Landgericht spürt Personalentlastung
Jahresbericht 2016: Mehr erledigte Fälle in kürzerer Zeit – Berufungen nehmen zu
ROTTWEIL (pm/sz) - Voll des Lobes über spürbare personelle Entlastungen ist der Vizepräsident des Landgerichts Rottweil, Thilo Rebmann, in seiner Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2016 des Landgerichts. Im letzten Quartal habe erstmals eine volle Personaldeckung bestanden, so Rebmann. Dies und das Engagement der Mitarbeiter habe auch dazu beigetragen, dass nicht, wie an anderen Orten, dringend verdächtige Untersuchungshäftlinge freigelassene werden mussten, weil es nicht gelungen ist, innerhalb der vorgeschriebenen Frist über ihren Fall zu verhandeln. Konsequent der besseren Situation sei auch, dass 2016 die Anzahl der erledigten Verfahren die Anzahl der Neueingänge übersteige.
Im gesamten Bezirk des Landgerichts, das die Landkreise Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen umfasst, sind aktuell 44 Richterinnen und Richter tätig mit 39,2 Stellen (2016: 37,35), davon am Landgericht 17 (2016: 15) mit 15,5 Stellen (2016:13,75). Insgesamt arbeiten am Landgericht etwas über 40 Mitarbeiter. Der bisherige Vorsitzende Richter am Landgericht und Pressesprecher Wolfgang Heuer wird zum 1. April die vakante Direktorenstelle in Oberndorf übernehmen.
Das Landgericht umfasst die Zivilgerichte und die Strafgerichte mit jeweils verschiedenen Kammern.
Bei den Zivilkammern sind insgesamt 1073 (2015: 1125) erstinstanzliche Zivilsachen eingegangen, das bedeutet, dass sie noch nirgendwo sonst verhandelt worden sind. Insgesamt 1089 Verfahren konnten erledigt werden. „Jeder Zivilrichter hat damit durchschnittlich im Jahr zirka 150 Verfahren bearbeitet.“Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist von 2015 7,9 Monate auf 2016 7,1 Monate zurück gegangen.
Weil man bei Zivilsachen immer versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wurden 240 Verfahren durch Urteil, aber 388 durch Vergleich abgeschlossen, so die Bilanz der Richter. Verfahrensdauer im Schnitt zurückgegangen Wer mit einem Urteil in der ersten Instanz nicht einverstanden ist, kann dagegen Berufung, Revision oder Beschwerde einlegen, die dann in der zweiten oder nächst höheren Instanz bearbeitet werden. Beim Rottweiler Zivilgericht sind an zweitinstanzlichen Zivilsachen im Jahr 2016 362 Eingänge zu verzeichnen gewesen, 115 Berufungsverfahren und 247 Beschwerdeverfahren). Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Berufungsverfahren sei noch einmal zurückgegangen auf 4,5 Monate.
Straftaten werden vor dem Strafgericht verhandelt. 2015 sind 39 neue Verfahren eingegangen, davon neun bei der Ersten Schwurgerichtskammer (2015: sieben), 23 bei der Ersten Großen Strafkammer (2015: 22) und sieben (2015: fünf) bei der ersten Großen Jugendkammer. Das bedeutet bei allen einen Zuwachs.
Bei den erstinstanzlichen Verfahren habe es sich weitgehend um Haftsachen gehandelt, die in der Regel maximal sechs Monate dauern darf und darunter auch die zu erwartenden Strafe nicht übersteigen soll.
In den kleinen Strafkammern wurden nach Berufung der Angeklagten und manchmal auch der Staatsanwaltschaft 88 Urteile der Amtsgerichte Rottweil, Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Spaichingen und Tuttlingen überprüft, das sind satte 27 mehr, als noch ein Jahr zuvor. Bei der dritten Großen Strafkammer, der Beschwerdekammer, gingen 2016 insgesamt 72 (2015: 61) Beschwerden ein. In der Strafvollstreckungskammer waren 2016 53 Verfahren zu bearbeiten und die offenen Bewähungen zu überwachen.