Am besten immer schriftlich reklamieren
Wenn Ihnen Fehler erst nach dem Kauf auffallen, können Sie die Ware reklamieren. Ihre Rechte: Immer wieder wollen Verkäufer Kunden bei Mängeln direkt an die Hersteller verweisen. Händler müssen aber zwei Jahre lang nach dem Verkauf selbst für die Mängel ihrer Neuwaren einstehen – und sich um die Behebung der Probleme kümmern. Das nennt sich Gewährleistung. Allerdings: Händler können sich schon nach sechs Monaten auf die Umkehr der Beweislast berufen: Dann müssen Kunden beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf des Produktes vorhanden war. Das klappt jedoch nur in den seltensten Fällen. Über diese gesetzliche Gewährleistung hinaus übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte Garantien, das sind freiwillige Leistungen. Da kommt es oft auf das Kleingedruckte an. Während der zweijährigen Gewährleistungszeit kann der Kunde jedenfalls entscheide, was für ihn besser ist – die Gewährleistung oder die Garantie. Aber: Lassen Sie sich nicht vorschnell vom Verkäufer mit Hinweis auf die Herstellergarantie abwimmeln. Und: Reklamieren Sie defekte Ware am besten immer schriftlich. Beschreiben Sie in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel. Reklamieren Sie mündlich im Geschäft, schreiben Sie eine Notiz mit dem Namen des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgrund und dem Ergebnis des Gesprächs. (hg)