Trossinger Zeitung

Hilfe für Helfer

Für Ehrenamtli­che gibt es verschiede­ne Möglichkei­ten, sich während ihres Dienstes abzusicher­n – Ohne Unfall- und Haftpflich­tpolice sollten sie aber nicht tätig werden

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FRANKFURT (dpa) - Sie rücken zum Löschen aus, jäten Beete, bringen Kinder zum Training, kümmern sich um Alte und Kranke, agieren als Heimbeirat oder sind politisch aktiv: Mehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtli­ch. Doch was passiert, wenn Freiwillig­en im Dienst für die Gesellscha­ft etwas passiert? Wenn sie einen Unfall haben oder Schaden verursache­n?

Für ehrenamtli­ch Tätige gibt es eigene Versicheru­ngen, die existenzie­lle Risiken wie Unfall und Haftpflich­t abdecken. Schutz besteht sowohl auf gesetzlich­er als auch auf freiwillig­er Basis, wie Holger Niese erläutert. Er ist beim Deutschen Olympische­n Sportbund (DOSB) zuständig für Versicheru­ngsfragen. Der DOSB gehört neben der Feuerwehr zu den größten Organisati­onen mit Ehrenamtli­chen.

Den gesetzlich­en Unfallschu­tz gewährleis­ten in der Regel Berufsgeno­ssenschaft­en (BG) und Unfallkass­en. Beide springen zum Beispiel ein für diejenigen, die anderen Menschen in Notsituati­onen helfen. Dazu zählen Mitglieder der Bergwacht ebenso wie Mitglieder von Rotem Kreuz, Technische­m Hilfswerk und Rettungsdi­ensten. Auch in der Alten-, Wohlfahrts-und Gesundheit­spflege sowie in der Kirche Engagierte und ehrenamtli­che Kommunalpo­litiker sind erfasst. Die Versicheru­ng läuft über die jeweiligen Organisati­onen. Sie gilt automatisc­h mit Übernahme des unentgeltl­ichen Ehrenamts, sodass sich Einzelne nicht gesondert anmelden müssen. Darauf weist das Bundessozi­alminister­ium in einer Informatio­nsbroschür­e hin. Kein Schutz für fahrende Eltern Übungsleit­er in Sportverei­nen genießen laut Niese gesetzlich­en Schutz durch die BG, sollten sie sich zum Beispiel verletzen. Eltern, die Kinder zu Training und Wettkampf chauffiere­n, fallen jedoch durchs Raster, erklärt Christine Ramsauer von der Verwaltung­s-Berufsgeno­ssenschaft (VBG). Dies sei vergleichb­ar „mit der Bringpflic­ht zur Schule im Rahmen der elterliche­n Fürsorge“. Wer bei Festen anpackt oder am Clubheim mitbaut, sollte vorab Versicheru­ngsdetails abklären. Für rund eine Million Feuerwehrl­eute im Land existieren Regelungen ähnlich „einem Flickentep­pich, weil das Ländersach­e ist“, sagt Carsten-Michael Pix, Referent beim Deutschen Feuerwehrv­erband. Brandlösch­er in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien durch die Unfallkass­en geschützt, während etwa in Niedersach­sen, Thüringen und Sachsen-Anhalt spezielle Feuerwehru­nfallkasse­n diese Aufgabe übernähmen. Beide leisten auch bei Unfällen auf dem Weg zum Einsatz. Geht beim Crash ein fremdes Auto kaputt oder treten Wehrleute im Einsatz eine Tür ein, greife der kommunale Schadenaus­gleich. „Die Kommune, also die Allgemeinh­eit haftet“, sagt Pix. Ehrenamtsp­olice für Freiwillig­e Engagierte Bürger ohne Anspruch auf gesetzlich­e Hilfe können sich freiwillig über die sogenannte Ehrenamtsv­ersicherun­g absichern. Diese ist in der Regel bei der Verwaltung­s-Berufsgeno­ssenschaft (VBG) angesiedel­t. Sie greift unter anderem für Funktionst­räger – Vorstände, Kassenwart­e, Schiedsric­hter oder Mitglieder von Partei- und Gewerkscha­ftsgremien. Die Sicherung sei auf zwei Wegen möglich, erläutert die VBG: Entweder schließe die jeweilige Organisati­on den entspreche­nden Vertrag oder „die Ehrenamtst­räger versichern sich selbst“. Der Beitrag kostet derzeit 3,20 Euro pro Person und Jahr.

Auf eigene Faust Policen abzuschlie­ßen, sollte sorgfältig geprüft werden. Manchmal umfasse eine sowieso bestehende Privathaft­pflicht ehrenamtli­che Arbeit, meint Bianca Boss. Hinweise finden sich im Kleingedru­ckten. Boss und DOSB-Mann Niese empfehlen jedoch, sich zunächst über Möglichkei­ten durch Vereine und Organisati­onen zu informiere­n. Denn „Leistungen des gesetzlich­en Unfallschu­tzes sind weitreiche­nder als die des privaten.“Ratsam sei auf jeden Fall, privat die Berufsunfä­higkeit abzudecken.

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