Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Wer 16 ist, darf in Thüringen wählen
Landesverfassungsgericht lehnt Eilantrag der AFD ab
ERFURT. Bei den Kommunalwahlen Mitte April in Thüringen können auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Afd-landtagsfraktion ab. Diese scheiterte damit mit ihrem Ziel, die Anwendung des vom Landtag 2015 von 18 auf 16 Jahre gesenkte Mindestwahlalter bei Kommunalwahlen zu verhindern. Am 15. April werden in Thüringen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister neu gewählt. Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die Afd-fraktion die „Außervollzugsetzung der Regelung zur Absenkung des Mindestalters bei Kommunalwahlen“beantragt. Dem wurde ebenso wenig stattgegeben wie dem Afd-antrag, die Wahlunterlagen minderjähriger Wähler besonders zu kennzeichnen.
Nach Angaben eines Sprechers des Verfassungsgerichts steht ein Termin für die Verhandlung über die Verfassungsklage der AFD – und damit das Hauptverfahren – gegen das abgesenkte Mindestwahlalter noch nicht fest.
Für Verfassungsgerichtspräsident Manfred Aschke war es der letzte Tag: Er ist ab heute im Ruhestand. (dpa)