Sessions weist Verdacht zurück
US-Justizminister sagt vor dem Geheimdienstausschuss in der Russland-Affäre aus
WASHINGTON - (AFP/dpa) - US-Justizminister Jeff Sessions hat bestritten, während des Wahlkampfs irgendwelche Absprachen mit der russischen Regierung getroffen zu haben. Während einer Anhörung am Dienstag durch den Geheimdienstausschuss des Senats sagte er, er habe nie mit russischen Regierungsmitarbeitern über „igendwelche Arten von Einmischungen in irgendwelche Kampagnen oder Wahlen“gesprochen. Auch wisse er nichts davon, dass andere Trump-Mitarbeiter solche Gespräche geführt hätten.
Der Minister bezeichnete den Verdacht, er könne an illegalen Absprachen mit Moskau beteiligt gewesen sein, als eine „schockierende und abscheuliche Lüge“. Sessions hatte Anfang März wegen Befangenheit formell seinen Rückzug aus den Ermittlungen zur Russland-Affäre erklärt. Zuvor war herausgekommen, dass er während seines Nominierungsverfahrens zwei Treffen mit dem russischen Botschafter in Washington, Sergej Kisljak, unerwähnt gelassen hatte. Diese Begegnungen bestätigte der Justizminister seinerzeit erst, nachdem die Medien darüber berichtet hatten.
Zuletzt hatten Medienberichte für Wirbel gesorgt, wonach es ein bislang nicht bekanntes drittes Treffen zwischen Sessions und Kisljak im vergangenen Jahr gegeben haben soll. Dieses soll im April am Rande einer Trump-Rede in Washington stattgefunden haben. Erinnerungslücken Sessions sagte dazu in der Anhörung, er könne sich an keine Begegnungen mit russischen Regierungsvertretern während dieser Veranstaltung erinnern. Wenn es einen „kurzen Austausch“mit russischen Regierungsmitarbeitern während des damaligen Empfangs gegeben haben sollte, sei ihm davon nichts haften geblieben. Er erinnere sich nicht daran. Sessions war damals als Wahlkampfberater Trumps tätig.
Sessions ist der bislang ranghöchste Regierungsvertreter vor dem Ausschuss. Für weiteren Wirbel sorgten am Dienstag Berichte, Trump erwäge, den Sonderermittler zu der Affäre zu entlassen. Das Justizministerium hatte Mitte Mai den angesehenen Ex-FBI-Chef Robert Mueller als Sonderermittler zur Russland-Affäre eingesetzt. Trumps Vertrauter Christopher Ruddy sagte dem Sender PBS, der Präsident ziehe in Betracht, „die Sonderermittlung vielleicht zu beenden“.
Wie auch immer: Donald Trump befindet sich in einer Abwehrschlacht. Und ein neuer Gefechtsschauplatz für den US-Präsidenten hat sich aufgetan. Der Bundesstaat Maryland und der District of Columbia haben ihn verklagt, weil sie eine Verquickung seiner Hotelgeschäfte mit dem Amt des Präsidenten sehen.
Trump verstoße gegen die Verfassung und habe sich nicht ernsthaft genug von seinem Immobiliengeflecht getrennt. Statt alle Geschäfte in einen sogenannten Blind Trust zu legen, wählte der Präsident ein Konstrukt, bei dem zwar seine Söhne Eric und Donald Jr. federführend sind, er selbst im Hintergrund aber noch immer profitieren kann.
„Gewählte Führungspersönlichkeiten müssen dem Volk dienen und nicht ihren eigenen finanziellen Interessen“, sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh. Sein Kollege Karl Racine aus dem District of Colombia sagte: „Trump hat wichtige Regeln der US-Verfassung verletzt. Niemand kann über dem Gesetz stehen.“
Im Zentrum des Interesses der Juristen steht das Trump-Hotel im Herzen von Washington. Erst im Herbst, wenige Tage vor der Wahl seines Schöpfers zum US-Präsidenten eröffnet, hat es sich binnen Wochen zu einem Kumulationspunkt für Mächtige und Strippenzieher entwickelt. Unter anderem geht es bei der Klage um Einnahmen aus Übernachtungen ausländischer Regierungsdelegationen. Die Regierung von Saudi-Arabien, zu der Trump zuletzt sehr freundschaftliche Bande pflegte, habe dort Hunderttausende Dollar ausgegeben..
In Jura-Blogs in den USA ist man sich sicher: Der Weg zu einer Amtsenthebung Trumps führe über die unzulässige Verquickung von Geschäften und Amt. Emoluments Clause heißt die Klausel aus der USVerfassung, mit der Kritiker den Präsidenten zu fassen bekommen wollen.
Nordkorea lässt US-Bürger Otto Warmbier frei
WASHINGTON (dpa) - Nordkorea hat den in einem Straflager inhaftierten US-Bürger Otto Warmbier freigelassen. Das gab US-Außenminister Rex Tillerson bekannt. Nach Informationen der „Washington Post“soll sich der Student im Koma befinden. Er sei auf eine US-Militärbasis in Sapporo geflogen worden, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Aussagen der Eltern des Mannes. Der 22-Jährige war am 2. Januar 2016 festgenommen worden, weil er angeblich versucht haben soll, ein Propagandaschild in einem Hotel zu stehlen.
Irlands Premierminister Enda Kenny tritt zurück
DUBLIN (dpa) - Enda Kenny ist als irischer Premierminister zurückgetreten. Sein Nachfolger wird der ehemalige Sozialminister Leo Varadkar. Kenny hatte schon Mitte Mai seinen Rückzug aus der konservativen Partei angekündigt. Der 66-Jährige stand seit Monaten wegen seiner Rolle in einer Schmutzkampagne gegen einen PolizeiWhistleblower unter Druck.
Freilassung russischer Demonstranten gefordert
MOSKAU (AFP) - Die russische Justiz hat am Dienstag zahlreiche Teilnehmer an nicht genehmigten Protesten gegen Staatschef Wladimir Putin zu Geldbußen und Gefängnisstrafen verurteilt. Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny erhielt bereits am Montagabend eine 30-tägige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Die USA und die EU forderten die sofortige Freilassung der Demonstranten.
Ex-Sicherheitschefs Serbiens erneut vor UN-Tribunal
DEN HAAG (dpa) - Vier Jahre nach ihrem umstrittenen Freispruch müssen sich die ehemaligen Chefs des serbischen Sicherheitsdienstes erneut wegen schwerster Verbrechen im Bosnienkrieg 1991 bis 1995 verantworten. Jovica Stanisic (66) und Franko Simatovic (67) seien verantwortlich für die „Terrorkampagne“von paramilitärischen Gruppen gegen Muslime und Kroaten, sagte Ankläger Douglas Stringer. Beide Angeklagte waren Vertraute des damaligen jugoslawischen Staatspräsidenten Milosevic.
Ungarn beschließt diskriminierendes Gesetz
BUDAPEST (dpa) - Mit den Stimmen der rechtskonservativen Regierungsmehrheit hat das ungarische Parlament ein diskriminierendes Gesetz für Zivilorganisationen beschlossen. Die Regelung gilt für Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die Hilfen aus dem Ausland erhalten. Sie schreibt vor, dass diese sich gerichtlich registrieren und ihre ausländischen Spender offenlegen müssen.