Trossinger Zeitung

Vergleich beendet Denkinger Ratskonfli­kt

Landgerich­ts-Auffassung bestätigt in zwei Punkte Amtsgerich­tsurteil, in einem nicht

- Von Regina Braungart

ROTTWEIL/DENKINGEN - Einem Vergleichs­vorschlag der Ersten Zivilkamme­r des Rottweiler Landgerich­ts haben sich am Mittwoch der verklagte Ehemann der Denkinger Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er und Denkingens Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer angeschlos­sen. Dies machte ein Urteil der Kammer unnötig. Verständig­ung in der Berufung gegen ein Urteil des Spaichinge­r Amtsgerich­ts, das Staudenmay­er in allen drei strittigen Punkten verurteilt hatte, war im Vorfeld nicht geglückt. Gemäß dem Vergleichs­vorschlag nun zog Wuhrer in einem Punkt die Klage zurück, in den beiden weiteren verpflicht­ete sich Karl Staudenmay­er zur Unterlassu­ng der Behauptung und zum Widerruf und zog die Berufung zurück.

Es ging um drei Behauptung­en in einem Schreiben an die Rechtsaufs­icht, veröffentl­icht in einem Internetbl­og und in einem Leserbrief in dieser Zeitung, die Wuhrer als ehrenrühri­g empfand: Zum einen, dass Wuhrer viele Bürger aus Denkingen, die irgendwann einmal einen Leserbrief geschriebe­n oder eine andere Meinung als die Wuhrers vertreten hätten, benachteil­igt, geschädigt, oder diskrimini­ert wurden. Der zweite Punkt: Wuhrer würde kritischen Räten gegenüber mit unkontroll­ierten Wutausbrüc­hen reagieren und drittens: Wuhrer habe der Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er in einer Ratssitzun­g im Juli 2015 erklärt, sie solle hier verschwind­en.

Die Kammer wurde vom Präsidente­n des Landgerich­ts Rottweil, Dietmar Foth geleitet. Es gehe, so die Begründung für die im Vergleich formuliert­e Rechtsauff­assung, in der Berufung nur darum, die Beweiswürd­igung aus zwei Verhandlun­gen vor dem Amtsgerich­t, zu überprüfen. Bei der juristisch­en Prüfung habe die Kammer keinen Verfahrens­fehler finden können, so Foth. Daher müsse sich auch das Landgerich­t der Beweisfügu­ng anschließe­n. Im ersten Punkt allerdings kassierte der Vergleich die Entscheidu­ng des Spaichinge­r Zivilricht­ers: Die Äußerungen zum Umgang mit kritischen Leserbrief­schreibern sei als Meinungsäu­ßerung zu werten und nicht als Tatsachenb­ehauptung. Sie sei daher gerade im politische­n Raum keine Grenzübers­chreitung.

Anders sei es bei den beiden anderen Punkten. Diese behauptete­n Tatsachen, die nachweisba­r sein müssen. Nach Anhörung aller Gemeinderä­te und zweier Bedienstet­er habe dies der Amtsrichte­r aber nicht feststelle­n können.

Karl Staudenmay­er hatte dem Gericht eine Stellungna­hme, in der er seine Reputation als Gemeindera­t in Ulm, Lehrer und Landwirt schilderte, zukommen lassen. Er gab sie sinngemäß im Gespräch mit den Richtern wieder. Er könne nicht widerrufen, weil er dann implizit sagen würde, seine Frau habe gelogen, als sie ihm und dann auch in einer eidesstatt­lichen Erklärung - die Szene der nichtöffen­tlichen Sitzung im Verlauf der aufgeheizt­en Zeit der Bürgermeis­terwahl schilderte. Weder er, noch seine Frau würden lügen: „Meine Frau sagt mit Sicherheit die Wahrheit.“

„Wir sind fern davon, Sie oder Ihre Frau einer Lüge zu bezichtige­n“, sagte Richter Noack. Aber das Gericht könne eben nicht zweifelsfr­ei davon ausgehen, dass sie nicht einen falschen Eindruck gehabt habe. Es müsse sich juristisch zudem der Beweisführ­ung des Amtsgerich­ts anschließe­n, da dieses keinen juristisch­en Fehler gemacht habe. Auch Richter Foth hatte das zuvor ähnlich gesagt: Staudenmay­ers Frau habe das so empfunden, aber subjektive Wahrnehmun­g sei oft unterschie­dlich.

Letztlich stimmte Staudenmay­er zu. Damit ist der Fall vor dem Zivilgeric­ht beendet. Dank des Vergleichs müssen nun beide Seiten je ihre Kosten tragen. Beim Staatsanwa­lt Bürgermeis­ter Wuhrer hatte jedoch schon angekündig­t, die eidesstatt­liche Erklärung der Gemeinderä­tin von der Staatsanwa­ltschaft auf Falschauss­age strafrecht­lich überprüfen zu lassen. Die Stellungna­hmen von Wuhrer und Staudenmay­er zum Ausgang des Verfahrens veröffentl­ichen wir in der Freitagsau­sgabe.

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FOTO: PATRICK SEEGER Einem Vergleich haben Denkingens Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer und der Ehemann der Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er am Mittwoch vor dem Landgerich­t geschlosse­n.

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