Sechs Jahre Haft für bewaffneten Überfall
Das Urteil ist gefallen: Der Angeklagte hat einen Mann am Rande der Säubrennerkirmes ausgeraubt und gefährlich verletzt. Er hätte mit einer milderen Strafe davonkommen können.
Die alte Volksweisheit, wonach Reden Silber und Schweigen Gold ist, die gilt nicht uneingeschränkt, besonders nicht vor der Strafjustiz. Diese Erfahrung musste nach vier Verhandlungstagen ein 23-jähriger Angeklagter vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier machen. Die Anklage gegen ihn lautete auf besonders schweren Raub (mit Waffe) und gefährliche Körperverletzung, begangen am Rande der Wittlicher Säubrennerkirmes 2023.
Zur Erinnerung: Schon am ersten Verhandlungstag hatten sich das Gericht, Anklage und Verteidigung per Rechtsgespräch auf ein verfahrensverkürzendes Angebot an den Angeklagten geeinigt. Nach zähen Verhandlungen (wir berichteten) wurde dem Angeklagten im Februar bei einem vollen Geständnis eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als drei Jahren und nicht mehr als drei Jahren und sechs Monaten angeboten. Voraussetzung: Das Geständnis hätte vor der Anhörung von Zeugen, insbesondere des möglichen Tatopfers, kommen müssen. Doch diese Option hatte der Angeklagte in der Folge durch sein stures Schweigen verwirkt. Mehr als ein Dutzend Zeugen wurden gehört, darunter auch das Tatopfer aus dem Hochwald, das den Angeklagten schwer belastete.
So kam es am jüngsten Verhandlungstag,
wie es kommen musste und wie es der Vorsitzende Richter dem schweigenden Angeklagten prophezeit hatte. Das Urteil: sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Nach vier Verhandlungstagen stand für die Kammer das Ergebnis der Beweisaufnahme fest. Demnach hatte der Angeklagte am 22. August 2023 einen 28-Jährigen aus der Region vom Festgelände der Wittlicher Säubrennerkirmes ins nahe gelegene Waldstück „Ohling“gelockt.
Dort forderte er den Zufallsbekannten auf, per Handy und Onlinebanking 10.000 Euro zu überweisen. Doch der Betroffene soll sich geweigert und dreimal eine falsche PIN eingegeben haben, sodass das Konto automatisch gesperrt wurde.
Aus Ärger darüber sei der Überfallene dann mit einem Springmesser an der Hand verletzt worden, habe Faustschläge an den Kopf erlitten, sei zu Boden gegangen und dort mit Füßen getreten worden. Unklar ist nach wie vor, ob daran noch zwei oder mehr Mittäter beteiligt waren. Es laufen Ermittlungen dazu. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung, mehrere Rippenbrüche, ein leichtes Hirntrauma und eine Schnittverletzung an der Hand.
Nach der Urteilsverkündung gaben weder Staatsanwältin Nicole Schneider noch Verteidiger Dr. Daniel Bischoff Erklärungen ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.