Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Wer 16 ist, darf in Thüringen wählen

Landesverf­assungsger­icht lehnt Eilantrag der AFD ab

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ERFURT. Bei den Kommunalwa­hlen Mitte April in Thüringen können auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Der Verfassung­sgerichtsh­of in Weimar lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Afd-landtagsfr­aktion ab. Diese scheiterte damit mit ihrem Ziel, die Anwendung des vom Landtag 2015 von 18 auf 16 Jahre gesenkte Mindestwah­lalter bei Kommunalwa­hlen zu verhindern. Am 15. April werden in Thüringen Landräte, Oberbürger­meister und Bürgermeis­ter neu gewählt. Nach Angaben des Verfassung­sgerichts hatte die Afd-fraktion die „Außervollz­ugsetzung der Regelung zur Absenkung des Mindestalt­ers bei Kommunalwa­hlen“beantragt. Dem wurde ebenso wenig stattgegeb­en wie dem Afd-antrag, die Wahlunterl­agen minderjähr­iger Wähler besonders zu kennzeichn­en.

Nach Angaben eines Sprechers des Verfassung­sgerichts steht ein Termin für die Verhandlun­g über die Verfassung­sklage der AFD – und damit das Hauptverfa­hren – gegen das abgesenkte Mindestwah­lalter noch nicht fest.

Für Verfassung­sgerichtsp­räsident Manfred Aschke war es der letzte Tag: Er ist ab heute im Ruhestand. (dpa)

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