Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Kampf um die Daten von Flugreisenden
Passagiere sollen künftig EUweit strenger überprüft werden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz schlägt Alarm
Passagiere internationaler Flüge von und nach Deutschland werden bald einer gründlicheren Sicherheitskontrolle unterzogen: Fluggesellschaften müssen den Sicherheitsbehörden dann umfangreiche Datensätze jedes Reisenden übermitteln – die Informationen sollen auch mit anderen EUStaaten ausgetauscht werden.
Ein entsprechendes Gesetz soll der Bundestag am Donnerstag beschließen. Andrea Voßhoff (CDU), Bundesbeauftragte für den Datenschutz, schlägt Alarm: Sie fordert den Bundestag auf, den Beschluss zu verschieben. Sie hat rechtliche Zweifel an einzelnen Regelungen und erwartet, dass der Europäische Gerichtshof demnächst engere Grenzen setzen könnte.
Voßhoff schreibt an den Bundestag: „Das Inkrafttreten des Fluggastdatengesetzes würde bedeuten, dass jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über 5 Jahre gespeichert würden.“Das Gesetz kombiniere zwei Datenschutzprobleme: eine neue Vorratsdatenspeicherung und den Abgleich mit einem abstrakten Gefährderprofil. Die Verabschiedung sei zum jetzigen Zeitpunkt „verfrüht“.
Die Bundesregierung steht unter Zeitdruck: Der Datenaustausch muss spätestens im Mai 2018 starten, so sieht es eine EURichtlinie vor. Die Vorbereitung aber ist aufwendig, das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von einer „großen Herausforderung“. Die EU-Richtlinie soll im Kampf gegen Terror und Kriminalität den Austausch von Erkenntnissen zwischen den EUMitgliedsstaaten verbessern. In der Praxis müssen bis zu 60 Einzelinformationen jedes Passagiers übermittelt werden, der von Deutschland ins Ausland fliegt oder von dort einreist. Gefragt sind Anschriften und Kontaktdaten, Ausweisnummern, Gepäckangaben, Kreditkartendaten, Reiseverlauf, Sitzplatz, Essenswünsche, Mitreisende.
Voßhoff moniert zudem, dass die Datenprüfung auch innereuropäische Flüge erfassen soll, was nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Opposition hält das Gesetz für rechtswidrig.
BKA-Präsident Holger Münch verspricht sich dagegen von den Daten „großen Mehrwert“für effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Erfahrungen mit solchen Systemen in den USA oder Großbritannien zeigten, dass Terrorverdächtige schon vor der Einreise im Abflugland identifiziert würden.