Ist eine Modenschau keine Belebung?
Geschäftsleute befremdet über restriktive Haltung – Bußgeld verhängt
VILLINGEN-SCHWENNINGEN Wenn das keine klasse Idee für die Innenstadt wäre: Modenschau mit Herbstkollektion ... Doch die Geschäftsfrau dürfte schnell von der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zurückgepfiffen werden. Klasse Idee vielleicht, aber kein Grund, eine Ausnahme von der Sondersatzungsregel zu machen.
Die Grundlage für eine Ablehnung bietet die Sondernutzungssatzung, die solchen Ambitionen entgegensteht. Paragraph sieben der Satzung behandelt Sonderregelungen für den Bereich der Fußgängerzone. Unter Absatz sechs heißt es dort: Veranstaltungen aller Art sind in den Fußgängerzonen nur zulässig, wenn die Stadt Villingen-Schwenningen selbst Veranstalter, an der Veranstaltung beteiligt ist, oder ein besonders örtlicher Bezug bestehe oder aber die Veranstaltung „einen besonders attraktiven Beitrag zur Belebung der Fußgängerzone darstellt“. Sondererlaubnisse für gewerbliche Präsentationen oder Werbeaktionen gebe es nur für Anliegergeschäfte, wenn ein besonderer Anlass vorliege (Geschäftsjubiläum ab fünf Jahren) oder wenn deren Charakteristik einen besonders attraktiven Beitrag zur Belebung der Fußgängerzone darstelle.
Das ist die eine Seite, die eher restriktive der Verwaltung. Die andere: Für einige Geschäftsleute ist es nicht nachvollziehbar, dass Modeschauen in den Augen der zuständigen Behörde „offensichtlich keinen besonders attraktiven Beitrag“für eine Fußgängerzone darstellen. „Die machen es einem wirklich schwer“, meint ein jüngerer Geschäftsmann. Frust macht sich breit Andere zogen ihre Schau doch durch, wie Adrian Müller, der in Villingen mehrere Boutiquen besitzt. Er musste 500 Euro Strafe bezahlen. Resignation und Enttäuschung stehen einigen Geschäftsinhabern ins Gesicht geschrieben. Solche Emotionen kennt auch Rainer Böck nur zu gut, der lange Jahre im Werbekreis Villingen war und seit einigen Jahren im Vorstand des GVO (Sparte Handel) mitarbeitet. Auch Böck kann manche Reglements in Villingen-Schwenningen nicht nachvollziehen: „Es ist unverständlich, dass eine Modenschau angeblich nicht zur Belebung der Innenstadt beitragen soll“, erklärt er. Bei anderen gehe das doch auch.
Und mit dieser Einschätzung hat der erfahrene Händler sicher Recht. In Rottweil steht man derartigen Veranstaltungen durchaus offen gegenüber, wenn sich mehrere Geschäfte unter dem Dach des Handelsverbandes beteiligen. Bei Anfragen einzelner Geschäfte zeige sich die Stadt bedingt offen, erläuterte deren Pressesprecher Tobias Hermann, wenn es um Geschäftseröffnungen oder Jubiläen gehe.
Die Nachbarstadt Tuttlingen sieht solche Anfragen recht entspannt. „Wenn Interesse besteht, steht einem solchen Wunsch grundsätzlich nichts entgegen“, reagierte Arno Specht, Pressesprecher der Stadt Tuttlingen, auf die Anfrage, vor allem wenn sich verschiedene Geschäfte beteiligen. Sind es nur einzelne Geschäfte, werde von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. In Balingen dagegen habe die Stadt ein starkes Interesse daran, dass „etwas los ist bei uns, und dass unsere Innenstadt belebt ist“, formulierte Jürgen Luppold, Pressesprecher der Stadt, deren Haltung zu Anfragen. „Wir sind da flexibel und verschließen uns grundsätzlich nicht.“ Überarbeitung kommt Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und nun richten einige Betroffene den Blick auf Diskussionen über die geplante Überarbeitung der Sondernutzungssatzung. „Wir sind durchaus offen für Änderungen und Anregungen“, teilte Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt, mit. Immerhin sei man im Bezug auf mögliche Neuerungen mit dem Gewerbeverband Oberzentrum im Gespräch.