Ein bisschen mehr Transparenz bei Unternehmen
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern
BERLIN - Firmen mit mehr als 200 Beschäftigten müssen ihren Mitarbeitern künftig Auskunft erteilen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verabschiedet.
Schwesig spricht von einem „Durchbruch“für mehr Entgeltgerechtigkeit. Rund 14 Millionen Beschäftigte könnten laut ihrem Ministerium von dem Auskunftsanspruch profitieren. Damit werde die Unternehmenskultur verändert, sagt die SPD-Politikerin. Monatelang sorgte dieses Gesetz für Ärger zwischen Union und den Sozialdemokraten. Während Schwesig sich seit Beginn der Legislaturperiode für mehr Transparenz bei den Löhnen für Männer und Frauen aussprach, mauerte die Union.
Während manche Statistiker von einer bereinigten Lohnlücke zwischen Männern und Frauen von rund sieben Prozent ausgehen, sprechen andere Erhebungen sogar von rund 21 Prozent. Auch die Union streitet nicht ab, dass Frauen in Deutschland nach wie vor in vielen Branchen und Berufen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Seit Beginn der Verhandlungen um das Gesetz betonen die Christdemokraten jedoch, dass die Privatwirtschaft mit bürokratischen Regeln nicht überfordert werden dürfe.
Mit der aktuellen Vorlage hat sich die Union nun bei vielen strittigen Punkten durchgesetzt. Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt vor allem, dass große Unternehmen nicht verpflichtet werden, alle drei Jahre ihre Entgeltregelungen zu prüfen. Sie werden nur aufgefordert, dies regelmäßig zu tun. Zudem gibt es keine Verpflichtung, bei Stellenanzeigen künftig das Mindestgehalt anzugeben. Außerdem werden die tarifgebundenen Unternehmen von der Auskunftspflicht weitgehend ausgenommen.
Trotz der vielen Ausnahmen regt sich umgehend Widerstand in der Wirtschaft. „Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen“, sagt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Er plädiert für familienpolitische Anreize, beispielsweise mehr Kita-Plätze.
Für die Gewerkschaften ist das Thema Entgeltgerechtigkeit auch mit dem derzeitigen Gesetzentwurf längst nicht erledigt. Vor allem die Tatsache, dass erst Betriebe ab 200 Beschäftigten Auskunft erteilen müssen, stößt auf Kritik. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, fordert per Gesetz eine Pflichtprüfung der Lohnstrukturen. Damit könnten sie Benachteiligungen systematisch abbauen.