Lärmterror steht unter Strafe
TUTTLINGEN - Sobald das Wetter etwas schöner ist, fahren auffallend viele Autofahrer ihre Autos in der Tuttlinger Innenstadt spazieren. Dabei wird extrem beschleunigt, der Motor aufheulen gelassen und dann scharf gebremst. Muss man sich das gefallen lassen? Redakteurin Ingeborg Wagner sprach mit Polizeisprecher Thomas Kalmbach von der Polizeidirektion Tuttlingen. Eine beliebte Route für EndlosFahrer ist das Karrée Untere Hauptstraße und Seltenbach oder die etwas größere Schleife über die Jägerhofstraße, Stadtkirchstraße und über die Katharinenstraße wieder zurück. Welche Handhabe haben die Bürger? Das braucht man sich nicht gefallen lassen. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt zunächst eine Grundregel: sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird, als nach den Umständen unvermeidbar. Ganz konkret spricht der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung auch die Autofahrer an und verbietet unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen. Das unnütze Hinund Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird hier explizit genannt. Im Klartext: Die von ihnen geschilderten Verhaltensweisen mancher Autofahrer in der Tuttlinger Innenstadt sind ordnungswidrig und können dementsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden. Betroffene können und sollen die Polizei verständigen. In den Seitenstraßen rund um König- und Bahnhofstraße gefällt es vor allem Cabriofahrern, mit voll aufgedrehter Anlage ihre Runden zu drehen. Oder Motorradfahrer drehen ihre Maschinen hoch. Was sagen da die gesetzlichen Vorschriften? Die von ihnen angesprochene Umweltverschmutzung und den Lärmterror stellt der Gesetzgeber, wie bereits erwähnt unter Strafe. Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sind hier generell verboten und können mit einem Verwarnungsgeld von 10 oder 20 Euro belegt werden. Die Anwohner können aber ja nicht jedes Mal die Polizei rufen, oder? Natürlich können betroffene Anwohner jedes Mal bei der Polizei anrufen, wenn sie derartiges ordnungswidriges Verhalten feststellen. Diese Infos brauchen wir, um ein reales Gesamtbild zu bekommen, aus dem wir dann notwendige Maßnahmen ableiten können. Wichtig ist, dass wir nach einem Anruf wirklich genau wissen, wer, wann, mit welchem Fahrzeug gegebenenfalls zum wievielten Mal um die Ecke kommt. Im digitalen Zeitalter dürfte es für die Anzeigenerstatter kein großes Problem sein, den Nachweis zu führen. Und: Wenn jemand einen solchen Verkehrsverstoß meldet, ist es faktisch die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit. Und der wird die Polizei selbstverständlich nachgehen. Auf Basis der bei uns ankommenden Informationen und Anzeigen können wir diesem Treiben dann auch ganz gezielt begegnen.