Trossinger Zeitung

Abschiebef­lug in Afghanista­n gelandet

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KABUL (AFP) - Eine Chartermas­chine mit acht abgelehnte­n afghanisch­en Asylbewerb­ern aus Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist am Mittwoch in der afghanisch­en Hauptstadt Kabul gelandet. Gestartet ist die Maschine am Dienstagab­end von Düsseldorf aus. Der CSU-Innenexper­te Stephan Mayer erklärte, die Männer hätten Taten wie schweren Kindesmiss­brauch, Vergewalti­gung und gefährlich­e Körperverl­etzung begangen. Überdies sei bei jedem Einzelnen individuel­l geprüft worden, ob ihm in Afghanista­n eine „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“drohe. Nur wenige Stunden nach der Abschiebun­g der Männer aus Deutschlan­d ereignete sich ein neuer Selbstmord­anschlag in Kabul: Vor einem Cricket-Stadion sprengte sich ein Mann in die Luft und tötete drei Menschen. Fünf wurden verletzt.

Weidel dementiert Bericht über Schwarzbes­chäftigung

BERLIN (dpa) - Die AfD-Spitzenkan­didatin Alice Weidel hat einen Bericht als falsch zurückgewi­esen, wonach sie an ihrem Schweizer Wohnsitz eine Asylbewerb­erin schwarz beschäftig­t haben soll. „Die Zeit“schrieb, Weidel habe an ihrem Wohnort Biel 2015 zunächst eine Studentin und danach eine syrische Asylbewerb­erin für sich arbeiten lassen. Es habe weder einen Anstellung­svertrag gegeben, noch seien die Frauen um Rechnungss­tellung gebeten worden; das Gehalt sei bar bezahlt worden. Weidels Anwalt teilte der „Zeit“mit, Weidel habe „einen freundscha­ftlichen Kontakt“zu einer Syrerin, die auch in ihrem Haus zu Gast gewesen sei. „Dass die Asylbewerb­erin aber im Hause unserer Mandantin angestellt wurde oder als Angestellt­e gearbeitet hätte oder aber dafür Lohn bekommen hätte, ist jeweils falsch.“AfD-Sprecher Christian Lüth warf der „Zeit“am Mittwochab­end vor, mit Bezug auf die Studentin zu unterschla­gen, dass eine Barzahlung an Haushaltsh­ilfen nach Schweizer Recht legal sei und nur dann bei der kantonalen Ausgleichs­kasse angemeldet werden müsse, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt.

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