Gut zu ●wissen
Wichtiger Sicherungsschein
Wer einen Pauschalurlaub bucht, bekommt ein recht unscheinbares, aber ziemlich wichtiges Dokument ausgehändigt: den Reisesicherungsschein. Technisch gesehen handelt es sich dabei um eine Versicherung. Doch wovor genau schützt sie? „Bei Abschluss des Reisevertrags einer Pauschalreise hat der Kunde Anspruch auf Insolvenzabsicherung durch den Reiseveranstalter“, erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV). Konkret bedeutet das: Der Veranstalter muss Vorsorge treffen für den Fall, dass er pleitegeht. Das schreibt das Gesetz vor. „Der Reisesicherungsschein ist ein Beleg, dass der Veranstalter bei einer Versicherung oder Bank gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale. „Kein Geld ohne Sicherungsschein“, bringt sie es auf den Punkt. Bei einer Insolvenz des Veranstalters erstattet die Versicherung dann den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Ist der Urlauber schon unterwegs, organisiert der Versicherer die Rückreise mit und übernimmt auch zusätzliche Kosten vor Ort, etwa beim Hotel. (dpa)
Keine festen Tischzeiten
Nach einem erlebnisreichen Urlaubstag auf der Skipiste oder bei einer Schneeschuhwanderung freut man sich auf das Abendessen im Hotelrestaurant. Doch statt den Zeitpunkt zum Abendessen innerhalb der Speisezeiten frei wählen zu können, geben manche Hotels beim Check-in eine genaue Tischzeit vor. Entspricht die Uhrzeit nicht dem gewohnten Essverhalten, kann das schnell zum Problem werden, vor allem mit Kindern. Doch muss man sich überhaupt an die vorgegebenen Essenszeiten halten? „Bei festgelegten Tischzeiten handelt es sich lediglich um Empfehlungen des Hotels“, sagt ThomasCook-Sprecherin Nina Kreke. So soll vermieden werden, dass der Speisesaal zu Stoßzeiten überfüllt ist. Natascha Kreye von Tui ergänzt: „Fixe Zeiten gibt es maximal in den Spezialitätenrestaurants, die räumlich begrenzt sind.“Im Hotel liegt die Entscheidung, wann gegessen wird, allerdings allein beim Gast. „Gibt ein Hotel strikte Tischzeiten vor, sollte die Reiseleitung kontaktiert werden“, rät Kreke. Hält das Hotel trotz Beschwerde an starren Tischzeiten fest, dürfen Gäste eine Preisminderung verlangen: „Bei fehlender Wahlmöglichkeit innerhalb der Speisezeiten liegt ein Mangel in der Verpflegungsleistung vor“, stellt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale klar. (dpa)