wähler
Wer 16 oder 17 Jahre alt und an Politik interessiert ist, darf sich freuen: Auch auf seine Stimme kommt es an, wenn am 15. April in Thüringen die Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister gewählt werden. Leider ist noch nicht ganz klar, ob diese Regelung auch nach der Wahl Bestand haben wird. Denn die Verfassungsrichter in Weimar haben gestern zwar einen Eilantrag der AFD abgewiesen, aber im Hauptverfahren noch nicht entschieden. Letzteres ist bedauerlich, signalisiert es doch den Jugendlichen, dass sie ihre Stimme nur unter Vorbehalt abgeben dürfen.
Der Streit über die Absenkung des Mindestwahlalters bleibt somit offen. Nach wie vor treten Politiker der rotrotgrünen Regierungsfraktionen dafür ein, dass 16 und 17Jährige wählen dürfen, während Vertreter der schwarzblauen Op position das für falsch halten. Und nach wie vor stehen die gleichen Argumente im Raum: Während Befürworter meinen, jugendliche Wähler sollten viel früher mit einbezogen werden, weil sie ja auch viel länger von den politischen Konzepten betroffen seien, halten Widersacher dem entgegen, dass Minderjährige noch nicht reif genug zum Wählen seien.
Für wirklich abwegig in dieser Diskussion halte ich das Argument, junge Wähler seien leichter manipulierbar und sollten deshalb erst ab der Volljährigkeit abstimmen dürfen. Denn meiner Meinung nach lassen sich gerade Jugendliche nichts vormachen und sind gegenüber Erwachsenen eher skeptisch als leichtgläubig eingestellt. Außerdem suggeriert der Vorwurf, Politiker würden manipulieren, wenn sie denn könnten. Das halte ich, gerade bei Kommunalwahlen, für Quatsch.