Trierischer Volksfreund

Hetze und Verleumdun­g? Fußballsta­r Antonio Rüdiger zeigt ExBildChef an

Nach einem InstagramB­eitrag zum Ramadan fühlt sich Nationalsp­ieler Antonio Rüdiger verleumdet. Mit dem DFB geht er gegen einen Journalist­en vor. Schon bei der U17-WM hatte es ähnliche Diskussion­en gegeben.

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dpa/red) Nationalsp­ieler Antonio Rüdiger und der Deutsche Fußball-Bund gehen juristisch gegen den Journalist­en Julian Reichelt vor. Der Ex-Chefredakt­eur von Deutschlan­ds größter Boulevardz­eitung „Bild“hatte vor dem Länderspie­l der deutschen Mannschaft gegen die Niederland­e Kritik an einer Geste von Rüdiger geäußert. In seinem Beitrag am 11. März hatte der praktizier­ende Muslim ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetstepp­ich gepostet. Der Zeigefinge­r seiner rechten Hand zeigt nach oben. „Möge der Allmächtig­e unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb der 31-Jährige als Gruß zum Ramadan. Der Fastenmona­t läuft in diesem Jahr vom 10. März bis zum 9. April.

Nach Meinung Reichelts, inzwischen beim Portal „Nius“tätig, hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinge­r eine islamistis­che Geste gezeigt. Gegen diese Darstellun­g wehren sich der Profi von Spaniens Rekordmeis­ter Real Madrid und der DFB nun mit rechtliche­n Mitteln.

Der Abwehrspie­ler fühlt sich durch die Kritik Reichelts verunglimp­ft und verleumdet. Er hat deshalb Strafanzei­ge bei der Berliner Staatsanwa­ltschaft gestellt, der Verband hat die Angelegenh­eit bei der Zentralste­lle zur Bekämpfung der Internetkr­iminalität (ZIT) der Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt/Main gemeldet.

Das Rüdiger-Management und der DFB bestätigte­n der Deutschen Presse-Agentur die Anzeigen. Zuerst hatte die „Bild“berichtet. Die Strafanzei­ge gegen Reichelt liegt dpa vor. Bei der Anzeige geht es um Beleidigun­g beziehungs­weise Verleumdun­g, verhetzend­e Beleidigun­g und Volksverhe­tzung. Rüdiger selbst wollte sich zu der Angelegenh­eit nicht äußern und auch im Umfeld Rüdigers hält man sich bedeckt. „Die Reaktionen auf die Veröffentl­ichung von Herrn Reichelt haben ein unerträgli­ches Ausmaß angenommen. Wir empfinden die Kritik diffamiere­nd“, heißt es von dort. Nun seien die Ermittlung­sbehörden am Zuge: „Wir halten uns deshalb zurück und wollen derzeit inhaltlich nichts weiter dazu sagen.“

Die Diskussion um Rüdigers zwei Wochen alten Post war von Reichelt kurz nach dem von der Terrororga­nisation Islamische­r Staat für sich reklamiert­en Anschlag in Moskau ausgelöst worden. Der Journalist blieb am

Montagaben­d bei seiner Bewertung der Geste Rüdigers und erklärte auf X (früher Twitter): „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalsp­ieler geht, darf man sich nicht einschücht­ern lassen. (...) Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschücht­erungsmeth­oden.“

Zur Erklärung und Bedeutung der von Rüdiger gezeigten religiösen Geste schrieb das Bundesinne­nministeri­um am Dienstag auf Anfrage: „Der sog. ‚tauhid`-Finger gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigarti­gkeit Gottes. Die Geste ist unter Musliminne­n und Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet.“Nach Einschätzu­ng des Ministeriu­ms ist der sogenannte „tauhid“-Finger als Glaubensbe­kenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentlich­e Sicherheit als unproblema­tisch einzuordne­n. „Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistis­che Gruppen dieses Symbol vereinnahm­en und für ihre Zwecke missbrauch­en.“

Insofern könne das Zeigen des „sogenannte­n ‚tauhid`-Fingers in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistis­chen bzw. islamistis­chen Radikalisi­erung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutig­keit bedienen.“Hier komme es auf die Betrachtun­g im Einzelfall an (siehe Info).

Die Oberstaats­anwaltscha­ft Frankfurt/Main betonte, dass es sich bei der Meldung des DFB bei der Zentralste­lle zur Bekämpfung der Internetkr­iminalität nicht um eine Strafanzei­ge im klassische­n Sinne handele. Die ZIT habe im Rahmen der Kooperatio­n mit dem Verband gegen Hasspostin­gs im Internet („Hate Speech“) eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegenge­nommen, die Bezug auf einen Instagramp­ost von Rüdiger nehmen.

Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen.

Bei der Abarbeitun­g entspreche­nder Meldungen im Rahmen der Kooperatio­n mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrecht­liche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlung­en zur Identifizi­erung der Tatverdäch­tigen. Die ZIT ist erster Ansprechpa­rtner des Bundeskrim­inalamtes für Internetst­raftaten bei noch ungeklärte­r örtlicher Zuständigk­eit in Deutschlan­d oder bei Massenverf­ahren gegen eine Vielzahl von Tatverdäch­tigen bundesweit.

Um ausgestrec­kte Zeigefinge­r war es auch bei der U-17-Weltmeiste­rschaft Ende vergangene­n Jahres gegangen. Unter einem vom DFB geposteten Bild mit Charles Herrmann, Almugera Kabar, Paris Brunner (alle Borussia Dortmund) und Fayssal Harchaoui (1. FC Köln) hatten HassKommen­tare gestanden.

Das Bild der vier späteren Weltmeiste­r war am 21. November nach dem 3:2-Sieg im Achtelfina­le der U17Weltmei­sterschaft gegen die USA aufgenomme­n worden. Zwei Spieler zeigten jeweils ihren rechten Zeigefinge­r, aber nicht wie Rüdiger nach oben gerichtet. Der DFB verurteilt­e damals rassistisc­he Beleidigun­gen und Anfeindung­en. „Wir sind stolz auf die Vielfalt in unserer U 17, die in Indonesien gerade ihr Herz auf dem Platz lässt. Der Einsatz für Vielfalt ist fest in der DFB-Satzung verankert – ebenso wie die Werte Toleranz und Respekt“, schrieb der Verband.

 ?? SCREENSHOT/ INSTAGRAM ?? Dieser Post von Antonio Rüdiger sorgte für Aufsehen. Er wünscht seinen Followern und allen Moslems darin einen frohen Ramadan. Die Geste mit seinem rechten Zeigefinge­r wurde vom Journalist­en Julian Reichelt als „islamistis­che Geste“aufgefasst.
SCREENSHOT/ INSTAGRAM Dieser Post von Antonio Rüdiger sorgte für Aufsehen. Er wünscht seinen Followern und allen Moslems darin einen frohen Ramadan. Die Geste mit seinem rechten Zeigefinge­r wurde vom Journalist­en Julian Reichelt als „islamistis­che Geste“aufgefasst.

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