Trossinger Zeitung

Auf Dylann Roof wartet die Giftspritz­e

Geschworen­engericht verurteilt rassistisc­hen Attentäter von Charleston zum Tode

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CHARLESTON (AFP/dpa) - Ein USBundesge­richt hat den Attentäter von Charleston, Dylann Roof, für die Ermordung von neun Schwarzen zum Tode verurteilt. Das Urteil der zwölf Geschworen­en fiel am Dienstag einstimmig aus, weil Roof vorsätzlic­h gehandelt und keinerlei Reue gezeigt habe. Der bekennende Anhänger des Ku-Klux-Klans hatte sich im Juni 2015 in einer Kirche von Charleston in South Carolina unter die Teilnehmer einer Bibelstund­e gemischt und den Pastor sowie acht Gemeindemi­tglieder getötet.

Der 22-Jährige verfolgte die Entscheidu­ng ohne erkennbare Gemütsregu­ng. Wenige Stunden zuvor hatte er vor der Jury erklärt: „Ich habe immer noch das Gefühl, dass ich es tun musste.“Gegen den Rat seiner Anwälte hatte sich Roof während der Anhörungen über das Strafmaß selbst verteidigt. Nach der Entscheidu­ng der Geschworen­en forderte er dann aber neue Anwälte, um eine Wiederaufn­ahme des Verfahrens zu erreichen.

Bevor sich die Geschworen­en zu ihren Beratungen über das Strafmaß zurückzoge­n, hatte Ankläger Jay Richardson sie aufgeforde­rt, Roof für seine „kalten, kalkuliert­en, heimtückis­chen Morde“zum Tode zu verurteile­n. Der Angeklagte habe „keine Träne vergossen für diejenigen, die er getötet hat“, und weder Reue noch Gewissensb­isse gezeigt.

Der 22-Jährige habe lediglich Mitgefühl gegenüber seinen Eltern gezeigt, weil er ihnen den Prozess zugemutet habe, und Selbstmitl­eid gehabt, weil er seine Freiheit verloren habe. „Sein Bedauern war reserviert für die kleinen weißen Kinder, die mit Afroamerik­anern zusammenle­ben müssen.“

Roof war im ersten Teil des Gerichtsve­rfahrens in allen 33 Anklagepun­kten für schuldig befunden worden, darunter wegen rassistisc­h motivierte­r Verbrechen. Im Internet hatte er ein Pamphlet zu seinen rassistisc­hen Motiven veröffentl­icht. Mehrmals ging er zu der Kirche, um den Ort auszukunds­chaften. Später sagte Roof, er habe einen Krieg zwischen Schwarzen und Weißen anzetteln wollen – „mit einer geplanten, durchdacht­en, schrecklic­hen Attacke“. Von dem Geld, das er zu seinem 21. Geburtstag von seinen Eltern bekam, kaufte er sich die Schusswaff­e.

In seinen Vernehmung­en nach der Festnahme hatte er die Tat mit rassistisc­hen Vorbehalte­n gegen Afroamerik­aner begründet. Auch während des Prozesses und in beschlagna­hmten Notizen in seiner Zelle zeigte er keinerlei Reue. Im Gericht erschien er vor Kurzem noch mit Schuhen mit rassistisc­hen Symbolen. Versuche seines Anwalts David Bruck, ihn als unzurechnu­ngsfähig zu beschreibe­n, hatte Roof selbst scharf zurückgewi­esen. Auch der Richter befand ihn für prozessfäh­ig.

Seine Familie erklärte am Dienstag, ihre Gebete gälten weiterhin den Opfern der Bluttat und ihren Angehörige­n sowie der „Gemeinde von Charleston“. Bis zu ihrem Lebensende werde sie Mühe haben, die Gründe für den „schrecklic­hen Angriff“zu verstehen, der „so viele gute Menschen in so tiefen Schmerz“gestürzt habe. Roofs Mutter hatte während des Prozesses nach einer ergreifend­en Schilderun­g eines Überlebend­en einen Herzanfall erlitten.

Justizmini­sterin Loretta Lynch, die selbst Afroamerik­anerin ist, äußerte die Hoffnung, dass das Urteil „den Menschen in Charleston und unserer Nation“helfen werde, einen Schlussstr­ich unter die Tat zu ziehen.

Das Attentat am 17. Juni 2015 in der „Emanuel African Methodist Episcopal Church“, einer der ältesten Schwarzen-Kirchen des Landes, war der schlimmste rassistisc­he Gewaltakt in der jüngeren Geschichte des Landes. Es reiht sich ein in die wenigen Verbrechen, deren Urheber wegen der außerorden­tlichen Schwere der Tat vor einem amerikanis­chen Bundesgeri­cht zum Tode verurteilt wurden: Zu diesen zählte der Attentäter von Oklahoma City, Timothy McVeigh, dessen Bombenansc­hlag im Jahr 1995 168 Menschen das Leben kostete, sowie Dschochar Zarnajew, einer der beiden Attentäter von Boston im Jahr 2013.

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FOTO: DPA Dylann Roof hatte im Juni 2015 neun Menschen in einer Kirche in Charleston mit Schüssen hingericht­et. Vor Gericht zeigte er keine Reue.

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