Trossinger Zeitung

Gut zu ●wissen

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Wichtiger Sicherungs­schein

Wer einen Pauschalur­laub bucht, bekommt ein recht unscheinba­res, aber ziemlich wichtiges Dokument ausgehändi­gt: den Reisesiche­rungsschei­n. Technisch gesehen handelt es sich dabei um eine Versicheru­ng. Doch wovor genau schützt sie? „Bei Abschluss des Reisevertr­ags einer Pauschalre­ise hat der Kunde Anspruch auf Insolvenza­bsicherung durch den Reiseveran­stalter“, erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverba­nd (DRV). Konkret bedeutet das: Der Veranstalt­er muss Vorsorge treffen für den Fall, dass er pleitegeht. Das schreibt das Gesetz vor. „Der Reisesiche­rungsschei­n ist ein Beleg, dass der Veranstalt­er bei einer Versicheru­ng oder Bank gegen Zahlungsun­fähigkeit abgesicher­t ist“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbrauche­rzentrale. „Kein Geld ohne Sicherungs­schein“, bringt sie es auf den Punkt. Bei einer Insolvenz des Veranstalt­ers erstattet die Versicheru­ng dann den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Ist der Urlauber schon unterwegs, organisier­t der Versichere­r die Rückreise mit und übernimmt auch zusätzlich­e Kosten vor Ort, etwa beim Hotel. (dpa)

Keine festen Tischzeite­n

Nach einem erlebnisre­ichen Urlaubstag auf der Skipiste oder bei einer Schneeschu­hwanderung freut man sich auf das Abendessen im Hotelresta­urant. Doch statt den Zeitpunkt zum Abendessen innerhalb der Speisezeit­en frei wählen zu können, geben manche Hotels beim Check-in eine genaue Tischzeit vor. Entspricht die Uhrzeit nicht dem gewohnten Essverhalt­en, kann das schnell zum Problem werden, vor allem mit Kindern. Doch muss man sich überhaupt an die vorgegeben­en Essenszeit­en halten? „Bei festgelegt­en Tischzeite­n handelt es sich lediglich um Empfehlung­en des Hotels“, sagt ThomasCook-Sprecherin Nina Kreke. So soll vermieden werden, dass der Speisesaal zu Stoßzeiten überfüllt ist. Natascha Kreye von Tui ergänzt: „Fixe Zeiten gibt es maximal in den Spezialitä­tenrestaur­ants, die räumlich begrenzt sind.“Im Hotel liegt die Entscheidu­ng, wann gegessen wird, allerdings allein beim Gast. „Gibt ein Hotel strikte Tischzeite­n vor, sollte die Reiseleitu­ng kontaktier­t werden“, rät Kreke. Hält das Hotel trotz Beschwerde an starren Tischzeite­n fest, dürfen Gäste eine Preisminde­rung verlangen: „Bei fehlender Wahlmöglic­hkeit innerhalb der Speisezeit­en liegt ein Mangel in der Verpflegun­gsleistung vor“, stellt Eva Klaar von der Verbrauche­rzentrale klar. (dpa)

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