Handy-Verbot am Steuer wird verschärft
Höhere Strafen auch für Raser und Rettungsgassen-Blockierer – Fahren mit Burka verboten
BERLIN/STUTTGART - Der Bundesrat in Berlin hat am Freitag eine Reihe von Strafen für Fehlverhalten am Steuer verschärft. Wer mit dem Handy hantiert, muss künftig 100 statt 60 Euro zahlen. Am Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei ändert sich nichts. Führt die Ablenkung zu einer Sachbeschädigung, sind 200 Euro fällig und es gibt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Diese Regeln gelten künftig auch für die Nutzung von Tablets und Laptops am Steuer, diese Geräte waren in das bisherige Handy-Verbot nicht ausdrücklich einbezogen. Experten kritisieren, dass der kurze Blick aufs Handy erlaubt bleibt. Jeder Mensch habe unterschiedliche Ansichten, was „kurz“bedeute, erklärte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.
Künftig darf beim Autofahren auch das Gesicht nicht mehr verhüllt werden. Damit sind nicht nur Fasnetsmasken tabu, sondern auch Gesichtsschleier wie Nikab und Burka, wie sie manche muslimische Frauen tragen. Ein Grund für das Verbot: Der Fahrer soll auf einem Blitzerfoto zu erkennen sein. Wer dagegen verstößt, muss 60 Euro Bußgeld zahlen.
Wer an einem Unfall den Weg für die Rettungskräfte nicht frei macht, muss ebenfalls mit höheren Bußgeldern rechnen. Bisher drohen Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden, 20 Euro Strafe. Künftig liegt die Strafe bei 200 Euro, in gravierenden Fällen bei bis zu 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot. Zudem sprach sich der Bundesrat dafür aus, generell 240 Euro und einen Monat Fahrverbot zu verhängen, wenn Autofahrer Polizei und Rettungskräften keinen Platz machen, wenn diese mit Blaulicht und Sirene unterwegs sind.
Auf empfindlichere Strafen müssen sich auch Raser einstellen. Wer an einem Rennen teilnimmt, eines veranstaltet oder plant, kann bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Werden Menschen verletzt oder getötet, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Polizei kann künftig Autos beschlagnahmen und Fahrverbote verhängen. Bestraft werden können auch Raser, die „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“Gas geben.
„Allein ein Festhalten im Gesetzbuch wird nicht helfen“, sagte BadenWürttembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Freitag im Bundesrat und plädierte zudem für mehr Verkehrskontrollen. Als Beispiel nannte er ein Autorennen vor vier Wochen auf der A 81 bei Singen, an dem rund 20 Autos beteiligt waren. Das Teilstück gilt als besonders attraktiv für Raser aus der nahen Schweiz, weshalb Hermann sich für Tempolimits starkmacht. „Warum kommen die zu uns und machen Rennen? Weil die Straße frei ist“, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“. Tempo 130 mit häufigen Kontrollen und Blitzern seien notwendig. „Wir sehen nicht, dass wir noch stärker kontrollieren sollten“, sagte indes ein Sprecher von Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU).
Womit sich der Bundesrat sonst befasst hat, lesen Sie auf
BERLIN/STUTTGART - Die einen wollen mehr Geld vom Bund für Bildung. Die anderen befürchten dadurch eine Einflussnahme in eines der wenigen Politikfelder, die ausschließlich in Länderhand sind. In seiner letzten Sitzung hat sich der Bundesrat am Freitag in Berlin mit dem Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Schulpolitik befasst. Für GrünSchwarz im Südwesten steht fest: Der Bund darf nicht mitmischen.
Der Bundesrat sei ja „gewissermaßen die Fankurve des deutschen Föderalismus“, bekannte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei seiner Rede in der Länderkammer. Der hessische Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) warf ihm indes vor, eine „Selbstentmachtung der Länder“zu befeuern und sagte: „Daran wollen wir uns nicht beteiligen.“ CDU strikt gegen Aufweichung Die Fronten zur Frage einer Lockerung des Kooperationsverbots in der Schulpolitik, wie dies im Grundgesetz seit 2006 klar geregelt ist, sind verhärtet. Weil steht mit den anderen von SPD, Grünen und Linken regierten Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen auf der einen Seite. Sie wollen mehr Geld vom Bund für die großen Herausforderungen wie Inklusion, Ganztagsschule und Digitalisierung der Klassenzimmer. Einen entsprechenden Antrag haben sie im Bundesrat eingebracht.
Die CDU-geführten Länder sind strikt gegen eine Aufweichung, da sie befürchten, dass der Bund zugleich mehr politische Einflussnahme will. Über das Geld lege der Bund den Ländern „goldene Zügel“an. Ähnlich hatte sich bisher auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) geäußert, der sich mit seiner Haltung von der Mehrheit seiner Partei absetzt. Die Grünen im Landtag aber stützen seinen Kurs, wie Fraktionschef Andreas Schwarz vergangene Woche deutlich machte.
Dass der Bund nicht einfach nur zahlt ohne mitzusprechen, hat am Freitag auch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) betont. „Der Bund kann nur finanzielle Verantwortung übernehmen, wenn er auch inhaltliche Verantwortung trägt“, sagte sie. Wer nach dem Bund als Zahlmeister rufte, mache sich selber klein. Für Hessens Kultusminister Lorz ist die Debatte über das Thema sowieso Wahlkampfgetöse. Denn bereits heute gebe es Möglichkeiten für den Bund, den Ländern im Bildungsbereich Geld zu geben – etwa beim Schulhausbau für finanzschwache Kommunen. Zudem habe Wanka ja einen fünf Milliarden Euro schweren Digitalpakt für die Schulen angekündigt – auch das sei möglich.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), die derzeit auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK) ist, sieht Erfolge im Ziel, die Bildung über Ländergrenzen hinweg vergleichbarer zu machen. Denn auch damit argumentieren die Befürworter einer Lockerung des Kooperationsverbots. „Die verlässliche Verankerung föderaler Verantwortlichkeit in der Bildungspolitik schließt gemeinsames, abgestimmtes Handeln der Länder in grundsätzlichen Fragen des Bildungswesens ja nicht aus“, das passiere bereits über die KMK.
Der Bundesrat hat den Antrag in die Fachausschüsse verwiesen. Das Thema wird sicher auch die nächste Bundesregierung beschäftigen.