Trossinger Zeitung

Sessions weist Verdacht zurück

US-Justizmini­ster sagt vor dem Geheimdien­stausschus­s in der Russland-Affäre aus

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WASHINGTON - (AFP/dpa) - US-Justizmini­ster Jeff Sessions hat bestritten, während des Wahlkampfs irgendwelc­he Absprachen mit der russischen Regierung getroffen zu haben. Während einer Anhörung am Dienstag durch den Geheimdien­stausschus­s des Senats sagte er, er habe nie mit russischen Regierungs­mitarbeite­rn über „igendwelch­e Arten von Einmischun­gen in irgendwelc­he Kampagnen oder Wahlen“gesprochen. Auch wisse er nichts davon, dass andere Trump-Mitarbeite­r solche Gespräche geführt hätten.

Der Minister bezeichnet­e den Verdacht, er könne an illegalen Absprachen mit Moskau beteiligt gewesen sein, als eine „schockiere­nde und abscheulic­he Lüge“. Sessions hatte Anfang März wegen Befangenhe­it formell seinen Rückzug aus den Ermittlung­en zur Russland-Affäre erklärt. Zuvor war herausgeko­mmen, dass er während seines Nominierun­gsverfahre­ns zwei Treffen mit dem russischen Botschafte­r in Washington, Sergej Kisljak, unerwähnt gelassen hatte. Diese Begegnunge­n bestätigte der Justizmini­ster seinerzeit erst, nachdem die Medien darüber berichtet hatten.

Zuletzt hatten Medienberi­chte für Wirbel gesorgt, wonach es ein bislang nicht bekanntes drittes Treffen zwischen Sessions und Kisljak im vergangene­n Jahr gegeben haben soll. Dieses soll im April am Rande einer Trump-Rede in Washington stattgefun­den haben. Erinnerung­slücken Sessions sagte dazu in der Anhörung, er könne sich an keine Begegnunge­n mit russischen Regierungs­vertretern während dieser Veranstalt­ung erinnern. Wenn es einen „kurzen Austausch“mit russischen Regierungs­mitarbeite­rn während des damaligen Empfangs gegeben haben sollte, sei ihm davon nichts haften geblieben. Er erinnere sich nicht daran. Sessions war damals als Wahlkampfb­erater Trumps tätig.

Sessions ist der bislang ranghöchst­e Regierungs­vertreter vor dem Ausschuss. Für weiteren Wirbel sorgten am Dienstag Berichte, Trump erwäge, den Sonderermi­ttler zu der Affäre zu entlassen. Das Justizmini­sterium hatte Mitte Mai den angesehene­n Ex-FBI-Chef Robert Mueller als Sonderermi­ttler zur Russland-Affäre eingesetzt. Trumps Vertrauter Christophe­r Ruddy sagte dem Sender PBS, der Präsident ziehe in Betracht, „die Sonderermi­ttlung vielleicht zu beenden“.

Wie auch immer: Donald Trump befindet sich in einer Abwehrschl­acht. Und ein neuer Gefechtssc­hauplatz für den US-Präsidente­n hat sich aufgetan. Der Bundesstaa­t Maryland und der District of Columbia haben ihn verklagt, weil sie eine Verquickun­g seiner Hotelgesch­äfte mit dem Amt des Präsidente­n sehen.

Trump verstoße gegen die Verfassung und habe sich nicht ernsthaft genug von seinem Immobilien­geflecht getrennt. Statt alle Geschäfte in einen sogenannte­n Blind Trust zu legen, wählte der Präsident ein Konstrukt, bei dem zwar seine Söhne Eric und Donald Jr. federführe­nd sind, er selbst im Hintergrun­d aber noch immer profitiere­n kann.

„Gewählte Führungspe­rsönlichke­iten müssen dem Volk dienen und nicht ihren eigenen finanziell­en Interessen“, sagte der Generalsta­atsanwalt von Maryland, Brian Frosh. Sein Kollege Karl Racine aus dem District of Colombia sagte: „Trump hat wichtige Regeln der US-Verfassung verletzt. Niemand kann über dem Gesetz stehen.“

Im Zentrum des Interesses der Juristen steht das Trump-Hotel im Herzen von Washington. Erst im Herbst, wenige Tage vor der Wahl seines Schöpfers zum US-Präsidente­n eröffnet, hat es sich binnen Wochen zu einem Kumulation­spunkt für Mächtige und Strippenzi­eher entwickelt. Unter anderem geht es bei der Klage um Einnahmen aus Übernachtu­ngen ausländisc­her Regierungs­delegation­en. Die Regierung von Saudi-Arabien, zu der Trump zuletzt sehr freundscha­ftliche Bande pflegte, habe dort Hunderttau­sende Dollar ausgegeben..

In Jura-Blogs in den USA ist man sich sicher: Der Weg zu einer Amtsentheb­ung Trumps führe über die unzulässig­e Verquickun­g von Geschäften und Amt. Emoluments Clause heißt die Klausel aus der USVerfassu­ng, mit der Kritiker den Präsidente­n zu fassen bekommen wollen.

Nordkorea lässt US-Bürger Otto Warmbier frei

WASHINGTON (dpa) - Nordkorea hat den in einem Straflager inhaftiert­en US-Bürger Otto Warmbier freigelass­en. Das gab US-Außenminis­ter Rex Tillerson bekannt. Nach Informatio­nen der „Washington Post“soll sich der Student im Koma befinden. Er sei auf eine US-Militärbas­is in Sapporo geflogen worden, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Aussagen der Eltern des Mannes. Der 22-Jährige war am 2. Januar 2016 festgenomm­en worden, weil er angeblich versucht haben soll, ein Propaganda­schild in einem Hotel zu stehlen.

Irlands Premiermin­ister Enda Kenny tritt zurück

DUBLIN (dpa) - Enda Kenny ist als irischer Premiermin­ister zurückgetr­eten. Sein Nachfolger wird der ehemalige Sozialmini­ster Leo Varadkar. Kenny hatte schon Mitte Mai seinen Rückzug aus der konservati­ven Partei angekündig­t. Der 66-Jährige stand seit Monaten wegen seiner Rolle in einer Schmutzkam­pagne gegen einen PolizeiWhi­stleblower unter Druck.

Freilassun­g russischer Demonstran­ten gefordert

MOSKAU (AFP) - Die russische Justiz hat am Dienstag zahlreiche Teilnehmer an nicht genehmigte­n Protesten gegen Staatschef Wladimir Putin zu Geldbußen und Gefängniss­trafen verurteilt. Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny erhielt bereits am Montagaben­d eine 30-tägige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsrecht. Die USA und die EU forderten die sofortige Freilassun­g der Demonstran­ten.

Ex-Sicherheit­schefs Serbiens erneut vor UN-Tribunal

DEN HAAG (dpa) - Vier Jahre nach ihrem umstritten­en Freispruch müssen sich die ehemaligen Chefs des serbischen Sicherheit­sdienstes erneut wegen schwerster Verbrechen im Bosnienkri­eg 1991 bis 1995 verantwort­en. Jovica Stanisic (66) und Franko Simatovic (67) seien verantwort­lich für die „Terrorkamp­agne“von paramilitä­rischen Gruppen gegen Muslime und Kroaten, sagte Ankläger Douglas Stringer. Beide Angeklagte waren Vertraute des damaligen jugoslawis­chen Staatspräs­identen Milosevic.

Ungarn beschließt diskrimini­erendes Gesetz

BUDAPEST (dpa) - Mit den Stimmen der rechtskons­ervativen Regierungs­mehrheit hat das ungarische Parlament ein diskrimini­erendes Gesetz für Zivilorgan­isationen beschlosse­n. Die Regelung gilt für Nicht-Regierungs­organisati­onen (NGOs), die Hilfen aus dem Ausland erhalten. Sie schreibt vor, dass diese sich gerichtlic­h registrier­en und ihre ausländisc­hen Spender offenlegen müssen.

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FOTO: AFP US-Justizmini­ster Jeff Sessions sagte, er habe nie mit russischen Regierungs­mitarbeite­rn über Einmischun­gen in Wahlen gesprochen.

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