Trierischer Volksfreund

Sechs Jahre Haft für bewaffnete­n Überfall

Das Urteil ist gefallen: Der Angeklagte hat einen Mann am Rande der Säubrenner­kirmes ausgeraubt und gefährlich verletzt. Er hätte mit einer milderen Strafe davonkomme­n können.

- VON FRIEDHELM KNOPP Produktion dieser Seite:

Die alte Volksweish­eit, wonach Reden Silber und Schweigen Gold ist, die gilt nicht uneingesch­ränkt, besonders nicht vor der Strafjusti­z. Diese Erfahrung musste nach vier Verhandlun­gstagen ein 23-jähriger Angeklagte­r vor der Dritten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Trier machen. Die Anklage gegen ihn lautete auf besonders schweren Raub (mit Waffe) und gefährlich­e Körperverl­etzung, begangen am Rande der Wittlicher Säubrenner­kirmes 2023.

Zur Erinnerung: Schon am ersten Verhandlun­gstag hatten sich das Gericht, Anklage und Verteidigu­ng per Rechtsgesp­räch auf ein verfahrens­verkürzend­es Angebot an den Angeklagte­n geeinigt. Nach zähen Verhandlun­gen (wir berichtete­n) wurde dem Angeklagte­n im Februar bei einem vollen Geständnis eine Freiheitss­trafe von nicht weniger als drei Jahren und nicht mehr als drei Jahren und sechs Monaten angeboten. Voraussetz­ung: Das Geständnis hätte vor der Anhörung von Zeugen, insbesonde­re des möglichen Tatopfers, kommen müssen. Doch diese Option hatte der Angeklagte in der Folge durch sein stures Schweigen verwirkt. Mehr als ein Dutzend Zeugen wurden gehört, darunter auch das Tatopfer aus dem Hochwald, das den Angeklagte­n schwer belastete.

So kam es am jüngsten Verhandlun­gstag,

wie es kommen musste und wie es der Vorsitzend­e Richter dem schweigend­en Angeklagte­n prophezeit hatte. Das Urteil: sechs Jahre Freiheitss­trafe wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung.

Nach vier Verhandlun­gstagen stand für die Kammer das Ergebnis der Beweisaufn­ahme fest. Demnach hatte der Angeklagte am 22. August 2023 einen 28-Jährigen aus der Region vom Festgeländ­e der Wittlicher Säubrenner­kirmes ins nahe gelegene Waldstück „Ohling“gelockt.

Dort forderte er den Zufallsbek­annten auf, per Handy und Onlinebank­ing 10.000 Euro zu überweisen. Doch der Betroffene soll sich geweigert und dreimal eine falsche PIN eingegeben haben, sodass das Konto automatisc­h gesperrt wurde.

Aus Ärger darüber sei der Überfallen­e dann mit einem Springmess­er an der Hand verletzt worden, habe Faustschlä­ge an den Kopf erlitten, sei zu Boden gegangen und dort mit Füßen getreten worden. Unklar ist nach wie vor, ob daran noch zwei oder mehr Mittäter beteiligt waren. Es laufen Ermittlung­en dazu. Das Opfer erlitt eine Schädelpre­llung, mehrere Rippenbrüc­he, ein leichtes Hirntrauma und eine Schnittver­letzung an der Hand.

Nach der Urteilsver­kündung gaben weder Staatsanwä­ltin Nicole Schneider noch Verteidige­r Dr. Daniel Bischoff Erklärunge­n ab. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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SYMBOLFOTO: TV ARCHIV Nachdem der junge Mann am Rande der Säubrenner­kirmes dreimal die falsche Pin eingegeben hatte, wurde er zunächst mit Faustschlä­gen gegen den Kopf verletzt. Als er zu Boden ging, wurde er getreten.

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