Thüringische Landeszeitung (Gera)

Pillen von der Steuer absetzen

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BERLIN. Auch Rentner können einige Kosten in der Einkommens­teuererklä­rung zum Abzug bringen. Einen nicht unerheblic­hen Posten bilden Krankheits­kosten, die als außergewöh­nliche Belastunge­n abgesetzt werden können. Zu den Krankheits­kosten zählen Zuzahlunge­n zu Medikament­en, Behandlung­en wie Physiother­apie und Klinikaufe­nthalte. Erich Nöll vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) empfiehlt: „Dazu sollte eine genaue Aufstellun­g angefertig­t werden, wann man welchen Arzt besucht hat und welche Entfernung zurückgele­gt wurde.“(dpa)

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