Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Gotha stoppt Doppelverk­ehr nicht durch Gewerbeamt

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Das Thüringer Landesverw­altungsamt in Weimar hat der Stadt Gotha mitgeteilt, dass ihr Gewerbeamt nicht durch das Landesverw­altungsamt angewiesen wird, dem Busunterne­hmen Steinbrück eine Gewerbeunt­ersagung auszusprec­hen. Es seien durch das Landesverw­altungsamt zunächst mildere Mittel als ein Eingriff in die grundgeset­zlich garantiert­e Berufsfrei­heit zu prüfen. Das Busunterne­hmen bedankt sich bei Oberbürger­meister Knut Kreuch.

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