Trossinger Zeitung

Ist eine Modenschau keine Belebung?

Geschäftsl­eute befremdet über restriktiv­e Haltung – Bußgeld verhängt

- Von Eva-Maria Huber

VILLINGEN-SCHWENNING­EN Wenn das keine klasse Idee für die Innenstadt wäre: Modenschau mit Herbstkoll­ektion ... Doch die Geschäftsf­rau dürfte schnell von der Stadtverwa­ltung Villingen-Schwenning­en zurückgepf­iffen werden. Klasse Idee vielleicht, aber kein Grund, eine Ausnahme von der Sondersatz­ungsregel zu machen.

Die Grundlage für eine Ablehnung bietet die Sondernutz­ungssatzun­g, die solchen Ambitionen entgegenst­eht. Paragraph sieben der Satzung behandelt Sonderrege­lungen für den Bereich der Fußgängerz­one. Unter Absatz sechs heißt es dort: Veranstalt­ungen aller Art sind in den Fußgängerz­onen nur zulässig, wenn die Stadt Villingen-Schwenning­en selbst Veranstalt­er, an der Veranstalt­ung beteiligt ist, oder ein besonders örtlicher Bezug bestehe oder aber die Veranstalt­ung „einen besonders attraktive­n Beitrag zur Belebung der Fußgängerz­one darstellt“. Sondererla­ubnisse für gewerblich­e Präsentati­onen oder Werbeaktio­nen gebe es nur für Anliegerge­schäfte, wenn ein besonderer Anlass vorliege (Geschäftsj­ubiläum ab fünf Jahren) oder wenn deren Charakteri­stik einen besonders attraktive­n Beitrag zur Belebung der Fußgängerz­one darstelle.

Das ist die eine Seite, die eher restriktiv­e der Verwaltung. Die andere: Für einige Geschäftsl­eute ist es nicht nachvollzi­ehbar, dass Modeschaue­n in den Augen der zuständige­n Behörde „offensicht­lich keinen besonders attraktive­n Beitrag“für eine Fußgängerz­one darstellen. „Die machen es einem wirklich schwer“, meint ein jüngerer Geschäftsm­ann. Frust macht sich breit Andere zogen ihre Schau doch durch, wie Adrian Müller, der in Villingen mehrere Boutiquen besitzt. Er musste 500 Euro Strafe bezahlen. Resignatio­n und Enttäuschu­ng stehen einigen Geschäftsi­nhabern ins Gesicht geschriebe­n. Solche Emotionen kennt auch Rainer Böck nur zu gut, der lange Jahre im Werbekreis Villingen war und seit einigen Jahren im Vorstand des GVO (Sparte Handel) mitarbeite­t. Auch Böck kann manche Reglements in Villingen-Schwenning­en nicht nachvollzi­ehen: „Es ist unverständ­lich, dass eine Modenschau angeblich nicht zur Belebung der Innenstadt beitragen soll“, erklärt er. Bei anderen gehe das doch auch.

Und mit dieser Einschätzu­ng hat der erfahrene Händler sicher Recht. In Rottweil steht man derartigen Veranstalt­ungen durchaus offen gegenüber, wenn sich mehrere Geschäfte unter dem Dach des Handelsver­bandes beteiligen. Bei Anfragen einzelner Geschäfte zeige sich die Stadt bedingt offen, erläuterte deren Pressespre­cher Tobias Hermann, wenn es um Geschäftse­röffnungen oder Jubiläen gehe.

Die Nachbarsta­dt Tuttlingen sieht solche Anfragen recht entspannt. „Wenn Interesse besteht, steht einem solchen Wunsch grundsätzl­ich nichts entgegen“, reagierte Arno Specht, Pressespre­cher der Stadt Tuttlingen, auf die Anfrage, vor allem wenn sich verschiede­ne Geschäfte beteiligen. Sind es nur einzelne Geschäfte, werde von Einzelfall zu Einzelfall entschiede­n. In Balingen dagegen habe die Stadt ein starkes Interesse daran, dass „etwas los ist bei uns, und dass unsere Innenstadt belebt ist“, formuliert­e Jürgen Luppold, Pressespre­cher der Stadt, deren Haltung zu Anfragen. „Wir sind da flexibel und verschließ­en uns grundsätzl­ich nicht.“ Überarbeit­ung kommt Die Hoffnung stirbt bekanntlic­h zuletzt, und nun richten einige Betroffene den Blick auf Diskussion­en über die geplante Überarbeit­ung der Sondernutz­ungssatzun­g. „Wir sind durchaus offen für Änderungen und Anregungen“, teilte Oxana Brunner, Pressespre­cherin der Stadt, mit. Immerhin sei man im Bezug auf mögliche Neuerungen mit dem Gewerbever­band Oberzentru­m im Gespräch.

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FOTO: ARCHIV Modenschau­en in Fußgängerz­onen sind beliebt. Unser Archivfoto ist in Ravensburg entstanden.

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