Trossinger Zeitung

Frühere Kandidatin zieht Äußerung „mit Bedauern“zurück

Verfahren zur Denkinger Bürgermeis­terwahl endet am Spaichinge­r Amtsgerich­t mit einem Vergleich

- Von Michael Hochheuser

DENKINGEN - Mit einem Vergleich hat ein Verfahren am Amtsgerich­t Spaichinge­n geendet. Es ging um eine Aussage der Gegenkandi­datin von Denkingens Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer bei einer Wahlkampfv­eranstaltu­ng im Dezember 2015 im Gasthaus „Krone“vor der Wiederholu­ngswahl. Bei der hatte Manuela Raichle gesagt, dass Wuhrer Amtsverwes­er mit dem Titel Bürgermeis­ter sei, aber im Gemeindera­t nicht mitstimmen dürfe, was er jedoch tue. Vor Gericht sagte sie nun, dass sie diese Äußerung „mit Bedauern“zurückzieh­e.

„Auch im Wahlkampf gibt es Grenzen“, meinte der Anwalt des klagenden Bürgermeis­ters, Clemens Henn, bei der Verhandlun­g. Es sei „unter der Gürtellini­e“gewesen, Wuhrer bei einer eigenen Wahlkampfv­eranstaltu­ng vorzuwerfe­n, er würde gegen Recht und Gesetz verstoßen. Das habe seine Mandantin nicht gesagt, betonte deren Anwalt Roland Hauser. „Sie hat gesagt, er ist Amtsverwes­er, und der könne nicht abstimmen.“

Dabei war Manuela Raichle jedoch offenbar einem Trugschlus­s aufgesesse­n: Paragraph 42 der Gemeindeor­dnung Baden-Württember­g besagt nämlich, dass ein Bürgermeis­ter die Geschäfte des Ortsoberha­upts bis zum Amtsantrit­t des neugewählt­en Bürgermeis­ters führt. Und dazu gehört auch die aktive Teilnahme an Abstimmung­en.

„Im Denkinger Wahlkampf war auf beiden Seiten viel Bitterkeit über das gesamte Geschehen, weil die Wahl angefochte­n worden war“, sagte Richter Robin Spiesla. Er regte einen Vergleich an – mit Verweis auf die Tatsache, dass vor wenigen Wochen auch das Verfahren vor dem Verwaltung­sgericht Freiburg beendet worden sei, das die Klage eines Denkinger Gemeindera­ts wegen des Wahlaufruf­s eines Ehrenbürge­rs im Mitteilung­sblatt der Gemeinde abgewiesen hatte (wir berichtete­n).

Für Raichles Anwalt ging ein Vergleich „okay – ein Urteil wäre vollkommen überflüssi­g“. Wuhrer und sein Anwalt zogen sich zu einer kurzen Beratung zurück und gaben dann grünes Licht. „Wir sind grundsätzl­ich nicht abgeneigt, einen Schlussstr­ich zu ziehen“, sagte Henn. „Wenn Frau Raichle erklärt, dass sie die Aussage zurückzieh­t und die Kosten des Verfahrens gegeneinan­der aufgehoben werden.“Den Streitwert des Verfahrens bezifferte der Richter auf 5000 Euro. Wuhrer und Raichle haben nun jeweils die Kosten für ihre Anwälte zu tragen.

Dem Rechtsvert­reter Raichles oblag das Schlusswor­t: „Frau Raichle hat dieser Wahlkampf gereicht – sie wird nie mehr irgendwo kandidiere­n.“

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