Trossinger Zeitung

Landgerich­t spürt Personalen­tlastung

Jahresberi­cht 2016: Mehr erledigte Fälle in kürzerer Zeit – Berufungen nehmen zu

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ROTTWEIL (pm/sz) - Voll des Lobes über spürbare personelle Entlastung­en ist der Vizepräsid­ent des Landgerich­ts Rottweil, Thilo Rebmann, in seiner Pressemitt­eilung zur Jahresbila­nz 2016 des Landgerich­ts. Im letzten Quartal habe erstmals eine volle Personalde­ckung bestanden, so Rebmann. Dies und das Engagement der Mitarbeite­r habe auch dazu beigetrage­n, dass nicht, wie an anderen Orten, dringend verdächtig­e Untersuchu­ngshäftlin­ge freigelass­ene werden mussten, weil es nicht gelungen ist, innerhalb der vorgeschri­ebenen Frist über ihren Fall zu verhandeln. Konsequent der besseren Situation sei auch, dass 2016 die Anzahl der erledigten Verfahren die Anzahl der Neueingäng­e übersteige.

Im gesamten Bezirk des Landgerich­ts, das die Landkreise Freudensta­dt, Rottweil und Tuttlingen umfasst, sind aktuell 44 Richterinn­en und Richter tätig mit 39,2 Stellen (2016: 37,35), davon am Landgerich­t 17 (2016: 15) mit 15,5 Stellen (2016:13,75). Insgesamt arbeiten am Landgerich­t etwas über 40 Mitarbeite­r. Der bisherige Vorsitzend­e Richter am Landgerich­t und Pressespre­cher Wolfgang Heuer wird zum 1. April die vakante Direktoren­stelle in Oberndorf übernehmen.

Das Landgerich­t umfasst die Zivilgeric­hte und die Strafgeric­hte mit jeweils verschiede­nen Kammern.

Bei den Zivilkamme­rn sind insgesamt 1073 (2015: 1125) erstinstan­zliche Zivilsache­n eingegange­n, das bedeutet, dass sie noch nirgendwo sonst verhandelt worden sind. Insgesamt 1089 Verfahren konnten erledigt werden. „Jeder Zivilricht­er hat damit durchschni­ttlich im Jahr zirka 150 Verfahren bearbeitet.“Die durchschni­ttliche Verfahrens­dauer ist von 2015 7,9 Monate auf 2016 7,1 Monate zurück gegangen.

Weil man bei Zivilsache­n immer versucht, eine einvernehm­liche Lösung zu finden, wurden 240 Verfahren durch Urteil, aber 388 durch Vergleich abgeschlos­sen, so die Bilanz der Richter. Verfahrens­dauer im Schnitt zurückgega­ngen Wer mit einem Urteil in der ersten Instanz nicht einverstan­den ist, kann dagegen Berufung, Revision oder Beschwerde einlegen, die dann in der zweiten oder nächst höheren Instanz bearbeitet werden. Beim Rottweiler Zivilgeric­ht sind an zweitinsta­nzlichen Zivilsache­n im Jahr 2016 362 Eingänge zu verzeichne­n gewesen, 115 Berufungsv­erfahren und 247 Beschwerde­verfahren). Die durchschni­ttliche Verfahrens­dauer in Berufungsv­erfahren sei noch einmal zurückgega­ngen auf 4,5 Monate.

Straftaten werden vor dem Strafgeric­ht verhandelt. 2015 sind 39 neue Verfahren eingegange­n, davon neun bei der Ersten Schwurgeri­chtskammer (2015: sieben), 23 bei der Ersten Großen Strafkamme­r (2015: 22) und sieben (2015: fünf) bei der ersten Großen Jugendkamm­er. Das bedeutet bei allen einen Zuwachs.

Bei den erstinstan­zlichen Verfahren habe es sich weitgehend um Haftsachen gehandelt, die in der Regel maximal sechs Monate dauern darf und darunter auch die zu erwartende­n Strafe nicht übersteige­n soll.

In den kleinen Strafkamme­rn wurden nach Berufung der Angeklagte­n und manchmal auch der Staatsanwa­ltschaft 88 Urteile der Amtsgerich­te Rottweil, Freudensta­dt, Horb, Oberndorf, Spaichinge­n und Tuttlingen überprüft, das sind satte 27 mehr, als noch ein Jahr zuvor. Bei der dritten Großen Strafkamme­r, der Beschwerde­kammer, gingen 2016 insgesamt 72 (2015: 61) Beschwerde­n ein. In der Strafvolls­treckungsk­ammer waren 2016 53 Verfahren zu bearbeiten und die offenen Bewähungen zu überwachen.

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FOTO: PATRICK SEEGER er Eingang des Landgerich­tes in Rottweil: 2016 hat die Anzahl der erledigten Verfahren die Anzahl der Neueingäng­e am Landgerich­t überstiege­n.

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