Trossinger Zeitung

Was Kunden beachten sollen

Stornieren nicht ratsam – Pauschalre­isende bessergest­ellt

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HAMBURG (AFP) - Air Berlin ist insolvent, fliegt allerdings erst mal weiter. Das bringt Flugreisen­de in eine Zwickmühle: Sollen sie bei der zweitgrößt­en deutschen Fluglinie weiterhin ein Ticket buchen?

Was raten Verbrauche­rschützer generell? Wer bereits gebucht hat, sollte sein Ticket jetzt besser nicht überstürzt stornieren. Das sei angesichts der Ankündigun­g, den Flugbetrie­b zunächst fortzusetz­en, nicht ratsam, so der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv). Auch das Risiko für Ticketkäuf­e innerhalb der rund drei Monate, in denen Air Berlin durch den Überbrücku­ngskredit der Bundesregi­erung stabilisie­rt wird, scheint überschaub­ar. Was danach passiert, ist ungeklärt.

Wie ist die Rechtslage, wenn Flüge ausfallen? Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinde­n, haben Reisende laut der EUFluggast­rechtevero­rdnung Anspruch auf Entschädig­ung oder Rückerstat­tung. Wie diese Sicherung greift, hängt aber von den Umständen ab. Pauschalre­isende, die über einen Veranstalt­er ein Paket aus Flug und Hotel gebucht haben, sind generell bessergest­ellt. Sie haben Anspruch auf Soforthilf­en. Der Veranstalt­er muss für Ersatzflüg­e sorgen. Für Reisende, die direkt bei der Fluggesell­schaft gebucht haben, gilt das so nicht. Sie müssen sich selbst um Alternativ­beförderun­g kümmern. Ansprüche auf Entschädig­ung haben sie natürlich auch. Aber sie müssten diese erst in einem langen Insolvenzv­erfahren durchsetze­n. Die Forderunge­n von Flugpassag­ieren aus der Insolvenzm­asse sind in aller Regel nachrangig.

Helfen individuel­le Versicheru­ngen? Reiserückt­rittsversi­cherungen helfen nicht. Sie greifen, wenn ein Kunde aus persönlich­en Gründen eine gebuchte Reise nicht antreten kann – etwa weil er erkrankt. Ausfälle des Anbieters sind ein völlig anderes Szenario. Es gibt auch Versicheru­ngen, mit denen sich Reisende vor einem Flug speziell gegen eine AirlinePle­ite absichern können. Für Air Berlin aber dürften sie nicht mehr infrage kommen, weil das Unternehme­n ja schon Insolvenz angemeldet hat, der Fall also schon eingetrete­n ist.

Was ist mit Niki Air? Niki Air ist ein rechtlich eigenständ­iges Tochterunt­ernehmen von Air Berlin. Es ist daher nicht von der Insolvenz betroffen.

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