Ex-Real Kenn: Im Baumarkt soll es sportlich zugehen
Der frühere Real-Markt in Kenn steht zwar noch leer. Im Hintergrund wird jedoch an der Neubelebung des Standorts gearbeitet. Ein Mosaikstein dabei ist die neue Nutzung für den früheren Bau- und Getränkemarkt. Die steht nun fest.
So eine Immobilie wie das Gebäude des früheren Real-Markts lässt Raum für viele Nutzungen. Das wissen auch die Planer bei der Aldi Süd Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG. Die zum Aldi-Konzern gehörende Projektentwicklungsgesellschaft hat das Gelände samt der dort stehenden Gebäude gekauft, um dort mehr als eine Aldi-Filiale zu entwickeln.
Wenn man bei der Pressestelle nach dem aktuellen Stand der Dinge fragt, erhält man eine freundliche wie nichtssagende Antwort. Man solle Verständnis dafür haben, dass Aldi Süd aufgrund laufender Verhandlungen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben zum aktuellen Sachstand machen kann. Das teilt eine Sprecherin der Aldi Süd Dienstleistungs-SE & Co. oHG mit.
Konkreter wird es da schon, wenn man sich die Tagesordnung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Kenn anschaut. Das Gremium hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, was aus dem Gebäude werden soll, das früher als Bau- und Getränkemarkt genutzt wurde. Es befindet sich südlich des Gebäudes, in dem einst unter anderem einmal ein Wal-Mart und später ein RealSupermarkt untergebracht waren.
Statt Bier und Baumaterialien sollen künftig Sportartikel und -ausrüstung verkauft werden. Wer dort verkauft, ist offen. Wie gesagt: Aldi hält sich bedeckt. Fest steht hingegen, dass der Bauausschuss dieser Nutzungsänderung zugestimmt hat. Zuvor hatte bereits die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich die Revitalisierung „ausdrücklich begrüßt“. Es gebe aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken dagegen, das Einvernehmen zu erteilen.
Wie nahezu alle neuen Pläne für die alten Gebäude gilt auch beim künftigen Sportgeschäft: Es wird eine energetische Sanierung geben. Der Grundriss wird hingegen nicht verändert. Das Zauberwort in diesem Zusammenhang heißt nämlich weiterhin Bestandsschutz. Das ist ein Fachbegriff aus dem Baurecht, der die neue Nutzung des Geländes in der geplanten Form erst möglich macht.
Würde man irgendwo in Kenn einen Supermarkt neu bauen, dürfte dieser maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Größere Märkte sind nur in größeren Dörfern und Städten erlaubt. Das ist so im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben. In den Gebäuden an der Landesstraße 145 dürfen jedoch Märkte mit mehr Verkaufsfläche öffnen. Viel mehr. Weil dort bereits früher Supermärkte mit einer größeren Verkaufsfläche waren. Die frühere Nutzung ist somit in Zukunft erlaubt, obwohl das nach aktuellem Recht nicht mehr möglich wäre.
Solch ein Bestandsschutz ist jedoch kein Freibrief für alle möglichen Ideen. Beispiel: In der Ostallee in Trier gibt es seit vielen Jahren eine Tankstelle. Aus städtebaulicher Sicht ist das problematisch. Die Tankstelle wurde jedoch in einer Zeit gebaut, als so etwas wie ein Grüngürtel, Weltkulturerbe Dom oder die Störung des Stadtbilds keine Rolle spielte. In der Tankstelle darf noch 30 oder 40 Jahre lang Benzin verkauft werden. Denn es gibt einen Bestandsschutz. Große Veränderungen – wie im Vorfeld des Bürgerentscheids zum Fortbestand der Tankstelle versprochen – sind dort hingegen nicht möglich. Würde beispielsweise ein neuer und größerer Verkaufsraum gebaut, müsste die Planung genehmigt werden. Eine solche Genehmigung wird es jedoch nicht geben, da dies der geltende Bebauungsplan nicht zulässt. Und auch die Denkmalpflege würde ihr Veto einlegen.
Denkmalpflegerische Bedenken würde es im Fall der Gebäude in Kenn nicht geben, wenn beispielsweise ein Stockwerk auf den vorhandenen Hauptbau gesetzt würde. Trotzdem sind die Veränderungsmöglichkeiten begrenzt. Die neue Nutzung der Gebäudes muss sich am Bestand orientieren. Die Haltung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständiger Baubehörde ist da eindeutig.
Sobald grundlegende Änderungen an der Konstruktion des Gebäudes erforderlich werden, wären die geplanten Arbeiten am Gebäude des ehemaligen Real-Marktes in Kenn aus Sicht der Genehmigungsbehörde keine Umnutzung von Bestandsgebäuden mehr. Es würde sich dann vielmehr um einen Neubau handeln. Und der wäre „voraussichtlich aus Gründen der Raumordnung nicht genehmigungsfähig“.