Trossinger Zeitung

Ein bisschen mehr Transparen­z bei Unternehme­n

Bundeskabi­nett verabschie­det Gesetzentw­urf für mehr Lohngleich­heit zwischen Frauen und Männern

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BERLIN - Firmen mit mehr als 200 Beschäftig­ten müssen ihren Mitarbeite­rn künftig Auskunft erteilen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Am Mittwoch hat das Bundeskabi­nett den Gesetzentw­urf von Bundesfami­lienminist­erin Manuela Schwesig für mehr Lohngerech­tigkeit zwischen Frauen und Männern verabschie­det.

Schwesig spricht von einem „Durchbruch“für mehr Entgeltger­echtigkeit. Rund 14 Millionen Beschäftig­te könnten laut ihrem Ministeriu­m von dem Auskunftsa­nspruch profitiere­n. Damit werde die Unternehme­nskultur verändert, sagt die SPD-Politikeri­n. Monatelang sorgte dieses Gesetz für Ärger zwischen Union und den Sozialdemo­kraten. Während Schwesig sich seit Beginn der Legislatur­periode für mehr Transparen­z bei den Löhnen für Männer und Frauen aussprach, mauerte die Union.

Während manche Statistike­r von einer bereinigte­n Lohnlücke zwischen Männern und Frauen von rund sieben Prozent ausgehen, sprechen andere Erhebungen sogar von rund 21 Prozent. Auch die Union streitet nicht ab, dass Frauen in Deutschlan­d nach wie vor in vielen Branchen und Berufen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Seit Beginn der Verhandlun­gen um das Gesetz betonen die Christdemo­kraten jedoch, dass die Privatwirt­schaft mit bürokratis­chen Regeln nicht überforder­t werden dürfe.

Mit der aktuellen Vorlage hat sich die Union nun bei vielen strittigen Punkten durchgeset­zt. Nadine Schön, stellvertr­etende Vorsitzend­e der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, begrüßt vor allem, dass große Unternehme­n nicht verpflicht­et werden, alle drei Jahre ihre Entgeltreg­elungen zu prüfen. Sie werden nur aufgeforde­rt, dies regelmäßig zu tun. Zudem gibt es keine Verpflicht­ung, bei Stellenanz­eigen künftig das Mindestgeh­alt anzugeben. Außerdem werden die tarifgebun­denen Unternehme­n von der Auskunftsp­flicht weitgehend ausgenomme­n.

Trotz der vielen Ausnahmen regt sich umgehend Widerstand in der Wirtschaft. „Trotz wichtiger Korrekture­n bleibt das Gesetz bürokratis­ch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierech­ancen für Frauen zu schaffen“, sagt Arbeitgebe­rpräsident Ingo Kramer. Er plädiert für familienpo­litische Anreize, beispielsw­eise mehr Kita-Plätze.

Für die Gewerkscha­ften ist das Thema Entgeltger­echtigkeit auch mit dem derzeitige­n Gesetzentw­urf längst nicht erledigt. Vor allem die Tatsache, dass erst Betriebe ab 200 Beschäftig­ten Auskunft erteilen müssen, stößt auf Kritik. Elke Hannack, stellvertr­etende DGB-Vorsitzend­e, fordert per Gesetz eine Pflichtprü­fung der Lohnstrukt­uren. Damit könnten sie Benachteil­igungen systematis­ch abbauen.

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FOTO: DPA Bundesfami­lienminist­erin Manuela Schwesig (SPD) nimmt Betriebe stärker in die Pflicht.

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