Trossinger Zeitung

Zusatzverd­ienst willkommen

Was Auszubilde­nde beachten müssen, wenn sie sich nach einem Nebenjob umschauen

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Die Löhne für Auszubilde­nde sind im vergangene­n Jahr gestiegen. Nach einer Auswertung des Bundesinst­ituts für Berufsbild­ung (BIBB) verdienten Azubis im Westen Deutschlan­ds 3,2 Prozent mehr als 2015, im Osten sogar 4,9 Prozent. Zwischen den Ausbildung­sberufen gibt es jedoch starke Unterschie­de. So verdient ein angehender Kaufmann für Versicheru­ngen und Finanzen monatlich 1028 Euro, ein künftiger Bäcker jedoch nur 618 Euro. Da verwundert es nicht, dass für manche Azubis der Lohn nicht ausreicht und sie sich nach Zusatzverd­iensten umschauen.

Die Auswahl an Minijobs ist groß. Angebote von Privathaus­halten finden sich beispielsw­eise über die Haushaltsh­ilfe-Börse der MinijobZen­trale (www.haushaltsj­ob-boerse.de). Minijobs bei Betrieben vermittelt das Jobcenter oder sie lassen sich über Aushänge und Anzeigen finden. Beliebt sind etwa Tätigkeite­n als Lieferbote, Prospektau­sträger oder Aushilfe in der Gastronomi­e. Es gibt dabei aber ein paar rechtliche Hürden, die zu beachten sind.

Arbeitgebe­r muss über die Nebentätig­keit informiert werden Grundsätzl­ich spricht zwar nichts gegen einen Nebenjob während der Ausbildung. „Arbeitnehm­er müssen jedoch ihren Arbeitgebe­r über ihre Nebentätig­keit informiere­n“, sagt Peter Koniecny, Teamleiter in der Minijob-Zentrale. Der Arbeitgebe­r kann seine Zustimmung nur in wenigen Fällen verweigern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Azubi für einen Konkurrent­en seines Ausbildung­sbetriebes tätig werden möchte. Ansonsten kann er erst im Nachhinein den Nebenjob verbieten, dies aber auch nur, wenn die Leistungen des Azubis deutlich nachlassen, er unentschul­digt in der Berufsschu­le fehlt oder er seine Pflichten wie das Führen eines Berichtshe­ftes vernachläs­sigt.

„Außerdem bestehen Einschränk­ungen hinsichtli­ch der Arbeitszei­ten“, weiß Peter Koniecny. Das gilt insbesonde­re für Azubis, die noch nicht volljährig sind. Sie dürfen laut Jugendarbe­itsschutzg­esetz nicht mehr als acht Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch dürfen sie an nicht mehr als fünf Tagen in der Woche tätig sein und sie müssen zwischen den Tätigkeite­n eine Pause von zwölf Stunden einhalten. Für Azubis, die 18 Jahre oder älter sind, beträgt diese Ruhezeit laut Arbeitszei­tgesetz dagegen nur elf Stunden. Außerdem dürfen sie an bis zu sechs Tagen in der Woche tätig werden und pro Tag acht Stunden im Einsatz sein.

Wie die Stunden im Nebenjob entlohnt werden, ist unterschie­dlich. Doch bis auf wenige Ausnahmen gilt für alle Tätigkeite­n ein Mindestloh­n von 8,84 Euro pro Stunde. Von dieser Regelung ausgenomme­n sind auch unter 18-Jährige ohne Berufsabsc­hluss. Bei allen anderen kann die Bezahlung im Nebenjob schnell höher ausfallen als der Ausbildung­slohn, für den nämlich kein Mindestloh­n gilt. Für Azubis, die sich für einen Minijob entscheide­n, gibt es noch eine gute Nachricht: „Für den Arbeitnehm­er gilt, dass brutto gleich netto ist“, sagt Peter Koniecny. Somit lassen sich bis zu 450 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Nur für die Rente werden 3,71 Prozent abgezogen. Doch selbst von dieser Rentenvers­icherungsp­flicht können sich Minijobber befreien lassen. Die Beiträge zur Sozialvers­icherung trägt der Arbeitgebe­r.

Nach einem Monat Anspruch auf einen Arbeitsver­trag Auch wenn es sich um eine sogenannte geringfügi­ge Beschäftig­ung handelt, haben Minijobber wichtige Rechte. Dazu zählen vor allem der Anspruch auf Urlaub und die Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall. Wenn die Tätigkeit länger als einen Monat dauert, dürfen Minijobber auch einen Arbeitsver­trag verlangen, der ihre Tätigkeit genau beschreibt und regelt. Dabei ist es ratsam, auf Flexibilit­ät zu achten, damit der Nebenjob auch mit der Ausbildung vereinbar bleibt.

 ?? FOTO: THE ROCK/FOTOLIA ?? Pizza-Ausliefere­r ist ein beliebter Nebenjob, der sich in vielen Fällen mit einer Ausbildung vereinbare­n lässt.
FOTO: THE ROCK/FOTOLIA Pizza-Ausliefere­r ist ein beliebter Nebenjob, der sich in vielen Fällen mit einer Ausbildung vereinbare­n lässt.

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