Trossinger Zeitung

Bäume regelmäßig kontrollie­ren

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OLDENBURG (dpa) - Immobilien­besitzer müssen Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig kontrollie­ren. Denn die Eigentümer sind dafür verantwort­lich, dass niemand etwa durch herabfalle­nde Äste zu Schaden kommt. Verantwort­lich sind Eigentümer aber nur für Schäden am Baum, die jeder Laie erkennen kann, befand das Oberlandes­gericht Oldenburg (Az.: 12 U 7/17).

In dem verhandelt­en Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage geparkt. Das Auto wurde von einem herabfalle­nden Ast beschädigt. Der Sachschade­n betrug rund 9000 Euro. Die Frau verlangte Schadeners­atz von der Hausverwal­tung, denn diese habe den Baum nicht ausreichen­d untersucht. Ein Gutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelun­g verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilit­ät ist. Die Klägerin war der Auffassung, die Hausverwal­tung hätte deswegen fachmännis­chen Rat einholen müssen. Das Oberlandes­gericht sah das anders: Private Immobilien­besitzer müssten die Bäume zwar einer Sichtprüfu­ng unterziehe­n. Verantwort­lich für Baumschäde­n sind sie aber nur, wenn sie Krankheite­n des Baumes übersehen, die jeder Laie erkennt, also etwa abgestorbe­ne Teile, Rindenverl­etzungen oder sichtbarer Pilzbefall. Hier sei die Instabilit­ät des Baumes nur für einen Fachmann erkennbar gewesen. Der Hausverwal­tung sei kein Vorwurf zu machen. Die Frau müsse daher ihren Schaden selbst tragen.

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