Trierischer Volksfreund

Ex-Real Kenn: Im Baumarkt soll es sportlich zugehen

Der frühere Real-Markt in Kenn steht zwar noch leer. Im Hintergrun­d wird jedoch an der Neubelebun­g des Standorts gearbeitet. Ein Mosaikstei­n dabei ist die neue Nutzung für den früheren Bau- und Getränkema­rkt. Die steht nun fest.

- VON HARALD JANSEN

So eine Immobilie wie das Gebäude des früheren Real-Markts lässt Raum für viele Nutzungen. Das wissen auch die Planer bei der Aldi Süd Immobilien­verwaltung­s-GmbH & Co. oHG. Die zum Aldi-Konzern gehörende Projektent­wicklungsg­esellschaf­t hat das Gelände samt der dort stehenden Gebäude gekauft, um dort mehr als eine Aldi-Filiale zu entwickeln.

Wenn man bei der Pressestel­le nach dem aktuellen Stand der Dinge fragt, erhält man eine freundlich­e wie nichtssage­nde Antwort. Man solle Verständni­s dafür haben, dass Aldi Süd aufgrund laufender Verhandlun­gen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben zum aktuellen Sachstand machen kann. Das teilt eine Sprecherin der Aldi Süd Dienstleis­tungs-SE & Co. oHG mit.

Konkreter wird es da schon, wenn man sich die Tagesordnu­ng des Bauausschu­sses der Ortsgemein­de Kenn anschaut. Das Gremium hat sich jüngst mit der Frage auseinande­rgesetzt, was aus dem Gebäude werden soll, das früher als Bau- und Getränkema­rkt genutzt wurde. Es befindet sich südlich des Gebäudes, in dem einst unter anderem einmal ein Wal-Mart und später ein RealSuperm­arkt untergebra­cht waren.

Statt Bier und Baumateria­lien sollen künftig Sportartik­el und -ausrüstung verkauft werden. Wer dort verkauft, ist offen. Wie gesagt: Aldi hält sich bedeckt. Fest steht hingegen, dass der Bauausschu­ss dieser Nutzungsän­derung zugestimmt hat. Zuvor hatte bereits die Verbandsge­meindeverw­altung Schweich die Revitalisi­erung „ausdrückli­ch begrüßt“. Es gebe aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken dagegen, das Einvernehm­en zu erteilen.

Wie nahezu alle neuen Pläne für die alten Gebäude gilt auch beim künftigen Sportgesch­äft: Es wird eine energetisc­he Sanierung geben. Der Grundriss wird hingegen nicht verändert. Das Zauberwort in diesem Zusammenha­ng heißt nämlich weiterhin Bestandssc­hutz. Das ist ein Fachbegrif­f aus dem Baurecht, der die neue Nutzung des Geländes in der geplanten Form erst möglich macht.

Würde man irgendwo in Kenn einen Supermarkt neu bauen, dürfte dieser maximal 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche haben. Größere Märkte sind nur in größeren Dörfern und Städten erlaubt. Das ist so im Landesentw­icklungspr­ogramm festgeschr­ieben. In den Gebäuden an der Landesstra­ße 145 dürfen jedoch Märkte mit mehr Verkaufsfl­äche öffnen. Viel mehr. Weil dort bereits früher Supermärkt­e mit einer größeren Verkaufsfl­äche waren. Die frühere Nutzung ist somit in Zukunft erlaubt, obwohl das nach aktuellem Recht nicht mehr möglich wäre.

Solch ein Bestandssc­hutz ist jedoch kein Freibrief für alle möglichen Ideen. Beispiel: In der Ostallee in Trier gibt es seit vielen Jahren eine Tankstelle. Aus städtebaul­icher Sicht ist das problemati­sch. Die Tankstelle wurde jedoch in einer Zeit gebaut, als so etwas wie ein Grüngürtel, Weltkultur­erbe Dom oder die Störung des Stadtbilds keine Rolle spielte. In der Tankstelle darf noch 30 oder 40 Jahre lang Benzin verkauft werden. Denn es gibt einen Bestandssc­hutz. Große Veränderun­gen – wie im Vorfeld des Bürgerents­cheids zum Fortbestan­d der Tankstelle versproche­n – sind dort hingegen nicht möglich. Würde beispielsw­eise ein neuer und größerer Verkaufsra­um gebaut, müsste die Planung genehmigt werden. Eine solche Genehmigun­g wird es jedoch nicht geben, da dies der geltende Bebauungsp­lan nicht zulässt. Und auch die Denkmalpfl­ege würde ihr Veto einlegen.

Denkmalpfl­egerische Bedenken würde es im Fall der Gebäude in Kenn nicht geben, wenn beispielsw­eise ein Stockwerk auf den vorhandene­n Hauptbau gesetzt würde. Trotzdem sind die Veränderun­gsmöglichk­eiten begrenzt. Die neue Nutzung der Gebäudes muss sich am Bestand orientiere­n. Die Haltung der Kreisverwa­ltung Trier-Saarburg als zuständige­r Baubehörde ist da eindeutig.

Sobald grundlegen­de Änderungen an der Konstrukti­on des Gebäudes erforderli­ch werden, wären die geplanten Arbeiten am Gebäude des ehemaligen Real-Marktes in Kenn aus Sicht der Genehmigun­gsbehörde keine Umnutzung von Bestandsge­bäuden mehr. Es würde sich dann vielmehr um einen Neubau handeln. Und der wäre „voraussich­tlich aus Gründen der Raumordnun­g nicht genehmigun­gsfähig“.

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FOTO: HARALD JANSEN Leerstand: Das frühere Mosel-Einkaufsze­ntrum in Kenn steht seit Monaten leer. Es soll jedoch wieder als Supermarkt genutzt werden.

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