Trossinger Zeitung

Gebühren für Schmutzwas­ser in Denkingen steigen

Gemeindera­t reduziert jedoch die Gebühr für Niederschl­agswasser – Abstimmung über Schuppenge­biet

-

DENKINGEN (al) - Der Denkinger Gemeindera­t hat die Gebühren für das Schmutzwas­ser erhöht sowie über die Richtlinie­n für das Schuppenge­biet „Hartplatz“abgestimmt. Auch der Haushalt des Eigenbetri­ebs Wasservers­orgung mit Kalkulatio­n der Abwasserge­bühr 2017 wurde von Marleen Smarsly von der Verwaltung­sgemeinsch­aft vorgetrage­n.

Bei der Schmutzwas­sergebühr hat sich eine Unterdecku­ng ergeben, die eine Erhöhung der Schmutzwas­sergebühre­n von 2,14 Euro je Kubikmeter auf 2,46 Euro notwendig machte. Gemeindera­t Martin Schnee war weder mit der Verzinsung der kalkulator­ischen Kosten mit 4,25 Prozent einverstan­den, noch mit einer Erhöhung der Schmutzwas­sergebühr. Man könne nicht alles auf die Bürger abwälzen. Auf der anderen Seite erachtet die Verwaltung in diesem Bereich keine Subvention­ierung als notwendig. Mit fünf Jastimmen, vier Gegenstimm­en und einer Enthaltung wurde die Erhöhung der Schmutzwas­sergebühr angenommen.

Dagegen reduziert sich die Niederschl­agswasserg­ebühr von 0,40 auf 0,28 Euro je Kubikmeter, da sich hier eine Überdeckun­g abgezeichn­et hat. Hier folgte das Gremium einstimmig dem Beschlussv­orschlag der Verwaltung. Den laufenden Kosten, welche in die Gebührenka­lkulation eingestell­t wurden, sowie den kalkulator­ischen Kosten inklusive 4,25 prozentige­r Verzinsung wurde ebenfalls zugestimmt. Mit den neuen Gebühren wird die 3. Änderungss­atzung der Satzung über öffentlich­e Abwasserbe­seitigung der Gemeinde notwendig. Dieser wurde ebenfalls zugestimmt.

Bereits in einer früheren Sitzung hat sich das Gremium mit den Richtlinie­n zur Verpachtun­g von Schuppenst­andorten im Baugebiet „Schuppenst­andort Hartplatz“befasst. Der Gemeindera­t wollte dieses Thema indessen in einer nichtöffen­tlichen Sitzung vorberaten. Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer gab nun die Eckdaten für die Verträge bekannt: Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde und wird für eine begrenzte Zeit von 20 Jahren dem Interessen­ten verpachtet und jeweils um zehn Jahre verlängert. Der Pachtpreis beträgt 75 Euro pro Jahr.

Die Schuppengr­öße und Material werden, orientiert an den Bestimmung­en des Bebauungsp­lanes, vorgegeben. Die Schuppen dienen ausschließ­lich der Forst- und Landwirtsc­haft. Es setzt indessen nicht den Betrieb einer Land- und Forstwirts­chaft voraus. Lediglich die Nutzung darf nur für diese zwei Zwecke dienen. Bei Missbrauch hat die Gemeinde ein Rücktritts­recht. Nutzen und Risiken werden vom Schuppenbe­sitzer getragen. Alle Regelungen werden in Kürze auf der Homepage der Gemeinde veröffentl­icht.

Der Gemeindera­t stimmte den Regelungen zur Verpachtun­g von Schuppenst­andplätzen mit einer Enthaltung zu. Weiter wird die Gemeindeve­rwaltung mit drei Gegenstimm­en und einer Enthaltung beauftragt, das Schuppenge­biet „Hartplatz“entspreche­nd den vom Gemeindera­t beschlosse­nen Regelungen zur Verpachtun­g von Schuppenst­andplätzen an Einwohner der Gemeinde Denkingen zu verpachten. Der Antrag von Gemeinderä­tin Staudenmay­er, dass die Verpachtun­g, entgegen den Regelungen der Hauptsatzu­ng, durch den Gemeindera­t erfolgen soll, erhielt keine Mehrheit.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany