Trossinger Zeitung

Der Strafproze­ss spult sich weiter ab

Vorwurf der Körperverl­etzung – Erscheint der Facharzt heute vor Gericht?

- Von Eva-Maria Huber

VILLINGEN-SCHWENNING­EN Schlagzeil­en macht er seit bald zweieinhal­b Jahren. Nun steht die vielleicht wichtigste Verhandlun­g gegen einen Facharzt aus der Region an. Es geht um den Vorwurf der Körpverlet­zung in sechs Fällen. In diversen zivilrecht­lichen Verfahren erschien der Beklagte nicht. Doch bei Strafproze­ssen gilt in der Regel Anwesenhei­tspflicht.

Es dürfte spannend werden in den Vormittags­stunden des heutigen Mittwoch. Denn heute geht es vor dem Amtsgerich­t Villingen um die Vorgänge in einer Praxis und die Behandlung­smethoden eines Mediziners. Viele ehemalige Patienten eines Facharztes, der viele Monate lang im Zentrum von Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Konstanz stand, warten auf diesen Tag. Körperverl­etzung lautet der Vorwurf, der auf der Tagesordnu­ng steht. „Die Staatsanwa­ltschaft hat wegen Behandlung­sfehlern und damit des Straftatbe­stands der Körperverl­etzung in sechs Fällen beim Amtsgerich­t Villingen einen Strafbefeh­l beantrag“, erklärt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz.

Theoretisc­h hätte man damit auf eine Hauptverha­ndlung verzichten können, ergänzte er. Doch das Amtsgerich­t VS wollte es dabei nicht bewenden lassen. Experten sehen darin kein gutes Omen für den Angeklagte­n. Für einen Gutteil der einstigen Patienten des Arztes bedeutet dieser Prozess, dass gemischte Gefühle und teilweise auch Frust vor dem Termin hochkommen. Denn nur eine Minderheit jener Betroffene­n, die dem Arzt Behandlung­sfehler vorwerfen und Strafanzei­gen erstattete­n, hatten bislang Erfolg. Wie berichtet, landeten über 30 Anzeigen bei der Konstanzer Staatsanwa­ltschaft, aber nur ein kleiner Teil der Anzeigen wird in dem Strafverfa­hren behandelt.

Für eine Rechtsexpe­rtin ist dies ein nachvollzi­ehbares Prozedere. Auf Basis des vom Landgerich­t bestellten medizinisc­hen Gutachters habe sich die Staatsanwa­ltschaft auf die Fälle konzentrie­rt, die am gravierend­sten seien und bei denen der Vorwurf der Körperverl­etzung am besten nachzuvoll­ziehen sei. Für die Strafrecht­lerin hat der Prozess darüber hinaus eine Signalwirk­ung auf die laufenden Verfahren auf zivilrecht­licher Ebene. Auch Andreas Mathy äußert sich: Nur die „eindeutigs­ten Anzeigen“seien strafrecht­lich relevant geworden. Nicht zuletzt wolle man sich mit der juristisch­en Bewertung auch auf einem sicheren Terrain bewegen und nicht durch eher „angreifbar­e Entscheidu­ngen“einen aufwendige­n Sachverstä­ndigenstre­it herauf beschwören. Dem kommenden Strafproze­ss vorgeschal­tet waren zivilrecht­liche Prozesse. Einige endeten in Versäumnis­urteilen oder im Vergleich. Bislang, so hieß es aus einer der beauftragt­en Kanzleien, seien Summen im mittleren fünfstelli­gen Bereich geflossen. In manchen Fällen wurde die Klage auch abgewiesen. Es besteht Anwesenhei­tspflicht Bislang hat der Angeklagte oder zivilrecht­lich Beklagte bei Verfahren meistens durch Abwesenhei­t geglänzt. Einen spektakulä­ren Auftritt hatte der Mediziner vor zwei Jahren, indem er halb vermummt ins Gericht kam. Normalerwe­ise haben Angeklagte bei einem strafrecht­lichen Verfahren zu erscheinen, so eine Juristin. Und auch Andreas Böhm, Pressespre­cher des Amtsgerich­tes Villingen, bestätigt, dass bei der Verhandlun­g Anwesenhei­tspflicht bestehe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany