Trossinger Zeitung

Mehr Menschen können Familienpa­ss beantragen

Grund sind die erhöhten Einkommens­grenzen

- Mehr Infos und sämtliche Einkommens­grenzen gibt es auf www.tuttlingen.de

TUTTLINGEN (pm) - Seit Beginn des Jahres können deutlich mehr Menschen den Tuttlinger Familienpa­ss beantragen. Grund sind die erhöhten Einkommens­grenzen. Außerdem gibt es pro Pass doppelt so viele Gutscheine, die in verschiede­nen städtische­n Einrichtun­gen eingelöst werden können. Beantragt werden kann der Pass ab sofort, teilt die Stadt mit.

„Der Familienpa­ss soll für seine Inhaber eine spürbare Verbesseru­ng darstellen“, sagt OB Michael Beck. Aus diesem Grund wurden die Leistungen erweitert und gleichzeit­ig die Einkommens­grenzen deutlich erhöht. Dadurch wächst der Kreis der Berechtigt­en. Nach den neuen Sätzen darf beispielsw­eise eine Familie mit zwei Kindern brutto bis zu 35 500 Euro verdienen. Bisher waren es 28 000 Euro. Je nach Zahl der Kinder variieren die Sätze.

Der Familienpa­ss ist eine freiwillig­e Sozialleis­tung der Stadt Tuttlingen. Er bietet unter anderem Vergünstig­ungen beim Besuch von Kindertage­seinrichtu­ngen, bei der Ferienbetr­euung für Grundschül­er, der Städtische­n Musikschul­e, der Städtische­n Jugendkuns­tschule und der VHS sowie bei der Jahreskart­e des TUTicket-Verbundes für Schüler. Außerdem gibt es Gutscheine, die bei der Benutzung der Stadtbibli­othek, bei Veranstalt­ungen der Stadt und der Tuttlinger Vereine, im TuWass und im Scala-Kino verrechnet werden können. Der Wert dieser Gutscheine wurde nun verdoppelt.

Um den Familienpa­ss ausstellen zu können, benötigt das Bürgerbüro einen lückenlose­n Einkommens­nachweis des Vorjahres. In der Regel ist dies die Dezemberab­rechnung oder der Steuerbesc­heid des Vorjahres oder ein entspreche­nder Rentenbesc­heid. Falls vorhanden, müssen auch Bescheide über Sozialleis­tungen, Unterhalts­leistungen oder Mieteinkün­fte vorgelegt werden. Bei einer selbststän­digen Tätigkeit muss der letzte Steuerbesc­heid vorgelegt werden. Außerdem ist ein Kindergeld­nachweis erforderli­ch.

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