Die Bezahlkarte und wo sie bereits zum Einsatz kommt
Leistungen für Geflüchtete sollen künftig direkt auf eine Bezahlkarte überwiesen werden. In Hannover und in Bayern wurden schon Erfahrungen gesammelt.
Der Bundestag hat jüngst nach langer Debatte eine Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen, der Bundesrat hat dem zugestimmt. Mit der Bezahlkarte sollen staatliche Leistungen für Asylbewerber großteils nicht mehr in Bargeld ausgegeben, sondern direkt auf eine Karte überwiesen werden. Mit ihr sollen Flüchtlinge Dinge des alltäglichen Bedarfs bezahlen können. Erklärtes Ziel ist es, zu verhindern, dass Asylbewerber Geld an Familien im Ausland oder Schlepper weitergeben, außerdem soll die Verwaltung entlastet werden. Erste Erfahrungen gibt es bereits – positive wie negative. Das zeigen einige Praxisbeispiele.
Hannover hat eine sogenannte „SocialCard“bereits im November 2023 eingeführt. Der Verwaltungsaufwand für die Bargeldausgabe habe sich dadurch verringert, sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage. „Sechs Mitarbeitende, die an bestimmten Tagen jeweils am Ende des Monats für die Auszahlung der Gelder zuständig gewesen sind, können nun andere Aufgaben übernehmen.“Für die „SocialCard“gibt es nur eine Einschränkung: Überweisungen sind nicht möglich, das Abheben von Bargeld durchaus. Das ist deshalb sinnvoll, weil nicht überall per Karte gezahlt werden kann, etwa an Imbissen oder im Kiosk.
Bayern ist eines von zwei Ländern, die sich nicht mit den anderen Bundesländern auf ein Verfahren zur Einführung der Bezahlkarte einigen konnte. Das andere ist MecklenburgVorpommern. Dem Freistaat ging es bei seinem eigenen Weg besonders darum, die Karte schneller verfügbar zu machen. Das bayerische Innenministerium sieht sich in der langen Debatte auf Bundesebene im eigenen Vorgehen bestätigt. „Denn die Bundesregierung hat sich monatelang um die Bezahlkarte gestritten und nun lediglich mit einem Minimalkonsens beschlossen“, heißt es auf Anfrage. Bayern habe seinen Weg dagegen „konsequent umgesetzt“.
Die Karte – die in vier bayerischen Kommunen bereits testweise eingeführt wurde – hat größere Beschränkungen als die, die Hannover ausgibt. So können maximal 50 Euro Bargeld im Monat abgehoben werden, Online-Einkäufe und Ausgaben für Glücksspiel beispielsweise sind komplett ausgeschlossen. Auch können Asylbewerber die Bezahlkarte nur in dem Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde nutzen.
Die Rückmeldung der vier Pilotkommunen sei positiv, eine zukünftige Entlastung der Verwaltung dadurch jetzt schon spürbar. Bis Ende Juni soll die Karte in ganz Bayern genutzt werden. Die anderen Bundesländer hatten sich auf eine gemeinsame Anbietersuche geeinigt, bis zum Sommer soll das Verfahren abgeschlossen sein.
Von mehreren Seiten gibt es Kritik an der Art der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Die Union etwa wollte Bargeldauszahlungen verpflichtend einschränken lassen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte hingegen vor einer solchen Beschränkung, da sie befürchtet, dass Betroffene dadurch in die Kriminalität gedrängt werden könnten, um ihren Bargeldbedarf zu decken.
Pro Asyl lehnt die Einführung von Bezahlkarten mit beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ab. Die Beschränkungen erschwerten den Betroffenen nicht nur den Alltag, sondern auch die Integration, hieß es auf Anfrage. „Diskriminierungsfrei“könne die Karte laut Pro Asyl nur eingeführt werden, wenn sie uneingeschränkt nutzbar ist. Hannover sei ein Beispiel dafür.
Das vielfach genannte Ziel, die Migration zu begrenzen, könne mit der Bezahlkarte nicht erreicht werden, so Pro Asyl. „Denn die Menschen, die fliehen, kommen weit überwiegend aus existenziellen Krisen, aus Krieg und Gewalt.“Sie hätten andere Sorgen, als sich zu fragen, in welcher Form ihnen am Zielort Sozialleistungen ausgezahlt werden.