Sportkreis Tuttlingen und WSJ laden Vereinsvertreter ein
KREIS TUTTLINGEN (pm) - Der Sportkreis Tuttlingen lädt am Dienstag, 5. September, zu einer Veranstaltung zum Thema „Schutzauftrag – Kindeswohlgefährdung“ein.
Aktiver Kinder- und Jugendschutz geht alle etwas an und sollte in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gewährleistet sein – auch in den Sportvereinen. Dazu gehört, Kindern ein sicheres Umfeld zu schaffen, sie vor Missbrauch zu schützen sowie aktiv hinzusehen und zu handeln, wenn einem doch mal etwas „seltsam“vorkommt.
Im Rahmen der „Umsetzung des Paragraphen 72a SGB VIII Schutzauftrag – Kindeswohlgefährdung“folgen nun weitere Schritte. Der Sportkreis Tuttlingen lädt in Kooperation mit der Württembergischen Sport-Jugend (WSJ) Stuttgart alle Vereine und Fachverbände im Sportkreis Tuttlingen zu einer Veranstaltung mit diesem Thema ein.
Vereinsfunktionäre, Trainer und Übungsleiter stehen nicht nur in der Verantwortung ein sportliches Angebot für ihre Schützlinge zu gestalten, sondern auch für einen respektvollen Umgang untereinander zu sorgen.
Was besagt der Paragraph 72a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz)? Was bezweckt die Einsichtnahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses? Warum muss ich dieses als Trainer überhaupt vorlegen? Müssen dies alle tun? Diese und weitere Fragen will der Sportkreis zusammen mit der Württembergischen Sport-Jugend klären und den Vereinvertretern Rat und Unterstützung im Umgang mit dieser oft undurchsichtigen Thematik geben.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 5. September, um 18 Uhr in der SVS-Gaststätte, Manfred-UlmerSportheim, Am Unterbach 6, in 78549 Spaichingen statt. Referent ist Matthias Reinmann, Bildungsreferent – Ressortleiter Prävention bei der Württembergischen Sport-Jugend.