Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Zeitumstel­lung: Lohn entfällt

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DÜSSELDORF. Am Wochenende ist die Nacht von Sonnabend auf Sonntag wegen der Zeitumstel­lung eine Stunde kürzer. Berufstäti­ge, die dann Nachtschic­ht haben, arbeiten weniger und müssen die fehlende Zeit auch nicht nachholen, erklärt der Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds. Die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr entfällt wegen der Umstellung auf Sommerzeit ja – und damit auch die Pflicht zur Arbeitslei­stung. Wer nach Stunden bezahlt wird, bekommt aber auch keinen Lohn für die fehlende Stunde. (dpa)

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