Fragen zur Grenzgänger-Rente? Machen Sie mit!
Für viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger stellt sich die Frage, wann und wie sie in Rente gehen können. Unser nächster Livestream stellt sich dem Thema und beantwortet die wichtigsten Fragen. Schauen Sie rein und machen Sie mit! Und so geht es.
Der Informationsbedarf zur Rente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Luxemburg ist riesig. Kein Wunder, kommen die Babyboomer-Jahrgänge im Großherzogtum nun an die magische Altersgrenze, ab der sie sogar schon frühzeitig aufs Altenteil gehen können.
Denn die Regelaltersrente in Luxemburg beginnt mit 65 Jahren. Und ab dem 55. Lebensjahr wird man offiziell darüber informiert, wie hoch die Rente aus Luxemburg zum aktuellen Zeitpunkt sein wird. Die beträgt laut Schätzungen bei etwa zehn in Luxemburg gearbeiteten Jahren rund 1000 Euro. Wie hoch die Rente dann tatsächlich ist, darüber entscheidet der jeweilige Versicherungsverlauf.
Manche Beschäftigte können jedoch auch bereits schon mit 60 und mit 57 Jahren in Frührente gehen. Je früher man zu arbeiten begonnen hat, desto eher gelten die 57 Jahre als mögliches Eintrittsalter. Verwirrung herrscht auch bei manchen Grenzgängerinnen und Grenzgängern darüber, dass sie die Luxemburger Rentenkasse CNAP angeschrieben hat, um sie über einen früheren Renteneintritt zu informieren. Wann wer in Rente gehen kann, das erklärt der Steuerrechtsexperte für unsere Fragenden.
Was viele ehemaligen Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht wissen, ist, ob und wie viel sie zur Luxemburger Rente später hinzuverdienen können. Dabei sollte man die Rentenschätzungen durch die Luxemburger Rentenversicherung über einen möglichen Hinzuverdienst beachten. Auch sollten Betroffene beachten, dass es Begrenzung zwar gibt, diese jedoch nur für Frührentner gelten. Wer jedoch die Altersrente erhält, kann so viel hinzuverdienen, wie er mag – sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg.
Aber auch aktuell gibt es mit der neuen Verständigungsvereinbarung zum deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen ein Thema, das den Grenzgängerinnen und Grenzgängern ganz drängend auf den Nägeln brennt. Denn rein faktisch können die deutschen Finanzämter seit diesem Jahr für alle Steuererklärungen und diejenigen, die noch nicht abgeschlossen sind, die in Luxemburg gearbeiteten Überstunden besteuern. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, Überstunden nicht finanziell, sondern anderweitig auszugleichen, etwa durch Stundenkonten und Abfeiern.
Was in diesem Zusammenhang auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger zukommt, was ältere Beschäftigte an der Grenze zum Renteneintritt wissen sollten und wie hoch eine Luxemburger Rente überhaupt sein kann sowie welche Rechte es im Ruhestand gibt, darüber sprechen wir am Mittwoch, 15. Mai, in unserem nächsten Livestream „Moien! – Die Grenzgänger-Sprechstunde“
mit Stephan Wonnebauer. Er ist Anwalt und Experte für deutsch-luxemburgisches Steuerrecht und beschäftigt sich intensiv mit den Unterschieden und damit, worauf Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Sachen Steuern und Rente besonders achten müssen.
Den Livestream am 15. Mai können Sie ab 19 Uhr auf volksfreund. de verfolgen, aber auch auf unserer Volksfreund-Facebook-Seite sowie dem YouTube-Kanal des Offenen
Kanals Trier, OK54. Außerdem wird die Sprechstunde im Fernsehen im Offenen Kanal Trier übertragen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite von OK54.
Wenn Ihnen dazu schon jetzt Fragen auf den Nägeln brennen, dann können Sie Stephan Wonnebauer schon jetzt direkt Ihre Fragen stellen: Bis zum 14. Mai sammeln wir Ihre Zuschriften unter unserer E-Mail-Adresse grenzgaenger@ volksfreund.de
Ausgewählte Fragen werden wir dann in der Livestream-Sendung anonymisiert mit unserem Experten besprechen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail!
Aber auch, wenn Ihnen erst am Abend des Livestreams selbst Fragen einfallen, die Sie unserem Experten stellen wollen, dann ist das ebenso möglich: Während des Livestreams und der Livesendung werten wir Ihre „frischen“Fragen aus und lassen sie gleich vor Ort von Stephan Wonnebauer beantworten. Machen Sie mit und melden sich!