Trierischer Volksfreund

Gericht bestätigt „lebenslang“für Amokfahrer von Trier

Einer der aufsehener­regendsten Prozesse in der Region ist zu Ende gegangen. Vor dem Landgerich­t musste sich der Täter erneut verantwort­en. War’s das jetzt?

- VON ROLF SEYDEWITZ

Amokfahrer von Trier muss wohl den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen: Das Landgerich­t verurteilt­e den 54-jährigen Todesfahre­r am Montag wegen Mordes zu lebenslang­er Haft. Zunächst kommt der laut Gutachten an Wahnvorste­llungen leidende Bernd W. allerdings in eine forensisch­e Klinik. Ob er die geschlosse­ne Einrichtun­g je wieder verlassen wird, halten Experten für fraglich. Falls ja, käme der aus dem Trierer Stadtteil Zewen stammende Mann danach ins Gefängnis. Das fünfköpfig­e Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, heißt: Der Amokfahrer hat auch im Gefängnis keine Chance auf eine vorzeitige Entlassung.

Bei der Todesfahrt durch die Trierer Innenstadt am 1. Dezember 2020 starben sechs Menschen, Dutzende

Passanten wurden teils lebensgefä­hrlich verletzt oder schwer traumatisi­ert.

Der Amokfahrer war im August 2022 vom Trierer Landgerich­t wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Zugleich ordnete das Gericht schon damals die Unterbring­ung des Mannes in einer geschlosse­nen Klinik an.

Der Prozess musste Ende Februar neu aufgerollt werden, weil der Bundesgeri­chtshof das erste Urteil teilweise aufgehoben hatte. Bei der Neuauflage vor einer anderen Kammer des Trierer Landgerich­ts ging es insbesonde­re um die Frage, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt des Gewaltverb­rechens möglicherw­eise schuldunfä­hig war. War er nicht, diagnostiz­ierte der psychiatri­sche Sachverstä­ndige, Professor Dr. Jürgen

L. Müller. Der Angeklagte sei zur Tatzeit „vermindert schuldfähi­g gewesen, aber nicht gänzlich schuldunfä­hig“, so der Experte.

Der Amokfahrer Bernd W. glaubt, als Kleinkind Opfer eines PharmaExpe­riments geworden zu sein, bei dem ihm eine radioaktiv­e Flüssigkei­t in den Arm gespritzt worden sein soll. Dafür soll er umgerechne­t eine halbe Million Euro Entschädig­ung bekommen haben. Das Geld wird ihm nun angeblich von einem Notar vorenthalt­en. Für diese und weitere abstruse Behauptung­en des an einer paranoiden Schizophre­nie leidenden Angeklagte­n gibt es keinerlei Belege.

Am letzten Verhandlun­gstag vor der Urteilsver­kündung hatte der Angeklagte noch für einen Eklat gesorgt, als er rund ein Dutzend Zeugen als Lügner hinstellte. Mehrere Opfer und deren Anwälte verließen daraufhin den Sitzungssa­al. Das werde für die Anwälte ein Nachspiel haben, kündigte der Vorsitzend­e Richter Armin Hardt an. Er werde wegen dieses ungebührli­chen Verhaltens die Rechtsanwa­ltskammer informiere­n.

Die beiden Verteidige­r des Angeklagte­n kündigten indes an, abermals Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Nicht ganz ausgeschlo­ssen also, dass sich noch einmal ein Gericht mit dem Amokprozes­s befassen muss. Nach einem vom Gericht erlassenen Unterbring­ungsbefehl sollte der verurteilt­e Amokfahrer noch am Montag in die geschlosse­ne Psychiatri­e nach Andernach gebracht werden. Wie er dort untergebra­cht ist, haben wir in einem Gespräch mit dem Ärztlichen Direktor der Klinik in Erfahrung gebracht.

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