Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Ihr Kreuzchen, bitte!

Die alte Leier über junge Wähler

- VON NILS R. KAWIG n.kawig@tlz.de

Wer 16 oder 17 Jahre alt und an Politik interessie­rt ist, darf sich freuen: Auch auf seine Stimme kommt es an, wenn am 15. April in Thüringen die Landräte und hauptamtli­chen Bürgermeis­ter gewählt werden. Leider ist noch nicht ganz klar, ob diese Regelung auch nach der Wahl Bestand haben wird. Denn die Verfassung­srichter in Weimar haben gestern zwar einen Eilantrag der AFD abgewiesen, aber im Hauptverfa­hren noch nicht entschiede­n. Letzteres ist bedauerlic­h, signalisie­rt es doch den Jugendlich­en, dass sie ihre Stimme nur unter Vorbehalt abgeben dürfen.

Der Streit über die Absenkung des Mindestwah­lalters bleibt somit offen. Nach wie vor treten Politiker der rotrotgrün­en Regierungs­fraktionen dafür ein, dass 16 und 17Jährige wählen dürfen, während Vertreter der schwarzbla­uen Op position das für falsch halten. Und nach wie vor stehen die gleichen Argumente im Raum: Während Befürworte­r meinen, jugendlich­e Wähler sollten viel früher mit einbezogen werden, weil sie ja auch viel länger von den politische­n Konzepten betroffen seien, halten Widersache­r dem entgegen, dass Minderjähr­ige noch nicht reif genug zum Wählen seien.

Für wirklich abwegig in dieser Diskussion halte ich das Argument, junge Wähler seien leichter manipulier­bar und sollten deshalb erst ab der Volljährig­keit abstimmen dürfen. Denn meiner Meinung nach lassen sich gerade Jugendlich­e nichts vormachen und sind gegenüber Erwachsene­n eher skeptisch als leichtgläu­big eingestell­t. Außerdem suggeriert der Vorwurf, Politiker würden manipulier­en, wenn sie denn könnten. Das halte ich, gerade bei Kommunalwa­hlen, für Quatsch.

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