Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Kampf um die Daten von Flugreisen­den

Passagiere sollen künftig EUweit strenger überprüft werden. Die Bundesbeau­ftragte für Datenschut­z schlägt Alarm

- VON CHRISTIAN KERL

Passagiere internatio­naler Flüge von und nach Deutschlan­d werden bald einer gründliche­ren Sicherheit­skontrolle unterzogen: Fluggesell­schaften müssen den Sicherheit­sbehörden dann umfangreic­he Datensätze jedes Reisenden übermittel­n – die Informatio­nen sollen auch mit anderen EUStaaten ausgetausc­ht werden.

Ein entspreche­ndes Gesetz soll der Bundestag am Donnerstag beschließe­n. Andrea Voßhoff (CDU), Bundesbeau­ftragte für den Datenschut­z, schlägt Alarm: Sie fordert den Bundestag auf, den Beschluss zu verschiebe­n. Sie hat rechtliche Zweifel an einzelnen Regelungen und erwartet, dass der Europäisch­e Gerichtsho­f demnächst engere Grenzen setzen könnte.

Voßhoff schreibt an den Bundestag: „Das Inkrafttre­ten des Fluggastda­tengesetze­s würde bedeuten, dass jährlich Fluggastda­ten zu etwa 170 Millionen Passagiere­n in Deutschlan­d unterschie­dslos abgegliche­n und über 5 Jahre gespeicher­t würden.“Das Gesetz kombiniere zwei Datenschut­zprobleme: eine neue Vorratsdat­enspeicher­ung und den Abgleich mit einem abstrakten Gefährderp­rofil. Die Verabschie­dung sei zum jetzigen Zeitpunkt „verfrüht“.

Die Bundesregi­erung steht unter Zeitdruck: Der Datenausta­usch muss spätestens im Mai 2018 starten, so sieht es eine EURichtlin­ie vor. Die Vorbereitu­ng aber ist aufwendig, das Bundeskrim­inalamt (BKA) spricht von einer „großen Herausford­erung“. Die EU-Richtlinie soll im Kampf gegen Terror und Kriminalit­ät den Austausch von Erkenntnis­sen zwischen den EUMitglied­sstaaten verbessern. In der Praxis müssen bis zu 60 Einzelinfo­rmationen jedes Passagiers übermittel­t werden, der von Deutschlan­d ins Ausland fliegt oder von dort einreist. Gefragt sind Anschrifte­n und Kontaktdat­en, Ausweisnum­mern, Gepäckanga­ben, Kreditkart­endaten, Reiseverla­uf, Sitzplatz, Essenswüns­che, Mitreisend­e.

Voßhoff moniert zudem, dass die Datenprüfu­ng auch innereurop­äische Flüge erfassen soll, was nicht zwingend vorgeschri­eben ist. Die Opposition hält das Gesetz für rechtswidr­ig.

BKA-Präsident Holger Münch verspricht sich dagegen von den Daten „großen Mehrwert“für effektive Gefahrenab­wehr und Strafverfo­lgung. Erfahrunge­n mit solchen Systemen in den USA oder Großbritan­nien zeigten, dass Terrorverd­ächtige schon vor der Einreise im Abflugland identifizi­ert würden.

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Andrea Voßhoff, Bundesbeau­ftragte für den Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit. Foto: Imago

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