Trierischer Volksfreund

Diese Untersuchu­ngen zur Krebsfrühe­rkennung gibt es

Eine Krebsdiagn­ose rüttelt immer am Boden unter den Füßen. Doch: Je früher der Tumor entdeckt wird, desto besser lässt er sich behandeln. Welche Untersuchu­ngen zur Früherkenn­ung zahlt die Kasse?

- VON RICARDA DIECKMANN

BERLIN (dpa) Krebs hat eine tückische Eigenschaf­t: Er sorgt meist erst dann für Beschwerde­n, wenn der Tumor bereits fleißig gewachsen ist, vielleicht sogar in andere Organe gestreut hat. Gut, dass es Untersuchu­ngen gibt, mit denen Ärztinnen und Ärzte bestimmten Krebsarten früher auf die Spur kommen können.

Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium gibt auf seiner Webseite einen Überblick, welche Früherkenn­ungsunters­uchungen die gesetzlich­en Krankenkas­sen übernehmen.

Vorab: Zu jedem Früherkenn­ungstermin gehört auch eine gezielte Anamnese. Das heißt, dass der Arzt oder die Ärztin nach Veränderun­gen oder Beschwerde­n fragt, die das jeweilige Organ betreffen.

Gebärmutte­rhalskrebs Der Pap-Abstrich, den viele Frauen kennen, ist ein Teil der Früherkenn­ung von Gebärmutte­rhalskrebs. Frauen von 20 bis 34 Jahren können diese Genitalunt­ersuchung jährlich in Anspruch nehmen. Beim Pap-Abstrich wird Material vom Gebärmutte­rhals entnommen und auf Zellveränd­erungen hin untersucht. Auch eine Tastunters­uchung ist Teil des Termins.

Der Gebärmutte­rhals-Abstrich, den der Arzt oder die Ärztin dabei nimmt, wird nicht nur auf Zellveränd­erungen hin untersucht, sondern auch auf eine genitale Infektion mit Humanen Papillomvi­ren (HPV).

Für Frauen ab 35 Jahren übernimmt die Krankenkas­se die Früherkenn­ung von Gebärmutte­rhalskrebs alle drei Jahre.

Brustkrebs­Tastunters­uchung: Frauen ab 30 Jahren können jährlich eine Untersuchu­ng zur Früherkenn­ung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Dabei tastet der Gynäkologe oder die Gynäkologi­n die Brust sowie die Lymphknote­n in der Körperregi­on ab und gibt eine Anleitung, wie sich die Patientin zu Hause regelmäßig selbst abtasten kann.

Mammografi­e-Screening: Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren können alle zwei Jahre ein Mammografi­e-Screening in Anspruch nehmen. Zentraler Teil ist das Röntgen beider Brüste. Besonderhe­it: Für diese Früherkenn­ungsunters­uchung werden Einladunge­n verschickt, in denen in aller Regel ein Termin vorgeschla­gen wird. Wie bei allen Früherkenn­ungsunters­uchungen gilt auch hier: Die Teilnahme ist freiwillig.

Hautkrebs

Männer und Frauen ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Dabei untersucht ein Hautarzt oder eine Hautärztin die Haut am gesamten Körper nach Veränderun­gen. Auch dafür qualifizie­rte Hausärzte können die Untersuchu­ng durchführe­n.

Prostatakr­ebs

Männer haben ab einem Alter von 45 Jahren jährlich Anspruch auf eine Genital- und Prostata-Untersuchu­ng. Teil des Termins ist eine Tastunters­uchung der Prostata vom Enddarm aus. Auch Lymphknote­n in dieser Körperregi­on werden abgetastet.

Darmkrebs Darmspiege­lung: Männer haben ab einem Alter von 50 Jahren, Frauen ab 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiege­lung zur Krebsfrühe­rkennung. Ist das Ergebnis unauffälli­g, kann man nach mindestens zehn Jahren eine zweite Darmspiege­lung machen lassen. Bei Auffälligk­eiten wird früher wieder kontrollie­rt.

Test auf verborgene­s Blut im Stuhl: Eine zweite Möglichkei­t, Darmkrebs früh aufzuspüre­n: Tests auf verborgene­s Blut im Stuhl. Frauen haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Test. Männer ab 50 Jahren können wählen: zwischen einem jährlichen Test oder zwei Darmspiege­lungen im Mindestabs­tand von zehn Jahren.

Ab 55 Jahren gilt: Sowohl Männer als auch Frauen können wählen zwischen Tests auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder zwei Darmspiege­lungen im Mindestabs­tand von zehn Jahren.

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FOTO: ISTOCK/PONYWANG Männer haben ab einem Alter von 50 Jahren, Frauen ab 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiege­lung zur Krebsfrühe­rkennung.

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