Bachverlegung durch die Hintertür bezahlt
Vorgang aus dem Jahr 2015 sorgt für Eklat – Es geht um nicht genehmigte 42 000 Euro
SPAICHINGEN - Ein Vorgang aus dem Jahr 2015 hat am Ende der Sitzung des Spaichinger Gemeinderats am Montag für einen Eklat gesorgt: Frank Stoffel (Pro Spaichingen) hakte unter „Anfragen“nach, weil er schriftlich keine Antwort bekommen habe: Was eigentlich aus den fehlenden 42 000 Euro für die Verlegung des Unterbaches im Baugebiet Wangen II – für eine Betriebserweiterung – geworden sei.
Denn der Gemeinderat war damals von den Mehrkosten und deren Umstände und Ursachen nicht vor Auftragsvergabe informiert worden und als Bürgermeister Schuhmacher das nachfinanzieren lassen wollte, lehnte der Gemeinderat drei Mal ab. Danach gab es keinen weiteren Beschluss mehr. Also wollte Stoffel am Montag wissen, was daraus geworden sei. Bürgermeister Schuhmacher sagte, er habe die beschlossene Maßnahme auftragsgemäß ausgeführt. Er nannte die drei Sitzungsvorlagen zur Ablehung und: Der Gemeinderat habe die Kosten „genehmigt im Zuge des Nachtrags“im September.
Nun war sich die Mehrzahl der Räte sicher, dass sie damals ihre Beschlüsse nicht „gekippt“hatten und Stoffel ärgerte sich, dass der Posten „reingeschmuggelt“worden sei. Dagegen verwahrte sich Schuhmacher mit dem Gegenangriff: Diese Äußerung zeige, dass Stoffel „vom Haushaltsrecht überhaupt keine Ahnung“habe und er habe offenbar den Nachtragshaushalt damals nicht gelesen. „Soviel zur gewissenhaften Ausübung der Gemeinderatstätigkeit“, so Schuhamcher.
Das ist hingegen die Faktenlage: Bürgermeister Schuhmacher hatte 2015 tatsächlich die fehlenden 42 000 Euro nachfinanzieren lassen wollen und war gescheitert, weil der Gemeinderat die Alleingänge nicht mittragen wollte. Im Nachtragshaushalt und der auf der Homepage aktuell abrufbaren Vorlage zum Nachtragshaushalt 2015 ist der Posten explizit vermerkt. Einige Gemeinderäte sowie Zuhörer der damaligen Sitzung erinnern sich aber an einen anderen Ablauf: Es sei durchaus gefragt worden, ob der Beschluss des Nachtragshaushalt die bisherigen Beschlüsse aufhebe. Dem sei nicht so, es sei wie immer, dass im Plan die Summen stehen müssten, aber ein expliziter Beschluss noch gefasst werden müsse, so erinnern sich einige Räte an die damalige Auskunft.
In der Tat: Im Protokoll der betreffenden Sitzung steht Folgendes: „Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Ansatz der Haushaltsstelle 69009516 (An. der. Red. „Bachverlegung Unterbach 1 bei Fa. Manner“) der Haushaltsklarheit diene und mit der Verabschiedung des Nachtrags keine Abänderung des Beschlusses des Gemeinderats erfolge. Die Angelegenheit befände sich im Widerspruchsverfahren und sei von der Rechtsaufsicht zu entscheiden. Da das Geld bereits verausgabt wurde, müsse es aus Gründender Haushalts klarheit im Nachtrag veranschlagt werden .“
Am Montag hörte sich das anders an. Die Sache sei, so Bürgermeister Schuhmacher „durch Beschluss des Gemeinderats erledigt“, also durch den oben genannten Nachtrags haushalts beschluss 2015.
Ansonsten beschloss der Gemeinderat, im kommenden Jahr den dritten und letzten Bauabschnitt in Heidengraben II zu erschließen und dazu 1,5 Millionen Euro einzustellen. Hier sollen etwa 48 Bauplätze zwischen 400 und 700 Quadratmeter Größe entstehen. Wie sich die Rechtslage im Fall des 42 000-Euro-Beschlusses tatsächlich verhält, darüber werden wir gesondert berichten.