Keine Mithaftung nach Stopp an grüner Ampel
Hört ein Autofahrer ein Martinshorn, darf er im Zweifel auch an einer grünen Ampel bremsen. Darauf müssen sich Nachfolgende einstellen. Fahren sie auf, müssen sie unter Umständen komplett für den Schaden haften. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 306 O 141/16). Im vorliegenden Fall standen zwei Autos an einer roten Ampel und wollten nach rechts abbiegen. Bei Grün fuhren beide an. Doch beim Abbiegen hörte die
Besser nicht mit Badelatschen ans Steuer
Auch bei Sommerwetter gilt: Hinter dem Steuer tragen Autofahrer besser immer feste Schuhe. Das rät die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung. Flip-Flops oder Badelatschen könnten von den Pedalen rutschen, sich verkanten oder nicht genügend Halt bei stärkerem Bremsen bieten. Solche Schuhe sind zwar nicht verboten. Aber passiert dadurch ein Unfall, könnten strafrechtliche Konsequenzen folgen. Auch bei der Versicherung drohen Probleme. Die Vollkasko könnte ihre Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzen. (dpa) Vorausfahrende ein Martinshorn und bremste. Das nachfolgende Auto fuhr auf. Dessen Versicherung wollte nur zwei Drittel des Schadens bezahlen. Die Fahrerin ging schließlich vor Gericht, wo sie Erfolg hatte. Denn dem Anschein nach war Unaufmerksamkeit oder zu dichtes Auffahren ursächlich für den Unfall. Wird das nicht widerlegt, hafte der Auffahrende. Das Bremsmanöver der Fahrerin spielte keine Rolle. Denn dafür sei das Martinshorn verantwortlich. Nur wer ohne Grund stark bremst, begeht einen Verkehrsverstoß. (dpa)
Kaffee taugt nur kurzfristig als Muntermacher
Kaffee und Energydrinks können nicht verhindern, auf langen Fahrten hinter dem Steuer müde zu werden. Darauf weist der Tüv Süd hin. Koffein etwa biete nur einen kurzen Kick, danach aber komme die Müdigkeit wieder. Generell sollten Fahrer nur ausgeruht starten und dann alle zwei bis drei Stunden eine Pause einlegen. Dabei wichtig: Bewegung an der frischen Luft und bei Bedarf ein maximal 20-minütiger Kurzschlaf. Besonders anfällig für Müdigkeit seien Menschen in der Regel zwischen 2 und 5 Uhr morgens sowie gegen 14 Uhr. (dpa)