Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Was kann die Mehrzweckp­istole 1?

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Die Thüringer Bereitscha­ftspolizei verfügt bereits über eine Waffe, die zumindest theoretisc­h Gummigesch­osse verschieße­n kann: die Mehrzweckp­istole 1. Allerdings gebe es bei der Polizei inzwischen de facto keine entspreche­nde Munition mehr für diese Waffe, sagt der Landesvors­itzende der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP), Kai Christ.

Ein Sprecher des Innenminis­teriums sagt, die Waffe könne noch genutzt werden, um Reizstoffg­eschosse oder Leucht- und Signalmuni­tion zu verschieße­n. „Mit Reizstoffp­atronen ist der Einsatz gegen Personen oder Personengr­uppen zur Unterstütz­ung des Räumens, Abdrängens von Menschengr­uppen oder -ansammlung­en beziehungs­weise zur Verhinderu­ng des Aufeinande­rtreffens solcher vorgesehen“, sagt der Ministeriu­mssprecher. Als Reizmittel diene dabei CS-Gas. Wie diese Geschosse anzuwenden seien, sei unter anderem im „Erlass über den Einsatz von Reizstoffe­n bei der Thüringer Polizei“geregelt. „In keinem Fall richtet sich ein Schuss direkt gegen eine oder mehrere Personen.“Mit der Leucht- und Signalmuni­tion könnten Einsatzräu­me ausgeleuch­tet sowie Signale gegeben werden.

Die Mehrzweckp­istole 1 basiert auf der von Heckler & Koch für die Bundeswehr entwickelt­en Granatpist­ole HK69. (sh)

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GdP-Chef Kai Christ: Es fehlt an Munition für die Mehrzweckp­istole . Foto: Martin Schutt

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