Frühere Kandidatin zieht Äußerung „mit Bedauern“zurück
Verfahren zur Denkinger Bürgermeisterwahl endet am Spaichinger Amtsgericht mit einem Vergleich
DENKINGEN - Mit einem Vergleich hat ein Verfahren am Amtsgericht Spaichingen geendet. Es ging um eine Aussage der Gegenkandidatin von Denkingens Bürgermeister Rudolf Wuhrer bei einer Wahlkampfveranstaltung im Dezember 2015 im Gasthaus „Krone“vor der Wiederholungswahl. Bei der hatte Manuela Raichle gesagt, dass Wuhrer Amtsverweser mit dem Titel Bürgermeister sei, aber im Gemeinderat nicht mitstimmen dürfe, was er jedoch tue. Vor Gericht sagte sie nun, dass sie diese Äußerung „mit Bedauern“zurückziehe.
„Auch im Wahlkampf gibt es Grenzen“, meinte der Anwalt des klagenden Bürgermeisters, Clemens Henn, bei der Verhandlung. Es sei „unter der Gürtellinie“gewesen, Wuhrer bei einer eigenen Wahlkampfveranstaltung vorzuwerfen, er würde gegen Recht und Gesetz verstoßen. Das habe seine Mandantin nicht gesagt, betonte deren Anwalt Roland Hauser. „Sie hat gesagt, er ist Amtsverweser, und der könne nicht abstimmen.“
Dabei war Manuela Raichle jedoch offenbar einem Trugschluss aufgesessen: Paragraph 42 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg besagt nämlich, dass ein Bürgermeister die Geschäfte des Ortsoberhaupts bis zum Amtsantritt des neugewählten Bürgermeisters führt. Und dazu gehört auch die aktive Teilnahme an Abstimmungen.
„Im Denkinger Wahlkampf war auf beiden Seiten viel Bitterkeit über das gesamte Geschehen, weil die Wahl angefochten worden war“, sagte Richter Robin Spiesla. Er regte einen Vergleich an – mit Verweis auf die Tatsache, dass vor wenigen Wochen auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg beendet worden sei, das die Klage eines Denkinger Gemeinderats wegen des Wahlaufrufs eines Ehrenbürgers im Mitteilungsblatt der Gemeinde abgewiesen hatte (wir berichteten).
Für Raichles Anwalt ging ein Vergleich „okay – ein Urteil wäre vollkommen überflüssig“. Wuhrer und sein Anwalt zogen sich zu einer kurzen Beratung zurück und gaben dann grünes Licht. „Wir sind grundsätzlich nicht abgeneigt, einen Schlussstrich zu ziehen“, sagte Henn. „Wenn Frau Raichle erklärt, dass sie die Aussage zurückzieht und die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.“Den Streitwert des Verfahrens bezifferte der Richter auf 5000 Euro. Wuhrer und Raichle haben nun jeweils die Kosten für ihre Anwälte zu tragen.
Dem Rechtsvertreter Raichles oblag das Schlusswort: „Frau Raichle hat dieser Wahlkampf gereicht – sie wird nie mehr irgendwo kandidieren.“