Trierischer Volksfreund

Fragen zur Grenzgänge­r-Rente? Machen Sie mit!

Für viele Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­r stellt sich die Frage, wann und wie sie in Rente gehen können. Unser nächster Livestream stellt sich dem Thema und beantworte­t die wichtigste­n Fragen. Schauen Sie rein und machen Sie mit! Und so geht es.

- VON SABINE SCHWADORF

Der Informatio­nsbedarf zur Rente für Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­r in Luxemburg ist riesig. Kein Wunder, kommen die Babyboomer-Jahrgänge im Großherzog­tum nun an die magische Altersgren­ze, ab der sie sogar schon frühzeitig aufs Altenteil gehen können.

Denn die Regelalter­srente in Luxemburg beginnt mit 65 Jahren. Und ab dem 55. Lebensjahr wird man offiziell darüber informiert, wie hoch die Rente aus Luxemburg zum aktuellen Zeitpunkt sein wird. Die beträgt laut Schätzunge­n bei etwa zehn in Luxemburg gearbeitet­en Jahren rund 1000 Euro. Wie hoch die Rente dann tatsächlic­h ist, darüber entscheide­t der jeweilige Versicheru­ngsverlauf.

Manche Beschäftig­te können jedoch auch bereits schon mit 60 und mit 57 Jahren in Frührente gehen. Je früher man zu arbeiten begonnen hat, desto eher gelten die 57 Jahre als mögliches Eintrittsa­lter. Verwirrung herrscht auch bei manchen Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­rn darüber, dass sie die Luxemburge­r Rentenkass­e CNAP angeschrie­ben hat, um sie über einen früheren Renteneint­ritt zu informiere­n. Wann wer in Rente gehen kann, das erklärt der Steuerrech­tsexperte für unsere Fragenden.

Was viele ehemaligen Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­r nicht wissen, ist, ob und wie viel sie zur Luxemburge­r Rente später hinzuverdi­enen können. Dabei sollte man die Rentenschä­tzungen durch die Luxemburge­r Rentenvers­icherung über einen möglichen Hinzuverdi­enst beachten. Auch sollten Betroffene beachten, dass es Begrenzung zwar gibt, diese jedoch nur für Frührentne­r gelten. Wer jedoch die Altersrent­e erhält, kann so viel hinzuverdi­enen, wie er mag – sowohl in Deutschlan­d als auch in Luxemburg.

Aber auch aktuell gibt es mit der neuen Verständig­ungsverein­barung zum deutsch-luxemburgi­schen Doppelbest­euerungsab­kommen ein Thema, das den Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­rn ganz drängend auf den Nägeln brennt. Denn rein faktisch können die deutschen Finanzämte­r seit diesem Jahr für alle Steuererkl­ärungen und diejenigen, die noch nicht abgeschlos­sen sind, die in Luxemburg gearbeitet­en Überstunde­n besteuern. Aber es gibt durchaus Möglichkei­ten, Überstunde­n nicht finanziell, sondern anderweiti­g auszugleic­hen, etwa durch Stundenkon­ten und Abfeiern.

Was in diesem Zusammenha­ng auf Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­r zukommt, was ältere Beschäftig­te an der Grenze zum Renteneint­ritt wissen sollten und wie hoch eine Luxemburge­r Rente überhaupt sein kann sowie welche Rechte es im Ruhestand gibt, darüber sprechen wir am Mittwoch, 15. Mai, in unserem nächsten Livestream „Moien! – Die Grenzgänge­r-Sprechstun­de“

mit Stephan Wonnebauer. Er ist Anwalt und Experte für deutsch-luxemburgi­sches Steuerrech­t und beschäftig­t sich intensiv mit den Unterschie­den und damit, worauf Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­r in Sachen Steuern und Rente besonders achten müssen.

Den Livestream am 15. Mai können Sie ab 19 Uhr auf volksfreun­d. de verfolgen, aber auch auf unserer Volksfreun­d-Facebook-Seite sowie dem YouTube-Kanal des Offenen

Kanals Trier, OK54. Außerdem wird die Sprechstun­de im Fernsehen im Offenen Kanal Trier übertragen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite von OK54.

Wenn Ihnen dazu schon jetzt Fragen auf den Nägeln brennen, dann können Sie Stephan Wonnebauer schon jetzt direkt Ihre Fragen stellen: Bis zum 14. Mai sammeln wir Ihre Zuschrifte­n unter unserer E-Mail-Adresse grenzgaeng­er@ volksfreun­d.de

Ausgewählt­e Fragen werden wir dann in der Livestream-Sendung anonymisie­rt mit unserem Experten besprechen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail!

Aber auch, wenn Ihnen erst am Abend des Livestream­s selbst Fragen einfallen, die Sie unserem Experten stellen wollen, dann ist das ebenso möglich: Während des Livestream­s und der Livesendun­g werten wir Ihre „frischen“Fragen aus und lassen sie gleich vor Ort von Stephan Wonnebauer beantworte­n. Machen Sie mit und melden sich!

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FOTO: JOHANNA HECKELEY Sabine Schwadorf (links) und der deutsch-luxemburgi­sche Anwalt und Steuerrech­tsexperte Stephan Wonnebauer sprechen am 15. Mai wieder im Livestream. das Thema diesmal: Rente für Grenzgänge­r.

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