„Wir für Sie“-Geschäftsstelle in Durchhausen hat Urlaub
DURCHHAUSEN (anut) - Die Geschäftsstelle des Nachbarschaftshilfevereins „Wir für Sie“in Durchhausen ist bis einschließlich Freitag, 18. August, geschlossen. Ab Montag, 21. August, ist die Einsatzleiterin Sandra Frick-Fricker wieder unter der Telefonnummer 07464/ 986 20 oder per E-Mail unter durchhausen@wir-für-sie.net erreichbar. Am Mittwoch, 23. August, bietet sie wieder wie gewohnt eine Sprechstunde von 14 bis 15 Uhr an. In dringenden Fällen nimmt das Rathaus in Durchhausen eine Nachricht entgegen, welche dann weitergeleitet wird. Die Sommeröffnungszeiten des Durchhauser Rathauses sind: Montag bis Freitag 8.30 bis 11 Uhr.
Als „mühsam“und „zeitintensiv“bezeichnen Sandra Ames und Petra Maresch vom Helferkreis in Seitingen-Oberflacht die Suche nach einer Wohnung für die anerkannten Flüchtlinge. Man gehe aufmerksam durch die Gemeinde und „sucht wirklich jeden Strohhalm“, berichtet Ames, die schon Aushänge in Tuttlingen und Seitingen-Oberflacht angebracht hat. Zudem schaue man im Internet, in der Zeitung und frage Bekannte.
Rückblickend schätzt Ames, dass sie gut 40 Anfragen gestellt habe, lediglich eine Rückmeldung zur Kontaktaufnahme sei zurückgekommen. Sie erinnert sich, dass sich auf eine Wohnung 20 Leute beworben hätten. Ames sagt: „Die Auswahl an potentiellen Mietern ist hoch.“Maresch ergänzt, sie höre oft, dass Vermieter keine Asylbewerber möchten, mit Kindern sei es noch schwieriger.
Auch über die Wohnbau haben die Helfer schon ihr Glück versucht, jedoch erfolglos. Horst Riess, Geschäftsführer der Wohnbau in Tuttlingen, bestätigt, dass Asylbewerber aus Seitingen-Oberflacht abgewiesen worden seien. Die Wohnbau bevorzuge Tuttlinger. Auswärtige kämen nur zum Zug, wenn sie einen Arbeitsplatz in Tuttlingen hätten. Regelmäßig erhalte die Wohnbau Einige Flüchtlinge, die momentan in der Gemeinschaftsunterkunft in Seitingen-Oberflacht wohnen, suchen eine Privatwohnung. Anfragen, beispielsweise aus Neuhausen ob Eck, Immendingen, Irndorf oder Bärenthal, erinnert sich Riess. Die Antwort sei immer die gleiche. Wohnungsgröße und Höhe der Kaltmiete sind festgeschrieben Er könne zwar nachvollziehen, dass die Stadt Tuttlingen mit den Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln interessant sei. Gleichwohl tue es ihm für die Menschen leid. Aber „wir können nicht alle Anschlussunterbringungen von allen Gemeinden übernehmen“, stellt er klar. Die Anschlussunterbringung sei ein „gesamtgesellschaftliches Thema“und eine „kommunale Aufgabe“.
Erhalten die Asylbewerber ihre Anerkennung, können sie selbst nach einer Wohnung suchen. Finden sie keine, werden sie im Landkreis zur Anschlussunterbringung zugewiesen. „Darauf hat man aber keinen Einfluss. Das wird zentral entschieden“, sagt Ames.
Bernd Mager, Sozialdezernent des Landkreises Tuttlingen, teilt schriftlich mit, dass sich die Verteilung innerhalb des Landkreises unter anderem an der Größe der Gemeinde orientiert. Sozialleistungsbezieher, dazu gehören unter anderem Flüchtlinge, dürfen nicht in jede beliebige Wohnung einziehen. Die Größe sowie die Höhe der Kaltmiete richten sich nach dem Sozialgesetz und nach dem Tuttlinger Mietspiegel, der Ende Juli 2017 fortgeschrieben wurde, erklärt er. Zum Beispiel steht einer Familie mit drei Personen eine Wohnung mit 75 Quadratmetern zu, deren Kaltmiete 503,25 Euro nicht übersteigt.
Die Mietkosten würden laut Mager übernommen: „Die Kaltmiete und die Mietnebenkosten bezahlt der Landkreis. Wenn Flüchtlinge Hartz IV-Leistungen bekommen, bezahlt die Miete das Kommunale Jobcenter. Wenn Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, bezahlt die Miete das Amt für Aufenthalt und Integration.“
Petra Maresch hat den Eindruck, dass sich die Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Seitingen-Oberflacht zwar wohlfühlen, ein Dauerzustand sei das aber nicht. Manche lebten zu viert oder fünft in einem Raum. Rückzugsmöglichkeiten, um beispielsweise die Sprache zu lernen, gebe es keine. Deshalb sei eine eigene Wohnung für die Flüchtlinge so wichtig. Bürger, die eine freie Wohnung haben, können sich direkt an das Amt für Aufenthalt und Integration unter der Nummer 07461/ 926 47 00 wenden oder eine E-Mail schicken an: Integrationsamt@landkreistuttlingen.de