Gebühren für Schmutzwasser in Denkingen steigen
Gemeinderat reduziert jedoch die Gebühr für Niederschlagswasser – Abstimmung über Schuppengebiet
DENKINGEN (al) - Der Denkinger Gemeinderat hat die Gebühren für das Schmutzwasser erhöht sowie über die Richtlinien für das Schuppengebiet „Hartplatz“abgestimmt. Auch der Haushalt des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit Kalkulation der Abwassergebühr 2017 wurde von Marleen Smarsly von der Verwaltungsgemeinschaft vorgetragen.
Bei der Schmutzwassergebühr hat sich eine Unterdeckung ergeben, die eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren von 2,14 Euro je Kubikmeter auf 2,46 Euro notwendig machte. Gemeinderat Martin Schnee war weder mit der Verzinsung der kalkulatorischen Kosten mit 4,25 Prozent einverstanden, noch mit einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr. Man könne nicht alles auf die Bürger abwälzen. Auf der anderen Seite erachtet die Verwaltung in diesem Bereich keine Subventionierung als notwendig. Mit fünf Jastimmen, vier Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde die Erhöhung der Schmutzwassergebühr angenommen.
Dagegen reduziert sich die Niederschlagswassergebühr von 0,40 auf 0,28 Euro je Kubikmeter, da sich hier eine Überdeckung abgezeichnet hat. Hier folgte das Gremium einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Den laufenden Kosten, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, sowie den kalkulatorischen Kosten inklusive 4,25 prozentiger Verzinsung wurde ebenfalls zugestimmt. Mit den neuen Gebühren wird die 3. Änderungssatzung der Satzung über öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde notwendig. Dieser wurde ebenfalls zugestimmt.
Bereits in einer früheren Sitzung hat sich das Gremium mit den Richtlinien zur Verpachtung von Schuppenstandorten im Baugebiet „Schuppenstandort Hartplatz“befasst. Der Gemeinderat wollte dieses Thema indessen in einer nichtöffentlichen Sitzung vorberaten. Bürgermeister Rudolf Wuhrer gab nun die Eckdaten für die Verträge bekannt: Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde und wird für eine begrenzte Zeit von 20 Jahren dem Interessenten verpachtet und jeweils um zehn Jahre verlängert. Der Pachtpreis beträgt 75 Euro pro Jahr.
Die Schuppengröße und Material werden, orientiert an den Bestimmungen des Bebauungsplanes, vorgegeben. Die Schuppen dienen ausschließlich der Forst- und Landwirtschaft. Es setzt indessen nicht den Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft voraus. Lediglich die Nutzung darf nur für diese zwei Zwecke dienen. Bei Missbrauch hat die Gemeinde ein Rücktrittsrecht. Nutzen und Risiken werden vom Schuppenbesitzer getragen. Alle Regelungen werden in Kürze auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Der Gemeinderat stimmte den Regelungen zur Verpachtung von Schuppenstandplätzen mit einer Enthaltung zu. Weiter wird die Gemeindeverwaltung mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung beauftragt, das Schuppengebiet „Hartplatz“entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Regelungen zur Verpachtung von Schuppenstandplätzen an Einwohner der Gemeinde Denkingen zu verpachten. Der Antrag von Gemeinderätin Staudenmayer, dass die Verpachtung, entgegen den Regelungen der Hauptsatzung, durch den Gemeinderat erfolgen soll, erhielt keine Mehrheit.