Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Zeitumstellung: Lohn entfällt
DÜSSELDORF. Am Wochenende ist die Nacht von Sonnabend auf Sonntag wegen der Zeitumstellung eine Stunde kürzer. Berufstätige, die dann Nachtschicht haben, arbeiten weniger und müssen die fehlende Zeit auch nicht nachholen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr entfällt wegen der Umstellung auf Sommerzeit ja – und damit auch die Pflicht zur Arbeitsleistung. Wer nach Stunden bezahlt wird, bekommt aber auch keinen Lohn für die fehlende Stunde. (dpa)