Onlinehandel: BGH vertagt Urteil im Streit um ausgepackte Matratze
KARLSRUHE (AFP) - Im Streit um die Rückgabe einer im Internet bestellten Matratze will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil am 8. November verkünden. Das teilte das Gericht im Anschluss an die mündliche Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Der Kläger hatte 2014 bei einer Onlinehändlerin eine Matratze für 1095 Euro bestellt. Bei ihrer Lieferung war diese in eine Schutzfolie verpackt. Der Kunde entfernte die Folie und probierte die Matratze aus. Weil er unzufrieden war, wollte er die Matratze zurückgeben. Allerdings weigerte sich die Händlerin, hierfür eine Spedition zu beauftragen. Der Kunde tat dies selbst und fordert nun die Kosten von 96 Euro zurück. Die Händlerin
Gericht lässt Edeka und Tengelmann abblitzen
DÜSSELDORF (dpa) - Im Streit um die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka hat das Bundeskartellamt nachträglich Rückendeckung vom Düsseldorfer Oberlandesgericht bekommen. Der 1. Kartellsenat wies am Donnerstag Beschwerden von Edeka und Tengelmann gegen das von den Wettbewerbshütern 2015 ausgesprochene Fusionsverbot zurück. In der Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter, Jürgen Kühnen, es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeherrschende Stellung gewonnen habe. Das Kartellamt hatte die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka 2015 verboten, da es eine Einschränkung des Wettbewerbs zulasten der Verbraucher befürchtete. Doch war das Veto später durch eine Ministererlaubnis des damaligen Bundeswirtschaftsministers Gabriel ausgehebelt worden. meint, sie habe die Matratze gar nicht zurücknehmen müssen, weil die Schutzfolie beschädigt war.
Laut Gesetz besteht im Onlinehandel grundsätzlich ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Davon ausgenommen sind aber unter anderem versiegelte Waren, die „aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“.
Vor dem BGH stritten Händlerin und Kunde, ob dies auch für eine in Schutzfolie eingeschweißte Matratze gilt. Der Kunde argumentierte, im Gegensatz zu Hygieneartikeln könne eine Matratze gereinigt und dann wieder verkauft werden. Möglicherweise kommt der Steit zunächst vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Chemiebranche investiert mehr in Forschung
FRANKFURT (dpa) - Die deutsche Chemie- und Pharmabranche hat im vergangenen Jahr so viel für Forschung und Entwicklung ausgegeben wie nie zuvor. Die Unternehmen in der Schlüsselbranche steigerten ihre Ausgaben in diesem Bereich um vier Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Das teilte der der Verband der Chemischen Industrie (VCI) mit. Dies sei der sechste Rekord in Folge. Für 2017 sei ein neuer Höchststand zu erwarten. Der VCI forderte dennoch bessere Forschungsbedingungen. Stuttgart (23.8.2017) - Schlachtschweinepreise des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg: Orientierung für den Direktabsatz, Woche vom 24.8. bis 30.8.2017, abgeleitet vom Vereinigungspreis für Schlachtschweine vom 23.8.2017: aktuell: 1,53 Euro, Vorwoche: 1,53 Euro je kg Lebendgewicht.