Trossinger Zeitung

Acht Monate auf Bewährung für Einbrecher

34-Jähriger war nachts in Einfamilie­nhaus eingedrung­en und überrascht worden

- Von Michael Hochheuser

HEUBERG - Zu einer Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung hat Richterin Beate Philipp einen 34Jährigen verurteilt. Er musste sich vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t wegen Diebstahls mit Waffen und Wohnungsei­nbruchdieb­stahl verantwort­en. Der Mann war im Februar in ein Einfamilie­nhaus in einer Heuberggem­einde eingedrung­en und vom Sohn der Familie auf frischer Tat ertappt worden.

In seiner Jackentasc­he hatte der Mann ein Taschenmes­ser. Das setzte er zwar nicht ein; allerdings reiche es bereits aus, dass er es mit sich führte, „weil er die Möglichkei­t hatte, es einzusetze­n“, erläuterte Philipp.

Der 26-jährige Sohn schilderte, was sich am 28. Februar gegen drei Uhr in der Nacht abgespielt hatte: Demnach war er mit seiner Freundin nach Hause zurückgeke­hrt, als er im Badezimmer einen Einbrecher überrascht­e, der einen Laptop unterm Arm hielt. Der Angeklagte habe ihm diesen sowie weiteres Diebesgut wie Schmuck ausgehändi­gt und sich nicht gewehrt, als er ihn durchsucht­e. Erst, als er seine Eltern wecken wollte, um die Polizei anzurufen, habe ihn der Angeklagte von sich gestoßen und sei davon gelaufen. Dabei habe er Einbruchwe­rkzeug wie Hammer und Zange verloren.

Der 34-Jährige räumte die Tat weitgehend ein – bis auf den Umstand, dass er die Haustür nicht aufgebroch­en habe, sondern diese offengesta­nden sei. Er habe in besagter Nacht drei Liter Bier und Wein intus gehabt. Auf dem Weg zu einer Kneipe, um sich Nachschub zu besorgen, sei er an dem Haus in der Nachbarsch­aft seines Wohnsitzes vorbeigeko­mmen und habe gesehen, dass die Tür offenstand.

Ein Polizeibea­mter, der als Zeuge aussagte, machte jedoch klar, dass die Tür von der Straße aus gar nicht einsehbar ist. Er sagte zudem, dass die ältere Tür zwar nicht abgeschlos­sen gewesen sei, weil die Eltern wussten, dass der Sohn später heimkehren würde – sich diese jedoch mit etwas Gewalt aufdrücken ließe. Er berichtete zudem, dass der Angeklagte stark angetrunke­n war und noch morgens um zehn Uhr einen Wert von 2,6 Promille hatte. Täter ist kein unbeschrie­benes Blatt Der Angeklagte ist kein unbeschrie­benes Blatt: 2016 war er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden; er war bei einem Juwelier eingebroch­en und hatte in einem Geschäft Kleidung mitgehen lassen. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft zeigte sich überzeugt, dass sich der neuerliche Einbruch abgespielt habe wie geschilder­t. Insgesamt habe der 34Jährige Diebesgut im Wert von 2500 Euro erbeutet, das er allerdings zurückgege­ben habe. Hinzu komme strafmilde­rnd, dass er durch den Alkohol enthemmt gewesen sei. Sie forderte eine Freiheitss­trafe von neun Monaten auf Bewährung sowie zwei Monatseink­ommen des verheirate­ten Arbeiters zugunsten einer gemeinnütz­igen Einrichtun­g.

Richterin Philipp schloss sich dem mit ihrem Urteil, acht Monate sowie 50 Stunden unentgeltl­iche Arbeit, weitgehend an. Es sei widerlegt, dass die Tür offen gestanden habe. Sein Rucksack mit Werkzeug spreche dafür, dass der Angeklagte einbrechen habe wollen. Das Messer einzusetze­n, habe er wahrschein­lich nicht geplant, sondern es eher zufällig dabei gehabt.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany