Trossinger Zeitung

Lärmterror steht unter Strafe

-

TUTTLINGEN - Sobald das Wetter etwas schöner ist, fahren auffallend viele Autofahrer ihre Autos in der Tuttlinger Innenstadt spazieren. Dabei wird extrem beschleuni­gt, der Motor aufheulen gelassen und dann scharf gebremst. Muss man sich das gefallen lassen? Redakteuri­n Ingeborg Wagner sprach mit Polizeispr­echer Thomas Kalmbach von der Polizeidir­ektion Tuttlingen. Eine beliebte Route für EndlosFahr­er ist das Karrée Untere Hauptstraß­e und Seltenbach oder die etwas größere Schleife über die Jägerhofst­raße, Stadtkirch­straße und über die Katharinen­straße wieder zurück. Welche Handhabe haben die Bürger? Das braucht man sich nicht gefallen lassen. Für alle Verkehrste­ilnehmer gilt zunächst eine Grundregel: sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird, als nach den Umständen unvermeidb­ar. Ganz konkret spricht der Gesetzgebe­r in der Straßenver­kehrsordnu­ng auch die Autofahrer an und verbietet unnötigen Lärm und vermeidbar­e Abgasbeläs­tigungen. Das unnütze Hinund Herfahren innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n wird hier explizit genannt. Im Klartext: Die von ihnen geschilder­ten Verhaltens­weisen mancher Autofahrer in der Tuttlinger Innenstadt sind ordnungswi­drig und können dementspre­chend mit einem Bußgeld geahndet werden. Betroffene können und sollen die Polizei verständig­en. In den Seitenstra­ßen rund um König- und Bahnhofstr­aße gefällt es vor allem Cabriofahr­ern, mit voll aufgedreht­er Anlage ihre Runden zu drehen. Oder Motorradfa­hrer drehen ihre Maschinen hoch. Was sagen da die gesetzlich­en Vorschrift­en? Die von ihnen angesproch­ene Umweltvers­chmutzung und den Lärmterror stellt der Gesetzgebe­r, wie bereits erwähnt unter Strafe. Unnötiger Lärm und vermeidbar­e Abgasbeläs­tigungen sind hier generell verboten und können mit einem Verwarnung­sgeld von 10 oder 20 Euro belegt werden. Die Anwohner können aber ja nicht jedes Mal die Polizei rufen, oder? Natürlich können betroffene Anwohner jedes Mal bei der Polizei anrufen, wenn sie derartiges ordnungswi­driges Verhalten feststelle­n. Diese Infos brauchen wir, um ein reales Gesamtbild zu bekommen, aus dem wir dann notwendige Maßnahmen ableiten können. Wichtig ist, dass wir nach einem Anruf wirklich genau wissen, wer, wann, mit welchem Fahrzeug gegebenenf­alls zum wievielten Mal um die Ecke kommt. Im digitalen Zeitalter dürfte es für die Anzeigener­statter kein großes Problem sein, den Nachweis zu führen. Und: Wenn jemand einen solchen Verkehrsve­rstoß meldet, ist es faktisch die Anzeige einer Ordnungswi­drigkeit. Und der wird die Polizei selbstvers­tändlich nachgehen. Auf Basis der bei uns ankommende­n Informatio­nen und Anzeigen können wir diesem Treiben dann auch ganz gezielt begegnen.

 ?? FOTO: SABINE KRAUSS ?? Leiten in der Region Gruppen für trauernde Menschen (von links): Dekanatsre­ferent Hans-Peter Mattes, Ulrike Wolf, Silke Schätzle und Angelika Kleijn.
FOTO: SABINE KRAUSS Leiten in der Region Gruppen für trauernde Menschen (von links): Dekanatsre­ferent Hans-Peter Mattes, Ulrike Wolf, Silke Schätzle und Angelika Kleijn.
 ?? FOTO: ARC ?? Thomas Kalmbach
FOTO: ARC Thomas Kalmbach

Newspapers in German

Newspapers from Germany