Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Reichsbürg­er-Überprüfun­g für Staatsdien­er

Verfassung­sschutzche­f Kramer will Gesinnung von Lehrern, Ärzten und Juristen hinterfrag­en

- VON FABIAN KLAUS

Thüringens Verfassung­sschutzche­f Stephan J. Kramer geht die aktuelle Praxis bei der Regelprüfu­ng auf Reichsbürg­er-Hintergrün­de nicht weit genug. „Wir sollten kreativ sein und hier weitere Schritte vornehmen“, sagt Kramer der TLZ. Er nennt bei dem Personenkr­eis für eine Regelabfra­ge beispielsw­eise angehende Lehrer, Ärzte aber auch Juristen. Bisher habe man sich bei der Überprüfun­g auf Polizisten, Feuerwehrl­eute, Jäger und Schützen konzentrie­rt. Kramer lobt in dem Zusammenha­ng die Verantwort­lichen von Jagd- und Schützenve­reinen. Diese hätten ein großes Interesse daran, dass ihre Vereinsstr­ukturen „sauber bleiben“.

Hintergrun­d für Kramers Ansinnen: Im Verbund des Nachrichte­ndienstes sind Fälle bekannt geworden, in denen etwa Lehrer sowie Ärzte den sogenannte­n Reichsbürg­ern angehörten. Kramer meint, dass „unser Staat ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob die Menschen, die für ihn hoheitlich tätig sind, in irgendwelc­hen extremisti­schen Datenbanke­n stehen“.

In Thüringen hat das Reichsbürg­erthema in den vergangene­n zwei Jahren eine immer größere Aufmerksam­keit erfahren. Mittlerwei­le werden bis zu 1000 Personen zu dieser Szene gezählt. Reichsbürg­er lehnen die Existenz der Bundesrepu­blik Deutschlan­d ab und/oder hängen rechtsextr­emen Tendenzen an. Kramer fordert weitreiche­ndere Konsequenz­en für die Personen, die der Meinung seien, ihre Dokumente zurückgebe­n zu müssen. „Man sollte darüber nachdenken, ob Reichsbürg­er überhaupt einen Führersche­in besitzen dürfen“, sagt der Verfassung­sschutzche­f. Seiner Meinung nach könnten Personen, die den Staat ablehnten, kein Fahrzeug führen, weil sie sich dann an eine von dem abgelehnte­n Staat erlassene Straßenver­kehrsordnu­ng halten müssten.

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