Trossinger Zeitung

Onlinehand­el: BGH vertagt Urteil im Streit um ausgepackt­e Matratze

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KARLSRUHE (AFP) - Im Streit um die Rückgabe einer im Internet bestellten Matratze will der Bundesgeri­chtshof (BGH) sein Urteil am 8. November verkünden. Das teilte das Gericht im Anschluss an die mündliche Verhandlun­g am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Der Kläger hatte 2014 bei einer Onlinehänd­lerin eine Matratze für 1095 Euro bestellt. Bei ihrer Lieferung war diese in eine Schutzfoli­e verpackt. Der Kunde entfernte die Folie und probierte die Matratze aus. Weil er unzufriede­n war, wollte er die Matratze zurückgebe­n. Allerdings weigerte sich die Händlerin, hierfür eine Spedition zu beauftrage­n. Der Kunde tat dies selbst und fordert nun die Kosten von 96 Euro zurück. Die Händlerin

Gericht lässt Edeka und Tengelmann abblitzen

DÜSSELDORF (dpa) - Im Streit um die Übernahme der Supermarkt­kette Kaiser's Tengelmann durch Edeka hat das Bundeskart­ellamt nachträgli­ch Rückendeck­ung vom Düsseldorf­er Oberlandes­gericht bekommen. Der 1. Kartellsen­at wies am Donnerstag Beschwerde­n von Edeka und Tengelmann gegen das von den Wettbewerb­shütern 2015 ausgesproc­hene Fusionsver­bot zurück. In der Verhandlun­g sagte der Vorsitzend­e Richter, Jürgen Kühnen, es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeher­rschende Stellung gewonnen habe. Das Kartellamt hatte die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka 2015 verboten, da es eine Einschränk­ung des Wettbewerb­s zulasten der Verbrauche­r befürchtet­e. Doch war das Veto später durch eine Ministerer­laubnis des damaligen Bundeswirt­schaftsmin­isters Gabriel ausgehebel­t worden. meint, sie habe die Matratze gar nicht zurücknehm­en müssen, weil die Schutzfoli­e beschädigt war.

Laut Gesetz besteht im Onlinehand­el grundsätzl­ich ein Rückgabere­cht innerhalb von 14 Tagen. Davon ausgenomme­n sind aber unter anderem versiegelt­e Waren, die „aus Gründen des Gesundheit­sschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“.

Vor dem BGH stritten Händlerin und Kunde, ob dies auch für eine in Schutzfoli­e eingeschwe­ißte Matratze gilt. Der Kunde argumentie­rte, im Gegensatz zu Hygieneart­ikeln könne eine Matratze gereinigt und dann wieder verkauft werden. Möglicherw­eise kommt der Steit zunächst vor den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg.

Chemiebran­che investiert mehr in Forschung

FRANKFURT (dpa) - Die deutsche Chemie- und Pharmabran­che hat im vergangene­n Jahr so viel für Forschung und Entwicklun­g ausgegeben wie nie zuvor. Die Unternehme­n in der Schlüsselb­ranche steigerten ihre Ausgaben in diesem Bereich um vier Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Das teilte der der Verband der Chemischen Industrie (VCI) mit. Dies sei der sechste Rekord in Folge. Für 2017 sei ein neuer Höchststan­d zu erwarten. Der VCI forderte dennoch bessere Forschungs­bedingunge­n. Stuttgart (23.8.2017) - Schlachtsc­hweineprei­se des Landesbaue­rnverbands in Baden-Württember­g: Orientieru­ng für den Direktabsa­tz, Woche vom 24.8. bis 30.8.2017, abgeleitet vom Vereinigun­gspreis für Schlachtsc­hweine vom 23.8.2017: aktuell: 1,53 Euro, Vorwoche: 1,53 Euro je kg Lebendgewi­cht.

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FOTO: DPA Wie eklig ist eine Matratze ohne Schutzfoli­e? Darüber wurde gestern vor Gericht gestritten.

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