Thüringische Landeszeitung (Gera)
Pillen von der Steuer absetzen
BERLIN. Auch Rentner können einige Kosten in der Einkommensteuererklärung zum Abzug bringen. Einen nicht unerheblichen Posten bilden Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können. Zu den Krankheitskosten zählen Zuzahlungen zu Medikamenten, Behandlungen wie Physiotherapie und Klinikaufenthalte. Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) empfiehlt: „Dazu sollte eine genaue Aufstellung angefertigt werden, wann man welchen Arzt besucht hat und welche Entfernung zurückgelegt wurde.“(dpa)