Härtere Maßnahmen im Anti-Terrorkampf
De Maizière und Maas einigen sich auf Maßnahmenpaket zu Innerer Sicherheit
BERLIN - Ausweitung der Abschiebehaft, elektronische Fußfesseln und eine verschärfte Residenzpflicht für Gefährder und diejenigen, die ihre Identität verschleiern: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ziehen Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz, üben den Schulterschluss, um Deutschland besser vor islamistischem Terror zu schützen: „Der wehrhafte Rechtsstaat ist die beste Antwort auf den Hass der Terroristen“, beschwört Maas, und mahnt: „Wir müssen alles in die Wege leiten, damit sich der Fall Anis Amri in Deutschland nicht wiederholt.“ Kritik von den Grünen Ein Zehn-Punkte-Sicherheitspaket legen Maas und de Maizière nach einem Spitzentreffen vor, drei Wochen nach dem Terror auf dem Weihnachtsmarkt, der zwölf Menschen das Leben gekostet hatte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte den Druck zuletzt erhöht, gefordert, dass die Regierung im Kampf gegen gefährliche Extremistin „Flagge zeigt“. Jetzt liefern ihre Minister. Aus den Reihen der Grünen kommt Kritik, wird vor dem Aufbruch in den „autoritären Staat“gewarnt.
Zu den wichtigsten Maßnahmen, die gesetzgeberisch auf den Weg gebracht werden sollen, gehört die Verschärfung der Abschiebehaft: Dazu wird ein neuer Haftgrund eingeführt „für diejenigen, von denen eine erhebliche Gefahr für Deutschland oder Terrorgefahr ausgeht“, erklärte de Maizière. Ausreisepflichtige Asylbewerber sollen überdies auch dann in Haft genommen werden können, wenn ihre tatsächliche Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht. Die Haft dürfe nicht länger daran scheitern, „dass die Herkunftsländer keine Passersatzpapiere bereitstellen“, so Justizminister Maas. Darüber hinaus wollen die beiden Ressortchefs den Druck auf die Länder erhöhen, die ihre Landsleute nicht zurücknehmen. Von der Entwicklungshilfe über die Wirtschaftszusammenarbeit bis zur Visavergabe, „wir wollen eine Vielzahl von Mitteln nutzen“, sagte Maas weiter .Zur besseren Kontrolle von Gefährdern wie Anis Amri werden weitere Maßnahmen ergriffen: Ein Residenzpflicht, also eine verschärfte Wohnsitzauflage, für diejenigen, die über ihre Identität täuschen. Ihr Bewegungsspielraum werde auf einen Bezirk begrenzt, erklärte Maas. Wer gegen die Residenzpflicht verstoße, werde bestraft. „Das ist ein starkes Signal des Staates, dass er nicht bereit ist, Identitätsverschleierungen zu akzeptieren“, sagte Maas.
Auch die elektronische Fußfessel, bislang nur für verurteilte Straftäter vorgesehen, soll bei Gefährdern angewandt werden können, auch wenn keine ausreichenden Gründe für eine Inhaftierung vorliegen.
Einspruch kommt von Volker Beck, dem migrationspolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. „Die Verlängerung der Abschiebungshaft ist kein sinnvolles Mittel zur Terrorbekämpfung. In einem Rechtsstaat darf die Abschiebungshaft nur der Vorbereitung der Abschiebung dienen“, sagte er. Wer einer erheblichen Straftat dringend verdächtig werde, könne schon jetzt in U-Haft genommen werden. „Eine weitergehende Gefährderhaft ist ein Merkmal autoritärer Staaten. Das brauchen wir in Deutschland nicht.“
Die deutschen Sicherheitsbehörden stufen derzeit 548 Menschen als Gefährder ein. Die Hälfte davon hält sich nicht in Deutschland auf. 62 islamistische Gefährder sind ausreisepflichtig.