Der Strafprozess spult sich weiter ab
Vorwurf der Körperverletzung – Erscheint der Facharzt heute vor Gericht?
VILLINGEN-SCHWENNINGEN Schlagzeilen macht er seit bald zweieinhalb Jahren. Nun steht die vielleicht wichtigste Verhandlung gegen einen Facharzt aus der Region an. Es geht um den Vorwurf der Körpverletzung in sechs Fällen. In diversen zivilrechtlichen Verfahren erschien der Beklagte nicht. Doch bei Strafprozessen gilt in der Regel Anwesenheitspflicht.
Es dürfte spannend werden in den Vormittagsstunden des heutigen Mittwoch. Denn heute geht es vor dem Amtsgericht Villingen um die Vorgänge in einer Praxis und die Behandlungsmethoden eines Mediziners. Viele ehemalige Patienten eines Facharztes, der viele Monate lang im Zentrum von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz stand, warten auf diesen Tag. Körperverletzung lautet der Vorwurf, der auf der Tagesordnung steht. „Die Staatsanwaltschaft hat wegen Behandlungsfehlern und damit des Straftatbestands der Körperverletzung in sechs Fällen beim Amtsgericht Villingen einen Strafbefehl beantrag“, erklärt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz.
Theoretisch hätte man damit auf eine Hauptverhandlung verzichten können, ergänzte er. Doch das Amtsgericht VS wollte es dabei nicht bewenden lassen. Experten sehen darin kein gutes Omen für den Angeklagten. Für einen Gutteil der einstigen Patienten des Arztes bedeutet dieser Prozess, dass gemischte Gefühle und teilweise auch Frust vor dem Termin hochkommen. Denn nur eine Minderheit jener Betroffenen, die dem Arzt Behandlungsfehler vorwerfen und Strafanzeigen erstatteten, hatten bislang Erfolg. Wie berichtet, landeten über 30 Anzeigen bei der Konstanzer Staatsanwaltschaft, aber nur ein kleiner Teil der Anzeigen wird in dem Strafverfahren behandelt.
Für eine Rechtsexpertin ist dies ein nachvollziehbares Prozedere. Auf Basis des vom Landgericht bestellten medizinischen Gutachters habe sich die Staatsanwaltschaft auf die Fälle konzentriert, die am gravierendsten seien und bei denen der Vorwurf der Körperverletzung am besten nachzuvollziehen sei. Für die Strafrechtlerin hat der Prozess darüber hinaus eine Signalwirkung auf die laufenden Verfahren auf zivilrechtlicher Ebene. Auch Andreas Mathy äußert sich: Nur die „eindeutigsten Anzeigen“seien strafrechtlich relevant geworden. Nicht zuletzt wolle man sich mit der juristischen Bewertung auch auf einem sicheren Terrain bewegen und nicht durch eher „angreifbare Entscheidungen“einen aufwendigen Sachverständigenstreit herauf beschwören. Dem kommenden Strafprozess vorgeschaltet waren zivilrechtliche Prozesse. Einige endeten in Versäumnisurteilen oder im Vergleich. Bislang, so hieß es aus einer der beauftragten Kanzleien, seien Summen im mittleren fünfstelligen Bereich geflossen. In manchen Fällen wurde die Klage auch abgewiesen. Es besteht Anwesenheitspflicht Bislang hat der Angeklagte oder zivilrechtlich Beklagte bei Verfahren meistens durch Abwesenheit geglänzt. Einen spektakulären Auftritt hatte der Mediziner vor zwei Jahren, indem er halb vermummt ins Gericht kam. Normalerweise haben Angeklagte bei einem strafrechtlichen Verfahren zu erscheinen, so eine Juristin. Und auch Andreas Böhm, Pressesprecher des Amtsgerichtes Villingen, bestätigt, dass bei der Verhandlung Anwesenheitspflicht bestehe.