Acht Monate auf Bewährung für Einbrecher
34-Jähriger war nachts in Einfamilienhaus eingedrungen und überrascht worden
HEUBERG - Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung hat Richterin Beate Philipp einen 34Jährigen verurteilt. Er musste sich vor dem Spaichinger Amtsgericht wegen Diebstahls mit Waffen und Wohnungseinbruchdiebstahl verantworten. Der Mann war im Februar in ein Einfamilienhaus in einer Heuberggemeinde eingedrungen und vom Sohn der Familie auf frischer Tat ertappt worden.
In seiner Jackentasche hatte der Mann ein Taschenmesser. Das setzte er zwar nicht ein; allerdings reiche es bereits aus, dass er es mit sich führte, „weil er die Möglichkeit hatte, es einzusetzen“, erläuterte Philipp.
Der 26-jährige Sohn schilderte, was sich am 28. Februar gegen drei Uhr in der Nacht abgespielt hatte: Demnach war er mit seiner Freundin nach Hause zurückgekehrt, als er im Badezimmer einen Einbrecher überraschte, der einen Laptop unterm Arm hielt. Der Angeklagte habe ihm diesen sowie weiteres Diebesgut wie Schmuck ausgehändigt und sich nicht gewehrt, als er ihn durchsuchte. Erst, als er seine Eltern wecken wollte, um die Polizei anzurufen, habe ihn der Angeklagte von sich gestoßen und sei davon gelaufen. Dabei habe er Einbruchwerkzeug wie Hammer und Zange verloren.
Der 34-Jährige räumte die Tat weitgehend ein – bis auf den Umstand, dass er die Haustür nicht aufgebrochen habe, sondern diese offengestanden sei. Er habe in besagter Nacht drei Liter Bier und Wein intus gehabt. Auf dem Weg zu einer Kneipe, um sich Nachschub zu besorgen, sei er an dem Haus in der Nachbarschaft seines Wohnsitzes vorbeigekommen und habe gesehen, dass die Tür offenstand.
Ein Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte, machte jedoch klar, dass die Tür von der Straße aus gar nicht einsehbar ist. Er sagte zudem, dass die ältere Tür zwar nicht abgeschlossen gewesen sei, weil die Eltern wussten, dass der Sohn später heimkehren würde – sich diese jedoch mit etwas Gewalt aufdrücken ließe. Er berichtete zudem, dass der Angeklagte stark angetrunken war und noch morgens um zehn Uhr einen Wert von 2,6 Promille hatte. Täter ist kein unbeschriebenes Blatt Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt: 2016 war er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden; er war bei einem Juwelier eingebrochen und hatte in einem Geschäft Kleidung mitgehen lassen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass sich der neuerliche Einbruch abgespielt habe wie geschildert. Insgesamt habe der 34Jährige Diebesgut im Wert von 2500 Euro erbeutet, das er allerdings zurückgegeben habe. Hinzu komme strafmildernd, dass er durch den Alkohol enthemmt gewesen sei. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie zwei Monatseinkommen des verheirateten Arbeiters zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.
Richterin Philipp schloss sich dem mit ihrem Urteil, acht Monate sowie 50 Stunden unentgeltliche Arbeit, weitgehend an. Es sei widerlegt, dass die Tür offen gestanden habe. Sein Rucksack mit Werkzeug spreche dafür, dass der Angeklagte einbrechen habe wollen. Das Messer einzusetzen, habe er wahrscheinlich nicht geplant, sondern es eher zufällig dabei gehabt.