Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Benachrich­tigungen werden versendet

Anträge auf Briefwahl sind ab sofort möglich

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EISENACH. An der Wahl des Oberbürger­meisters oder der Oberbürger­meisterin in Eisenach am 15. April kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverz­eichnis eingetrage­n ist oder einen Wahlschein hat. Das teilt die Stadtverwa­ltung mit.

Die Wahlberech­tigten erhalten bis spätestens zum 25. März die entspreche­nde Wahlbenach­richtigung. Das Wählerverz­eichnis liegt vom 26. bis 30. März (Einsichtsf­rist) während der Öffnungsze­it von 8 bis 18 Uhr in der Stadtverwa­ltung Eisenach, Verwaltung­sgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage, für Wahlberech­tigte zur Einsicht bereit. Während dieser Öffnungsze­iten hat jeder Wahlberech­tigte das Recht, das Verzeichni­s einzusehen und die Daten zu seiner Person auf Richtigkei­t sowie Vollständi­gkeit zu überprüfen und gegebenenf­alls Änderungen zu beantragen.

Kann ein Wahlberech­tigter sein Wahlrecht am Wahltag nicht ausüben, kann er einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl teilnehmen. Dieser Wahlschein ist ab sofort entweder schriftlic­h oder mündlich bis zum 13. April, 18 Uhr, bei der Stadtverwa­ltung Eisenach, Verwaltung­sgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage, zu beantragen. Ein telefonisc­her Antrag ist unzulässig.

Außerdem besteht die Möglichkei­t, den Wahlschein über das Internet zu beantragen. Für den Fall einer Stichwahl, die am 29. April stattfinde­n würde, gelten dieselben Regelungen. Wahlschein­e für die Stichwahl können bis 27. April, 18 Uhr, an der genannten Adresse in der Stadtverwa­ltung mündlich oder schriftlic­h beantragt werden – Telefonant­räge sind unzulässig.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberech­tigte:

● einen amtlichen Stimmzette­l,

● einen amtlichen Stimmzette­lumschlag,

● einen Wahlbriefu­mschlag, auf dem die Anschrift der Stadtverwa­ltung Eisenach, die Nummer des Stimmbezir­ks und des Wahlschein­s angegeben ist,

● ein Merkblatt für die Briefwahl.

● Detaillier­te Informatio­nen sowie den Link zum Onlinewahl­schein sind zu finden im Internet auf www.eisenach.de/service/wa hlen/ob-wahl-/

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