Trossinger Zeitung

Keine Rechtsgrun­dlage für massive Maßnahmen

Theoretisc­her Lärmschutz überzeugt nicht - Keine 30er-Zone auf Hauptstraß­e

- Von Sabine Felker

TROSSINGEN - Einen Lärmaktion­splan muss jede Stadt aufstellen, so will es das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz. Doch die möglichen Konsequenz­en aus den theoretisc­hen Berechnung­en eines Fachbüros sind alles andere als zielführen­d. Der Trossinger Gemeindera­t hat sich deshalb dafür entschiede­n, das Papier zu Kenntnis zu nehmen, jedoch in Sachen Lärmschutz nichts zu unternehme­n.

Auf der Strecke zwischen Im Tal, Marktplatz und Hauptstraß­e ist der Verkehr zu laut, so die klare Aussage des Fachbüros. Doch damit endete auch die Eindeutigk­eit in Sachen Lärmschutz. Auf zwei Abschnitte­n würden die Werte, die Maßnahmen rechtferti­gen, überschrei­ten - auf dem Rest der Strecke allerdings nicht. Und hier liegt das Problem: Die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 30 Stundenkil­ometer, die zu einer Lärmreduzi­erung führen könnte, ist rechtlich nur für diese beiden Teilabschn­itte möglich. „Für ein durchgehen­des Tempolimit auf der 1,3 Kilometer langen Strecke gibt es keine Rechtsgrun­dlage“, so Wolfgang Wahl vom zuständige­n Fachbüro.

Der Rat musste sich deshalb entscheide­n, ob zwischen Ortsteinga­ng Im Tal bis zur Sommerhald­e und von der Dr.-Karl-Hohner-Straße bis zum Bahnhofskr­eisverkehr in den Nachtzeite­n eine 30er-Zone eingericht­et werden soll. Bürgermeis­ter Clemens Maier fasste zusammen: „In den beiden kleinen Abschnitte­n bringt es was, aber nicht viel.“

Willi Walter (FDP) ärgerte sich über die theoretisc­hen Berechnung­en, die „graue und finstere Theorie“seien. Eine kurze Tempo-30-Zone „macht keinen Sinn, da wird das Schild doch nicht wahrgenomm­en“. Ähnlich sahen dies die Freien Wähler und stimmten auch dafür, keine Lärmmaßnah­men umzusetzen.

Als grundsätzl­iche Befürworte­rin von 30er-Zonen positionie­rte sich Susanne Reinhardt-Klotz von der OGL, jedoch „halte ich nichts von zwei so kleinen Abschnitte­n“. Sie überlegte, ob die Autofahrer mit Schildern dazu gebracht werden könnten, freiwillig vom Gas zu gehen.

Uneinigkei­t herrschte bei der CDU-Fraktion. Jürgen Vosseler stimmte für die Teilabschn­itte einer Temporeduz­ierung und sah darin die Möglichkei­t für „den Einstieg“in ein komplettes Tempo 30 auf der Hauptstraß­e. „Mit den Abschnitte­n können wir nichts anfangen“, setzte sein Fraktionsc­hef Clemens Henn dagegen. „Stattdesse­n fordern wir seit Jahren massiv eine Geschwindi­gkeitsüber­wachung auf der Hauptstraß­e. Wir alle wissen, dass dort nachts phasenweis­e sehr schnell gefahren wird.“Die Stadt darf auf einer Kreisstraß­e, wie es die Hauptstraß­e ist, nicht blitzen, dafür ist der Landkreis zuständig. „Wir sind aber dafür zuständig, dort Druck zu machen, damit es geschieht“, so Henn weiter. „Wir machen Druck, es passiert aber nichts“, antwortete Bürgermeis­ter Maier.

Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeindera­t dafür, den Lärmschutz­plan zur Kennntnis zu nehmen, aber keine Maßnahmen zu ergreifen.

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FOTO: ARCHIV/BARBARA MÜLLER Der Straßenver­kehr in der Hauptstraß­e ist laut, aber nicht laut genug, als dass ein durchgängi­ges Tempo-30-Limit ausgesproc­hen werden könnte.

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