Trossinger Zeitung

„Am Birnbäumle“ohne Ausgleichs­fläche

Kolbinger Gemeindera­t berät vor der Sommerpaus­e noch drei wichtige Themen

- Von Reiner Papst

KOLBINGEN - In seiner letzten Sitzung vor den Sommerferi­en hat der Kolbinger Gemeindera­t noch drei wichtige Tagesordnu­ngspunkte abzuarbeit­en gehabt. Es galt für das neue Baugebiet „Am Birnbäumle“die detaillier­ten Vorschrift­en zum Bebauungsp­lan festzulege­n. Damit kann das formelle Verfahren beginnen, und es wird für die Zukunft eine wichtige Baufläche gesichert.

Es sei von Vorteil, dass die geänderten Vorschrift­en des Baugesetzb­uches Anwendung finden können, wenn das Verfahren bis Mitte 2019 durchgefüh­rt wird. Dadurch müssten keine naturschut­zrechtlich­en Ausgleichs­maßnahmen geleistet werden. Das stelle eine enorme Erleichter­ung für die Gemeinde dar, da nahezu die gesamte der nicht bebauten Gemarkungs­fläche mit Schutzvors­chriften überzogen sei. Das mache es schwierig, Ausgleichs­maßnahmen zu leisten. Allgemeine­s Wohngebiet Es wurde ein allgemeine­s Wohngebiet festgesetz­t, in dem eine zweigescho­ssige Bebauung möglich ist. Im nördlichen Bereich des Plangebiet­s kann auf drei Grundstück­en der Bau von Reihenhäus­ern mit jeweils zwei Wohneinhei­ten gewählt werden.

In einem weiteren Punkt galt es für den Kindergart­en eine neue Leitung zu berufen. Die bisherige Leiterin, Jennifer Mengis, übernimmt an ihrem Heimatort Nusplingen die Leitung des Kindergart­ens. Der Gemeindera­t wählte die bisherige Gruppenlei­terin, Frau Schnekenbu­rger, als neue Leiterin.

Dem Gemeindera­t liegt zudem ein Antrag des Sportverei­ns auf Sanierung der Parkplätze am Sportheim und der Befestigun­g des zwischen Straße und Sportplatz liegenden Grünstreif­ens vor, damit dort die Zuschauer nicht auf unbefestig­tem Gelände stehen müssen. Für beide Maßnahmen wurde die Kostenüber­nahme beantragt.

Verbandsin­genieur Brockhaus machte deutlich, dass es bei der Befestigun­g der Zuschauers­tandfläche, als auch bei den Belagsarbe­iten für den Parkplatz wichtig sei, das anfallende Regenwasse­r ordnungsge­mäß zu beseitigen. Dazu müssen Versickeru­ngsflächen geschaffen werden, wozu er zwei Varianten aufzeigte. Nochmalige Kostenüber­prüfung Nach intensiver Diskussion waren sich sowohl die Vereinsver­treter, als auch die Gemeinderä­te einig, das Verbandsba­uamt mit nochmalige­n Kostenüber­prüfungen und einer detaillier­ten Planung zu beauftrage­n. Nach der Sommerpaus­e soll nicht nur darüber Klarheit geschaffen werden, sondern auch wie die Finanzieru­ng des Projekts zu regeln ist.

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