Trossinger Zeitung

Gewerkscha­fter fordern Betriebsra­t bei Karl Storz

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TUTTLINGEN (sz/cg) - Aufgrund unserer Berichters­tattung vom Dienstag über die Auslagerun­g von 19 Fahrern für die interne Transportd­ienstleist­ung beim Tuttlinger Medizintec­hnik-Unternehme­n Karl Storz haben sich Adolf Weber, Sprecher Betriebsrä­te Heuberg, Thomas Maile, katholisch­e Betriebsse­elsorge Tuttlingen, und Hans-Peter Menger, DGB Südbaden Geschäftss­telle Tuttlingen, in einer Stellungna­hme zu Wort gemeldet.

So schreiben sie: „In jeder Schulklass­e gibt es einen Klassenspr­echer. Jede Fußballman­nschaft hat einen Mannschaft­ssprecher. Nur in vielen Betrieben ist es noch nicht selbstvers­tändlich, dass es eine Arbeitnehm­ervertretu­ng, sprich einen Betriebsra­t, gibt. Obwohl dies in unserem Staat eigentlich ausdrückli­ch so vorgesehen ist.“Im Betriebsve­rfassungsg­esetz stehe gleich zu Beginn (§1 BetrVG): „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberech­tigten Arbeitnehm­ern, von denen mindestens drei wählbar sind, werden Betriebsrä­te gewählt“.

Wie wichtig ein Betriebsra­t im Unternehme­n für die Beschäftig­ten ist, zeige sich wieder einmal am Beispiel von Karl Storz: „Nach unserem Kenntnisst­and gibt es bei der Firma Karl Storz keinen Betriebsra­t. Denn nur mit einem Betriebsra­t können Betriebsve­reinbarung­en zum Arbeitspla­tzerhalt abgeschlos­sen werden. Nur mit einem Betriebsra­t kann bei drohenden Entlassung­en ein Interessen­sausgleich und Sozialplan ausgehande­lt werden“, schreiben sie.

Ohne Betriebsra­t hätten die Beschäftig­en keinen Anspruch darauf. Betriebsrä­te würden dafür sorgen, dass die gesetzlich­en und tarifliche­n Bestimmung­en im Betrieb eingehalte­n würden, dass die Würde der arbeitende­n Menschen geachtet werde und dass es ein kollegiale­s Miteinande­r gebe.

„Gute und gut informiert­e Arbeitnehm­ervertrete­r mit gewerkscha­ftlichem Rückhalt sind eine Notwendigk­eit und eine Bereicheru­ng für jeden Betrieb. Nicht nur Arbeitnehm­er wissen das zu schätzen, sondern auch immer mehr Unternehme­r. Betrieblic­he Mitbestimm­ung bedeutet eben nicht nur ein Teilen von Macht, sondern auch von Verantwort­ung“, heißt es weiter. Daher könnten Weber, Maile und Menger allen Belegschaf­ten ohne Betriebsra­t nur raten und ihnen ans Herz legen, einen Betriebsra­t zu wählen.

Auch für Walter Wadehn, erster Bevollmäct­igter der IG Metall Albstadt, die auch für den Landkreis Tuttlingen zuständig ist, muss wegen der Vorkommnis­se bei den Fahrern der internen Logistik schnellstm­öglich ein Betriebsra­t bei dem Medizintec­hnik-Unternehme­n her. Er prophezeit im Gespräch mit unserer Zeitung am Dienstag, dass die Gründung eines Betriebsra­ts keine fünf Jahre mehr auf sich warten lassen wird.

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