Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Was genau regelt das MieterstromGesetz in Zukunft?
Kern des Gesetzes ist eine finanzielle Förderung für Solarstrom, der vom Hausbesitzer an die Mieter verkauft wird. Der Verkauf war auch bisher schon möglich, lohnte sich aber kaum. Nun gibt es einen Bonus dafür, der je nach Anlagengröße zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Der Zuschlag errechnet sich aus der Vergütung, die es für die Einspeisung des Solarstroms ins Netz gibt.
Warum ist es für Hausbesitzer interessant, Mietern Strom anzubieten?
Weil es ein gutes Geschäft ist. Hausbesitzer können Strom, der direkt aus der Solaranlage auf dem Dach erzeugt und vor Ort verbraucht wird, an die Mieter verkaufen. Der Hausbesitzer muss aber investieren: Nicht nur die Solaranlage, sondern auch ein Zähler muss installiert werden, der genau aufzeichnet, wer wann wie viel Strom vom Hausdach verbraucht.
Was haben die Mieter davon, wenn der Vermieter eine Anlage installiert?
Zunächst gilt: Die Mieter werden auf keinen Fall schlechter gestellt. Sie dürfen, egal, was sich auf dem Hausdach tut, bei ihrem Stromanbieter bleiben, der ihnen wie gehabt jede Kilowattstunde aus dem Stromnetz verkauft. Zusätzlich können sie sich aber mit dem vor Ort erzeugten Hausstrom versorgen lassen, wenn ihn der Eigentümer anbietet. Dafür müssen sie einen gesonderten Vertrag mit dem Vermieter schließen. Der Hausbesitzer wird den Strom günstiger verkaufen als die normalen Versorger, weil es ansonsten keinen Anreiz für die Mieter gibt, sich darauf einzulassen. Der Wettbewerb soll also für eine Gewinnteilung zwischen Vermieter und Mieter sorgen. Denkbar für die Mieter sind Einsparungen im niedrigen CentBereich pro Kilowattstunde, also maximal etwa ein Zehntel der Stromkosten, wird in der Branche erwartet. Die Grünen hatten eine Unterstützung für Mieterstrom schon lange gefordert. In der großen Durchaus. Skeptisch äußern sich vor allem die angestammten Energieversorger, die sich im Bundesverband der Energieund