Abschiebeflug in Afghanistan gelandet
KABUL (AFP) - Eine Chartermaschine mit acht abgelehnten afghanischen Asylbewerbern aus Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist am Mittwoch in der afghanischen Hauptstadt Kabul gelandet. Gestartet ist die Maschine am Dienstagabend von Düsseldorf aus. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer erklärte, die Männer hätten Taten wie schweren Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung begangen. Überdies sei bei jedem Einzelnen individuell geprüft worden, ob ihm in Afghanistan eine „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“drohe. Nur wenige Stunden nach der Abschiebung der Männer aus Deutschland ereignete sich ein neuer Selbstmordanschlag in Kabul: Vor einem Cricket-Stadion sprengte sich ein Mann in die Luft und tötete drei Menschen. Fünf wurden verletzt.
Weidel dementiert Bericht über Schwarzbeschäftigung
BERLIN (dpa) - Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel hat einen Bericht als falsch zurückgewiesen, wonach sie an ihrem Schweizer Wohnsitz eine Asylbewerberin schwarz beschäftigt haben soll. „Die Zeit“schrieb, Weidel habe an ihrem Wohnort Biel 2015 zunächst eine Studentin und danach eine syrische Asylbewerberin für sich arbeiten lassen. Es habe weder einen Anstellungsvertrag gegeben, noch seien die Frauen um Rechnungsstellung gebeten worden; das Gehalt sei bar bezahlt worden. Weidels Anwalt teilte der „Zeit“mit, Weidel habe „einen freundschaftlichen Kontakt“zu einer Syrerin, die auch in ihrem Haus zu Gast gewesen sei. „Dass die Asylbewerberin aber im Hause unserer Mandantin angestellt wurde oder als Angestellte gearbeitet hätte oder aber dafür Lohn bekommen hätte, ist jeweils falsch.“AfD-Sprecher Christian Lüth warf der „Zeit“am Mittwochabend vor, mit Bezug auf die Studentin zu unterschlagen, dass eine Barzahlung an Haushaltshilfen nach Schweizer Recht legal sei und nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden müsse, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt.