Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Arbeitsgericht: Für eine Kündigung braucht es detaillierte Gründe
VILLINGEN / REGION HEUBERG (lst) - Beinahe wäre eine Kündigung nichtig gewesen, über die jüngst beim Arbeitsgericht Villingen verhandelt worden ist. Ein mittleres Unternehmen der Metallbranche aus der Region Heuberg hatte einem Auszubildenden ohne Angabe von Gründen seinen Ausbildungsvertrag gekündig. Es kam zu einer Kündigungsschutzverhandlung vor dem Arbeitsgericht Villingen.
Hier wies der Klägeranwalt das Gericht sofort darauf hin, dass die Kündigung nichtig sei, weil sie gegen die Vorschriften verstoßen habe.
Bei Kündigungen von Ausbildungsverhältnissen müssten die Kündigungsgründe angegeben werden.
Der Anwalt des Gekündigten wies darauf hin, dass hier die präzise, detaillierte und umfassende Darstellung der vertraglichen Verstöße gegen die Pflichten im Arbeitsverhältnis nicht aufgeführt seien. Also das wann, wo, was passiert sei.
Die pauschale Behauptung, wie zum Beispiel Fehlverhalten, müsse eindeutig bestimmt sein.
Im Laufe der Verhandlung zählte der Arbeitgeber die Gründe auf, die zur Kündigung geführt hatten.
Unter anderem ein mehrmaliges Fernbleiben vom Berufsschulunterricht und Beleidigung gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern. Mehrfaches Zuspätkommen war auch ein Vorwurf.
Der Auszubildende widersprach den Vorwürfen teilweise. Aber im Vorraum des Gerichtssaales warteten Zeugen, um auszusagen, was geschehen war.
Es ging dann nur noch darum, die Modalitäten für ein Ausscheiden festzulegen. Nämlich Kündigung wegen Zerrüttung, Ausscheiden des Azubis und Zahlung eines kleineren vierstelligen Betrages durch den Arbeitgeber.