Heimtückischer Eifersuchtsmord
48-Jährige wird mit 35 Hammerschlägen getötet: Angeklagter beruft sich auf riesige Gedächtnislücke
48-Jährige wird mit 35 Hammerschlägen getötet.
KONSTANZ/VILLINGEN-SCHWENNINGEN (naa) - Vor dem Landgericht Konstanz hat am Freitag der Prozess um die Ermordung einer 48-jährigen Frau aus St. Georgen begonnen. Als Täter ist ihr 59-jähriger Ex-Ehemann aus Schwenningen angeklagt. Im Juli vorigen Jahres soll er seine geschiedene Frau in ihrer neuen Wohnung in St. Georgen im Schlaf überrascht und aus Eifersucht mit 35 wuchtigen Hammerschlägen auf den Kopf heimtückisch ermordet haben. Nach der Tat soll der 59-Jährige sich in Selbstmordabsicht ein Messer in den linken Brustbereich gerammt haben. Doch eine Operation konnte sein Leben retten.
Alle Prozessbeteiligten und Zuhörer im Schwurgerichtssaal lauschten ergriffen den Worten des ehemaligen Lebensgefährten des Mordopfers.
Im Zeugenstand schilderte er, wie er die geliebte Frau damals mit zerschmettertem Gesicht auf dem Boden liegenden fand: „Alles war voller Blut!“Weinend und immer wieder um Fassung ringend berichtete er, wie er sich nach ihrer Nachtschicht auf das gemeinsame Mittagessen gefreut, und sich noch über ihren ausbleibenden Anruf gewundert hatte. Es sei ihm sofort klar gewesen, wer das gemacht hatte, meinte er.
Die 48-Jährige und er lernten sich während eines Kuraufenthaltes kennen. Die Frau habe das Leben mit ihrem Mann als unerträglich beschrieben. Sie habe unter seiner extremen Eifersucht und Kontrollsucht gelitten. Als Frührentner mit viel Zeit habe er alle ihre Aktivitäten überwacht und sei auch schon mal gewalttätig geworden. Ende März habe die Frau ihm berichtet, ihr Mann habe ihr die Nase blutig geschlagen. Sie erstattete Anzeige und zog von zuhause aus. Ende Mai hätten sie beide dann die gemeinsame Wohnung in St. Georgen bezogen. Anfang Juli wurde die Ehe geschieden. In der Zwischenzeit seien sowohl er als auch die Frau vom Angeklagten „beschattet“worden. Sie habe mehr Angst um ihn gehabt, als um ihr eigenes Leben, berichtete der 56-jährige Zeuge. „Mir würde er nie etwas tun“, habe sie zu ihm gesagt.
Auf die Frage des Gerichts, ob er etwas über den Tattag berichten könne, behauptete der Angeklagte: „Ich weiß nichts von diesem Tag.“Auch, als das Gericht deutliche Zweifel an einer so ausgedehnten Gedächtnislücke äußerte, blieb er dabei. Auf weitere, bohrende Nachfragen meinte er, die Erinnerung setze erst in dem Moment wieder ein, als er im Krankenhaus aufgewacht sei.
Laut Ermittlungen der Kripo war er an jenem 18. Juli morgens in einer Autowerkstatt, anschließend soll er nach St. Georgen gefahren sein. Dort soll er mit einem Nachschlüssel in die Wohnung der Ex-Frau gelangt sein und sich mit einem Hammer und Plastikhandschuhen in ihr Schlafzimmer geschlichen haben, um die grausige Tat zu begehen. Danach soll er noch Kleidungsstücke des Rivalen über seine eigene blutbespritzte Kleidung gezogen haben, um nicht aufzufallen, heißt es in der Anklage.
Seine Ehe beschrieb der 59-Jährige als „gut“. Gewalt habe es nie gegeben oder wenn, dann nur „aus Versehen“. Und gelogen habe er noch nie in seinem Leben. Bis Anfang Februar sollen weitere 26 Zeugen befragt, und zwei Sachverständigengutachten erläutert werden.
„Alles war voller Blut!“Lebensgefährte der Getöteten